DroneZone Weihnachten 2020 Teaser

Schöne Festtage & einen guten Rutsch (Rückblick 2021)

Publiziert von Nils Waldmann

am

Das Jahr 2021 wird ohne Frage erneut in die Geschichtsbücher eingehen – der anhaltenden Corona-Pandemie „sei Dank“. Durch die weltweite Krisensituation erlebten Drohnen aber rund um den Globus erneut einen starken Aufschwung und integrierten sich weiter in den Alltag von Menschen in der ganzen Welt. Trotzdem finden wir: Es ist Zeit für ein paar besinnliche Festtage.

Begleitet wurden diese Entwicklungen von vielen spannenden neuen Produkten, die wir von Unternehmens, wie Hubsan, Parrot, Autel und natürlich DJI zu sehen bekamen.

Auch in Sachen Drohnengesetzgebung bewegte sich einiges. So war 2021 das erste Jahr, in dem wir mit den neuen EU-Drohnengesetzen praktische Erfahrungen sammeln durften.

Bevor wir uns in die Festtage zu Weihnachten 2021 verabschieden, hier noch ein kurzer Jahresrückblick.

2021 – Ein aufregendes Jahr

Ganz unabhängig von den verheerenden Folgen der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie, war 2021 auch aus Sicht der Drohnenpiloten und Drohnenhersteller sowie Drohnendienstleister ein spannendes Jahr.

Gleich zu Beginn – genau gesagt ab Neujahr 2021 – trat für alle EU-Bürger und Drohnenpiloten in der EU eine umfassende Regeländerung in Kraft, die die Verwendung von Drohnen im privaten und gewerblichen Rahmen grundsätzlich neu ordnete.

Dazu zählte neben den neuen Betriebskategorien und den neu eingeführten Drohnenklassen (Cx-Label) auch die neu definierten Kenntnisnachweise – kurz „EU-Drohnenführerscheine“ genannt. Hand in Hand kam damit auch die Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber, die ab sofort die so genannte persönliche eID auf ihrer Drohne anbringen mussten.

Trotz der Verschiebung der Wirksamkeit der Regelungen in 2020, lief dann zum Start in diesem Jahr nicht alles glatt. Im Endeffekt musste das in Deutschland zuständige LBA die Registrierungspflicht noch bis in das Frühjahr 2021 aussetzen und erlaubte für eine begrenzte Zeit weiterhin Schilder mit Namen und Adresse statt der offiziellen eID.

Neben den neuen Gesetzgebung gab es im UAV-Segment vor allem große Bewegungen im Bereich Drone Delivery und natürlich Urban Air Mobility. WING entdeckte beispielsweise die Dächer von Einkaufszentren für seine Drohnen und begann mit „Mall-to-Home-Delivery“ direkt an Endverbraucher. Außerdem knackte das Google-Unternehmen im Herbst die Marke von bereits 100.000 erfolgreichen Drohnenzustellungen – die meisten davon passierten in Australien. In andere Bereichen hob sich ein fliegendes Auto in die Lüfte und Drohnen löschten Hochhausfeuer.

In Hamburg ging Mitte des Jahres das erste praktische Testumfeld für den neuen U-Space ans Werk. Wenige Monate vorher hatte sich die EU auf die Einführung der neuen Luftraumkategorie geeinigt, um die Integration von Drohnen in die herkömmliche Luftfahrt voranzutreiben. Ein wenig zu vor machten unseren Schweizer Nachbarn einen wichtigen Schritt in Sachen Planungssicherheit und stellten ein landesweites Remote ID Netzwerk in den Dienst.

Parallel musste sich DJI als weltgrößter Hersteller ziviler Drohnen weiter mit dem schlechten Verhältnis zur Politik in den USA auseinandersetzen. Mitte des Jahres bezog das Department of Defense Stellung gegen DJI Drohnen, vor wenigen Tagen landete DJI dann auf einer weiteren US-Blacklist. Parallel flatterte eine Klage von dem Flugzeugbauer Textron ins Haus, dafür legten Autel und DJI ihre Streitigkeiten in Bezug auf die Phantom 3 und den X-Star bei.

In Sachen Produkte durften wir uns als Drohnenpiloten im Consumer- und Semipro-Bereich über viele interessante Neuvorstellungen und die konsequente Weiterentwicklung bestehender Modelle freuen. Allen voran machte natürlich die DJI Mavic 3 ordentlich Wirbel.

Um ein paar Beispiele zu nennen:

  • Die DJI FPV Drone (zum Testbericht) eröffnete DJI den breiten FPV-Markt.
  • Mit der DJI Air 2S (zum Testbericht) folgte die Nachfolgerin der Mavic Air 2 im Frühjahr.
  • Nach ihrer Ankündigung im Januar, wurde die neue Sony Airpeak S1 Drohne der Japaner dann im Sommer offiziell vorgestellt.
  • Die neue DJI Mini SE kam als Budget-Version der DJI Mavic Mini (zum Testbericht) in einigen Ländern außerhalb der EU in die Läden.
  • Parrot schickt mit der ANAFI Ai die erste Drohne ins Rennen, die vollständig auf Steuerung via 4G setzt.
  • Mit der neuen DJI Mavic 3 (Testbericht) und der DJI Mavic 3 Cine (Testbericht) gab es endlich eine Nachfolgerin der Mavic 2 Serie.
  • Parallel dazu wurde die DJI RC Pro Fernsteuerung (Testbericht) als neue Generation des DJI Smart Controllers eingeführt.
  • Der Drohnenhersteller Hubsan ging mit der neuen Hubsan Zino Mini Familie auf Käuferjagd im Mini-Segment.
  • Autel machte im Frühherbst mit der EVO Nano & Nano+ als Konkurrenz im Sub-250g-Segment auf sich aufmerksam.
  • Zeitgleich präsentierte das Unternehmen mit der Autel EVO Lite & Lite+ zwei weitere Modelle im Mittelklassebereich.
  • DJI erweiterte sein Schutzpaket (Care Refresh) um den neuen Fly Away-Schutz, der auch bei Totalverlust der Drohne bestimmte Situationen abdeckt.
  • Hubsan zeigte mit der neuen ACE Familie kurz vor Jahresende ebenfalls noch neue Modell in der Mittelklasse.
  • und viele mehr

Was bringt 2022? Etwas Kontinuität.

Persönlich wünschen wir uns wohl alle wieder die Normalität zurück, mit der wir noch gemeinsam in das Jahr 2020 gestartet sind.

In der Drohnenwelt gibt es mit Blick auf die EU-Drohnenregelungen in 2022 ein wenig Kontinuität, denn die Übergangsfristen für Bestandsdrohnen gelten noch in 2022. In Ruhe die A1/A3-Lizenz oder gar das EU-Fernpilotenzeugnis (A2-Lizenz) in Angriff zu nehmen, ist also ein guter Vorsatz.

Bei den Produkten und weiteren Entwicklungen im Drohnen-Segment erwarten wir hingegen weiter stürmische Zeiten – aber im positiven Sinne. Der technische Fortschritt wird auch im kommenden Jahr spannende Produkte hervorbringen und mit Autel und Hubsan bringen sich zwei Player in Position, die für mehr Konkurrenz im Consumer-Segment sorgen dürften.

Welche neuen Produkte dürfen wir in 2022 erwarten?

Das neue Jahr 2022 dürfte genau so spannend weitergehen, wie das alte Jahr 2021 aufhört: Mit einigen coolen Produkt-Launches.

Auf unserer Erwartungsliste stehen definitiv schon einmal folgende Produkte:

Wir sind uns aber sicher, dass wir noch viele weitere interessante Produkte in 2022 sehen werden. Es bleibt wie immer spannend!

Vielen Dank und schöne Festtage!

Das Wichtigste zum Schluss: Wir möchte uns ganz herzlich bei euch als unseren treuen Lesern und der gesamten Community bedanken. Drone-Zone.de ist auch in 2021 weiter gewachsen und hat viele neue Leser und Fans gewonnen! Das freut uns sehr und motiviert uns ungemein, dieses aufwendige Projekt weiterzuführen.

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Wir wünsche euch und euren Familien nun besinnliche Festtage und einen guten Rutsch in das neue Jahr!

(Wir verabschieden uns damit in die Weihnachtsferien 2021. Zwischen den Jahren wird es also etwas ruhiger!)

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

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3 Gedanken zu „Schöne Festtage & einen guten Rutsch (Rückblick 2021)“

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    Wie sieht es mit der für Benutzer wichtigen Klassifizierung der Drohnen aus? Gibt es Infos, ob es die Verwaltung geschafft hat, eine für die Klassifizierung zuständige Stelle zu benennen?
    Guten Gewissens kann man derzeit ja nur Drohnen unter 250g erwerben, wenn man in 1 Jahr nicht mit teils deutlichen Einschränkungen eine Drohne fliegen will.
    Auf eine mögliche Nachklassifizierung zu warten kann ins Auge gehen. Beispielsweise rutscht Mavic 3 von A1 in A3 und selbst mit dem großen Drohnenführerschein gibts dann Einschränkungen gegenüber einer neuen C1 Klassifizierung.

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      Hallo Hermann,

      leider liegen mir dazu auch keine weiterführenden Infos vor. Es ist so, wie du schreibst. Persönlich gehe ich stark davon aus, dass eine rückwirkende Klassifizierung möglich sein wird – das heißt aber natürlich nichts. Wie dann jedoch bestimmte Drohnenmodell eingestuft werden, steht noch einmal auf einem anderen Blatt Papier – ganz richtig.

      Viele Grüße,
      Nils

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        Danke für die prompte Antwort!

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