Das EU-Drohnengesetz: Ein kurzer Überblick (2021)

Das neue EU-Drohnengesetz steht vor der Tür. Ab dem 1. Januar 2021 gelten die neuen Regelungen auch in Deutschland, genau so wie in anderen EU-Migtliedsstaaten. Wir haben alle Fakten, kurz für euch zusammengefasst.

Die EU-Drohnenregeln halten viele Modellbaupiloten und Drohnen-Fans schon seit mehr als einem Jahr auf Trab. Erst sollten die Regelungen bereits zum 1. Juli 2020 wirksam werden, das wurde aufgrund der Sondersituation im Corona-Kontext aber relativ zügig gekippt und auf das neue Jahr verschoben.

Wir haben euch bereits ausführlich zu den verschiedenen Komponenten der EU-Drohnenregelungen berichtet. In diesem Artikel wollen wir allen Neulingen noch einmal einen Überblick geben.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Risikobasierter Ansatz: OPEN, SPECIFIC, CERTIFIED

Die neuen Regelungen sehen drei verschiedene Betriebskategorien vor, die nach unterschiedlichem Risiko der entsprechenden Flugeinsätze für Drohnen gebildet wurden.

Mavic Mini, Mavic Air 2 und Mavic 2 Pro Drohnen von oben
Wer darf, wie welche Drohne mit was fliegen? Für viele Piloten sind die neuen Regelungen noch unklar.

Für Freizeitpiloten und einen Großteil der professionellen Anwender aus dem Foto- und Videobereich ist eigentlich nur die Kategorie OPEN (oder OFFEN) von Interesse.

Die Kategorie gliedert sich in drei Unterkategorien OPEN A1, OPEN A2 und OPEN A3. Jede dieser Unterkategorien beschreibt unterschiedliche Szenarien, die sich vor allem durch die Nähe zu Menschen, bebauten Gebieten und das Überfliegen von Personen unterscheiden.

Alle Informationen zu der OPEN Kategorie findet ihr in unserem ausführlichen Artikel zu den Grundlagen der EU-Drohnengesetze.

Drohnenklassen / C-Klassen

Drohnen, die ab dem 1. Januar 2022 auf den Markt kommen, müssen zwangsweise einer so genannte Drohnenklassifizierung entsprechen.

Damit soll Verbrauchern bereits vor dem Kauf auf einfache Art und Weise deutlich gemacht werden, in welcher Betriebskategorie (siehe oben) eine Drohne betrieben werden darf.

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Es gibt insgesamt fünf Drohnenklassen, die mit C0, C1, C2, C3 und C4 betitelt sind. Auch Flugmodelle aus dem konventionellen Modellbau fallen dann in eine dieser Klassen, in der Regeln in die Klasse C4.

Die C-Klassen unterscheiden sich vor allem durch das Abfluggewicht der Drohne, Vorgaben zu Kentnisnachweisen und Anforderungen an zusätzliche Techniken, wie Remote ID / eID.

Alle weiteren Infos zu den Drohnenklassen, könnt ihr hier nachlesen. Wie genau die Bewertung von Drohnen zustande kommt, findet ihr in unseren FAQ zu den EU-Drohnenregeln.

Registrierungspflicht und eID

Zusätzlich zu der Versicherungspflicht (Drohnen-Haftplichtversicherung), gibt es ab dem 1. Januar 2021 mit wenigen Ausnahmen eine Registrierungspflicht für alle Drohnenfans und Flugmodellbauer.

Update 21. Dezember 2020: Das LBA hat in einer Allgemeinverfügung die Registrierungspflicht für Drohnenhalter zwischen dem 31. Dezember 2020 und 30. April 2021 ausgesetzt. Erst ab dem 1. Mai 2021 ist demnach eine Registrierung verpflichtend.

Das LBA verfügt außerdem: „Betreiber, die sich noch nicht registriert haben oder denen die individuelle Registrierungsnummer noch nicht zugewiesen wurde, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem unbemannten Luftfahrzeug anbringen. Name und Adresse sind in einer Form anzubringen, die eine leichte Identifizierung des Betreibers ermöglicht.“

Dazu muss sich der Drohnenhalter oder Flugmodellhalter in einer zentralen Datenbank registrieren. Nach der Registrierung erhält man dann die so genannte eID. Dies ist eine eindeutige Nummer, die den Modellhalter im Schadens- oder Verlustfall identifizieren kann.

Diese Nummer muss auf allen Drohnen und Flugmodellen angebracht werden, bevor diese geflogen werden dürfen. Ausnahmen gibt es nur für sehr leichte Drohnen ohne Kamera- / Aufzeichnungsgeräte.

Später kann die eID auch dazu genutzt werden, um digital via Remote ID ausgesendet zu werden und so die Drohne am Himmel auch im Flug aus der Ferne identifizieren zu können.

Wichtig zu wissen: Drohnenhalter und Drohnenpilot sind zwei verschiedene Dinge. Nicht der Pilot muss sich registrieren, sondern der Halter / Besitzer der Drohne. In den meisten Fällen dürften Halter und Pilot im privaten Bereich aber ohnehin dieselbe Person sein.

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Alle Details zum Thema Drohnehalterregistrierung und eID findet ihr in unserem separaten Guide zum Thema.

EU-Drohnenführerscheine

Außerdem gibt es mit dem Wirksamwerden der neuen EU-Drohnegregelungen neue Kenntnisnachweise, im Volksmund auch Drohnenführerscheine genannt.

Darunter sind zwei verschieden umfangreiche Prüfungen zu verstehen, die man Piloten als Kompetenznachweise ablegen müssen. Ein solcher Nachweis ist – ganz allgemein und ohne Beachtung von Sonderfällen – für Drohnen ab 250g Abfluggewicht notwendig.

Unterschieden wird zwischen dem „kleinen“ EU-Kentnissnachweis und dem „größeren“ EU-Fernpilotenzeugnis.

Der Kompetenznachweis muss dabei von dem Drohnenpiloten erbracht werden.

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Alle Details und Infos zu den neuen EU-Drohnenführerscheinen findet ihr in unserem Artikel zum Thema.

Drone-Zone Cheat Sheets

Wir haben die Zusammenhänge zwischen Betriebskategorie, Drohnen-Klasse und Qualifikationsanforderungen auf zwei übersichtlichen Folien für euch zusammengestellt.

Die erste Folie zeigt die Regelungen für die Kategorie OFFEN.

EU-Drohnengesetz Übersicht Kategorie OFFEN

Die zweite Folie bezieht sich auf die zweijährige dreijährigen Übergangsphase für Bestandsdrohnen (Limited OPEN Category).

EU-Drohnengesetz Übersicht Kategorie Übergangsphase LIMITED OFFEN

Schlusswort

Wir hoffen, euch hat dieser kurze Artikel einen allgemeinen Überblick über die grundlegenden Veränderungen geben, die mit den neuen EU-Drohnengesetzen Einzug in den Alltag aller Drohnenpiloten halten werden.

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

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2 Gedanken zu „Das EU-Drohnengesetz: Ein kurzer Überblick (2021)

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    25. Januar 2023 um 15:04
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    Hi Nils,
    kannst du mir evtl. folgendes beantworten.
    Ich will mir eine DJI mini 3 pro holen, aber sie erstmal nicht in Deutschland bzw. Europa nutzen. Ich will sie mit in den Brasilien Urlaub nehmen. Anscheinend muss man in Brasilien eine Drohne unter 250g mit Sensoren nicht registrieren. Das heisst, die Drohne wäre in Europa nur im Koffer. Brauch ich trotzdem die eID? Weisst du vielleicht auch näheres wie es in Brasilien mit den Gesetzen aussieht? Ich habe nur das mit dem nicht registrieren gefunden.
    Danke und Gruß Max

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    • Avatar-Foto
      25. Januar 2023 um 16:12
      Permalink

      Hallo Max,

      mit den Auflagen in Brasilien hatte ich leider noch keine Berührungspunkte – da kann ich dir leider nicht helfen.

      Wenn du die Drohne nicht innerhalb der EU betreibst, dann brauchst du nach meinem Verständnis auch keine eID. (Alles andere würde ich unlogisch finden, denn die Teile liegen beim Händler ja auch ohne eID im Regal und befinden sich zu dem Zeitpunkt ebenfalls innerhalb der EU). Strenggenommen dürfte auch in Innenräumen keine eID notwendig sein, weil das im Normalfall nicht zu öffentlichen Luftraum zählt. Für den Transport ist die eID meines Wissens nach unerheblich. Das ist aber – wie immer – nur meine persönliche Einschätzung und ausdrücklich keine Rechtsberatung. ;)

      Viele Grüße,
      Nils

      Antwort

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