EU-Drohnenregeln Teaser

Das EU-Drohnengesetz: Ein kurzer Überblick (2024)

Publiziert von Nils Waldmann

am

Seit dem 1. Januar 2021 gelten die neuen Regelungen auch in Deutschland, genauso wie in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Wir haben alle Fakten, kurz für euch zusammengefasst.

Die EU-Drohnenregeln halten viele Modellbaupiloten und Drohnen-Fans jetzt schon seit einigen Jahren auf Trab. Erst sollten die Regelungen bereits zum 1. Juli 2020 wirksam werden, das wurde aufgrund der Sondersituation im Corona-Kontext aber relativ zügig gekippt und auf den Beginn des Jahres 2021 verschoben.

Wir haben euch bereits ausführlich zu den verschiedenen Komponenten der EU-Drohnenregelungen berichtet. In diesem Artikel wollen wir allen Neulingen noch einmal einen Überblick geben.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 07. Dezember 2023 aktualisiert.

Risikobasierter Ansatz: OPEN, SPECIFIC, CERTIFIED

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Die neuen Regelungen sehen drei verschiedene Betriebskategorien vor, die nach unterschiedlichem Risiko der entsprechenden Flugeinsätze für Drohnen gebildet wurden.

DJI Mavic 3T, Mavic 3 Cine und Mavic 3 Classic liegen in einer Reihe
Wer darf, wie, welche Drohne fliegen? Für viele Piloten sind die neuen Regelungen erst einmal undurchsichtig.

Für Freizeitpiloten und einen Großteil der professionellen Anwender aus dem Foto- und Videobereich ist eigentlich nur die Kategorie OPEN (oder OFFEN) von Interesse.

Die Kategorie gliedert sich in drei Unterkategorien OPEN A1, OPEN A2 und OPEN A3. Jede dieser Unterkategorien beschreibt unterschiedliche Szenarien, die sich vor allem durch die Nähe zu Menschen, bebauten Gebieten und das Überfliegen von Personen unterscheiden.

Alle Informationen zu der OPEN Kategorie findet ihr in unserem ausführlichen Artikel zu den Grundlagen der EU-Drohnengesetze.

Drohnenklassen / Cx-Klassen

Drohnen, die ab dem 1. Januar 2024 auf den Markt kommen, müssen zwangsweise einer sogenannten Drohnenklassifizierung entsprechen.

Damit soll Verbrauchern bereits vor dem Kauf auf einfache Art und Weise deutlich gemacht werden, in welcher Betriebskategorie (siehe oben) eine Drohne betrieben werden darf.

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Es gibt insgesamt fünf Drohnenklassen, die mit C0, C1, C2, C3 und C4 betitelt und für die überwiegende Mehrheit der Piloten relevant sind. Auch Flugmodelle aus dem konventionellen Modellbau fallen dann in eine dieser Klassen, in der Regel in die Klasse C4.

Die Cx-Klassen unterscheiden sich vor allem durch das Abfluggewicht der Drohne, Vorgaben zu Kentnisnachweisen und Anforderungen an zusätzliche Techniken, wie Remote ID / eID.

Alle weiteren Infos zu den Drohnenklassen könnt ihr hier nachlesen. Außerdem haben wir euch eine Liste aller Drohnen mit offizieller Cx-Klasse zusammengestellt.

Registrierungspflicht und eID

Zusätzlich zu der Versicherungspflicht (Drohnen-Haftplichtversicherung), gibt es ab dem 1. Januar 2021 mit wenigen Ausnahmen eine Registrierungspflicht für alle Drohnenfans und Flugmodellbauer.

Dazu muss sich der Drohnenhalter oder Flugmodellhalter in einer zentralen Datenbank registrieren. Nach der Registrierung erhält man dann die sogenannte eID. Dies ist eine eindeutige Nummer, die den Modellhalter im Schadens- oder Verlustfall identifizieren kann.

Diese Nummer muss auf allen Drohnen und Flugmodellen angebracht werden, bevor diese geflogen werden dürfen. Ausnahmen gibt es nur für sehr leichte Drohnen ohne Kamera- / Aufzeichnungsgeräte.

Für Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 muss die eID zudem zur Aussendung per Remote ID in der Drohne hinterlegt werden.

Wichtig zu wissen: Drohnenhalter und Drohnenpilot sind zwei verschiedene Dinge. Nicht der Pilot muss sich registrieren, sondern der Halter / Besitzer der Drohne. In den meisten Fällen dürften Halter und Pilot im privaten Bereich aber ohnehin dieselbe Person sein.

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Alle Details zum Thema Drohnehalterregistrierung und eID findet ihr in unserem separaten Guide zum Thema.

EU-Drohnenführerscheine

Außerdem gibt es seit dem Wirksamwerden der neuen EU-Drohnegregelungen auch neue Kenntnisnachweise, die im Volksmund auch Drohnenführerscheine genannt werden.

Darunter sind zwei verschieden umfangreiche Prüfungen zu verstehen, die man Piloten als Kompetenznachweise ablegen müssen. Ein solcher Nachweis ist – ganz allgemein und ohne Beachtung von Sonderfällen – für Drohnen ab 250g Abfluggewicht / ab Klasse C1 notwendig.

Unterschieden wird zwischen dem „kleinen“ EU-Kenntnisnachweis und dem „größeren“ EU-Fernpilotenzeugnis.

Der Kompetenznachweis muss dabei von dem Drohnenpiloten erbracht werden.

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Alle Details und Infos zu den neuen EU-Drohnenführerscheinen findet ihr in unserem Artikel zum Thema.

Drone-Zone Cheat Sheets

Wir haben die Zusammenhänge zwischen Betriebskategorie, Drohnenklasse und Qualifikationsanforderungen auf zwei übersichtlichen Folien für euch zusammengestellt.

Update: Ab 2024 gilt eine aktualisierte Version dieser Übersicht.

Die erste Folie zeigt die Regelungen für die Kategorie OFFEN.

Tabellarische Darstellung der EU-Drohnregelungen 2024 im Überblick

Die zweite Folie bezieht sich auf die dreijährigen Übergangsphase für Bestandsdrohnen (Limited OPEN Category), welche am 31.12.2023 endet.

EU-Drohnengesetz Übersicht Kategorie Übergangsphase LIMITED OFFEN

Schlusswort

Wir hoffen, euch hat dieser kurze Artikel einen allgemeinen Überblick über die grundlegenden Veränderungen geben, die mit den neuen EU-Drohnengesetzen Einzug in den Alltag aller Drohnenpiloten halten werden.

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

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2 Gedanken zu „Das EU-Drohnengesetz: Ein kurzer Überblick (2024)“

  1. Avatar-Foto

    Hi Nils,
    kannst du mir evtl. folgendes beantworten.
    Ich will mir eine DJI mini 3 pro holen, aber sie erstmal nicht in Deutschland bzw. Europa nutzen. Ich will sie mit in den Brasilien Urlaub nehmen. Anscheinend muss man in Brasilien eine Drohne unter 250g mit Sensoren nicht registrieren. Das heisst, die Drohne wäre in Europa nur im Koffer. Brauch ich trotzdem die eID? Weisst du vielleicht auch näheres wie es in Brasilien mit den Gesetzen aussieht? Ich habe nur das mit dem nicht registrieren gefunden.
    Danke und Gruß Max

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hallo Max,

      mit den Auflagen in Brasilien hatte ich leider noch keine Berührungspunkte – da kann ich dir leider nicht helfen.

      Wenn du die Drohne nicht innerhalb der EU betreibst, dann brauchst du nach meinem Verständnis auch keine eID. (Alles andere würde ich unlogisch finden, denn die Teile liegen beim Händler ja auch ohne eID im Regal und befinden sich zu dem Zeitpunkt ebenfalls innerhalb der EU). Strenggenommen dürfte auch in Innenräumen keine eID notwendig sein, weil das im Normalfall nicht zu öffentlichen Luftraum zählt. Für den Transport ist die eID meines Wissens nach unerheblich. Das ist aber – wie immer – nur meine persönliche Einschätzung und ausdrücklich keine Rechtsberatung. ;)

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten

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