Die Europäische Kommission hat bekanntgegeben, dass sich die neuen EU-Drohnenregeln bis 2021 verzögern werden. Ursprünglich war die Anwendung der neuen EU-weiten Regelungen ab dem 1. Juli 2020.
Die Kommission begründet ihre Entscheidung mit den weitreichenden Auswirkungen der Corona-Pandemie, die den Mitgliedsstaaten zu viele Ressourcen in anderen Bereichen abverlangen. Eine Einhaltung der ursprünglichen Anwendungsfristen ist daher nicht mehr möglich.
Die neue EU-Drohnenregeln werden den Einsatz von UAS (Unmanned Aerial Systems) im gesamten EU-Gebiet harmonisieren und bedeuten gleichzeitig erneut Veränderungen für alle Piloten in Deutschland.
EU-Drohnenregeln sollen ab 2021 angewendet werden
In einer ergänzenden Durchführungsverordnung (EU 2020/746) hat die Europäische Kommission nun darüber verfügt, die Anwendbarkeit der kommenden EU-Drohnenregeln um sechs Monate in die Zukunft zu verschieben.
Die Kommission schreibt hier unter anderem: „Eine Verzögerung bei der Ausführung der verschiedenen Aufgaben, die für die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission erforderlich sind, insbesondere die Einrichtung digitaler und interoperabler Registrierungssysteme sowie die Anpassung von Genehmigungen, Erklärungen und Zeugnissen, die auf der Grundlage nationaler Rechtsvorschriften ausgestellt wurden, ist infolge der COVID-19-Pandemie unvermeidlich.“
Ursprünglich waren die neuen Regelungen am 01. Juli 2019 in Kraft getreten und sollten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr zum 01. Juli 2020 in allen Mitgliedsstaaten der EU angewendet werden.
Diese Anwendung wurde nun auf den 01. Januar 2021 geschoben, sodass in diesem Jahr für alle Drohnenpiloten in Deutschland weiterhin die Bestimmungen der LuftVO bzw. Drohnen-Verordnung gelten.
Die Verzögerung war schon von vielen erwartet worden (auch von uns), da auch wenige Wochen vor dem 1. Juli 2020 noch keine Informationen zur genauen Umsetzung einiger Teilbereiche der Verordnung (EU) 2019/947 von dem in Deutschland zuständigen BMVI vorlagen.
Zum jetzigen Zeitpunkt hätten die zuständigen Regierungsbehörden beispielsweise schon kommuniziert haben müssen, wie genau der Luftraum in Zukunft nach den neuen Bestimmungen zoniert (No Fly Zone, Restricted Fly Zone, etc) ist. Denn diese Informationen benötigen alle Drohnenpiloten unteranderem zwangsläufig, um sich überhaupt an die Regelungen halten zu können.
Das es nun zu einem Aufschub kommt, dürfte also an gewissen Positionen für große Erleichterung gesorgt haben.
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Was bedeuten die neuen Regelungen für Drohnenpiloten?
Die neuen EU-Drohnenregeln führen weitreichende Änderungen zur Verwendung von Drohnen in der EU ein. Dabei geht es sowohl um einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen, als auch aufeinander abgestimmte Registrierungsverfahren für Drohnen-Betreiber und Piloten.
Außerdem beschreiben die Regelungen erstmals deutlich genauer, welche Aktionen mit Drohnen in neu geschaffenen Betriebskategorien unter welchen Auflagen möglich sind.
Durch Standardszenarien soll außerdem Bürokratie abgebaut werden, in dem heute notwendige, teils sehr aufwendige Genehmigungsverfahren wegfallen oder stark verkürzt werden.
Drohnen bekommen zukünftig außerdem eine so genannte C-Klassifizierung, sodass für Käufer direkt ersichtlich sein soll, wo und wie die Drohne geflogen werden darf.
Alle allgemeinen Hintergründe zu den neuen EU-Drohnenregeln haben wir euch in unserem ausführlichen Guide zum Thema zusammengestellt.
Wer konkrete Fragen hat, der sollte außerdem unbedingt einen Blick in unseren FAQ zu den neuen EU-Regelungen für Drohnenpiloten werfen.
Denn eines ist sicher: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Regelungen kommen ganz bestimmt. Ihr habt nun aber noch einmal sechs Monate mehr Zeit, euch in das Thema einzulesen.
Quelle: Europäische Kommission Amtsblatt