EU-Drohnenregeln Teaser eID

eID FAQ: Registrierung für Drohnenbetreiber / UAS Operator (EU-Regeln)

Publiziert von Nils Waldmann

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Die neuen EU-Drohnenregeln erfordern unter anderem die Ausstellung einer eID und damit die Registrierung jedes Drohnenbetreibers (UAS Operator) für Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250g. Mittlerweile ist das offiziellen Vorgehen von den deutschen Behörden vorgestellt worden. Wir fassen zusammen, was ihr unbedingt wissen müsst..

Bevor wir uns konkret mit der Registrierung eines Drohnenbetreibers (umgangssprachlich auch Drohnenpiloten – aber das ist falsch, dazu später mehr) beschäftigen, hier noch einige wichtige Hinweise für euch:

Den allgemeinen Aufbau der neuen EU-Drohnen-Regulierung haben wir euch in unserem Artikel zu den Betriebskategorien und Drohnenklassen vorgestellt. Konkrete Fragen zu speziellen Themen haben wir außerdem versucht in unseren ausführlichen FAQ zu den neuen EU-Drohnenregeln zu beantworten.

Wenn ihr noch ganz am Anfang eurer Recherche in Bezug auf die neuen Drohnenregulierung der EU steht, empfehlen wir euch dringend, mit den beiden obigen Artikeln zu starten, um einen ersten Überblick zu bekommen. Wenn euch dann der Kopf raucht: Nicht verzweifeln, uns ging es am Anfang nicht anders.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 03.12.2023 aktualisiert.

Wer muss sich registrieren?

Bevor wir auf den zukünftigen Registrierungsprozess eingehen, ein kurzer Überblick, wer sich überhaupt registrieren muss und warum.

Die neuen EU-Drohnenregeln sehen erstmals die Registrierung für Drohnenbetreiber (UAS Operator) in einer zentralen Datenbank vor (manchmal auch als Drohnenhalter bezeichnet). Diese Registrierung soll einen Betreiber eu-weit eindeutig identifizieren können. Die Registrierung geschieht auf nationaler Ebenen (in der Regeln in dem EU-Land mit ersten Wohnsitz) und gilt dann in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten. Das ist praktisch, wenn ihr eure Drohne mit in den EU-Urlaub nehmen wollt. Hier gelten dann ab sofort überall dieselbe Vorgaben in Bezug auf die Registrierung.

Nach der erfolgreichen Registrierung wird jedem UAS Operator eine eindeutige Nummer (eID) zugewiesen. Diese muss dann an allen Drohnen / Flugmodellen im Besitz des Betreibers angebracht werden und dient zur Identifizierung bei Unfällen oder Verlust des Fluggerätes.

Was ist ein UAS Operator / UAS-Betreiber?

Im Gegensatz zu zentralen Datenbanken, die bereits in anderen Ländern umgesetzt wurden, gilt in der EU ein Prinzip nach dem Haltermodell. Es ist wichtig zu verstehen, dass der UAS Operator (Drohnenbetreiber) nicht dasselbe wie der Drohnenpilot (Remote Pilot) ist. Oft nimmt eine Person aber beide Rollen ein.

Als UAS Operator ist die Person zu verstehen, die die Drohne besitzt. Man kann sich das Ganze analog zu dem Halter eines KFZ vorstellen. Nur weil ich Halter eines Autos bin, bin ich nicht gleichzeitig der Fahrer. Der Fahrer wäre in diesem Beispiel dann der Drohnenpilot (Remote Pilot).

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In unserem Video gehen wir noch einmal auf alle Details zur eID ein.

In vielen Fällen (vor allem im privaten Bereich) sind UAS Betreiber und Remote Pilot natürlich oft dieselbe Person. Das ist auch der Grund, warum jeder, der eine Drohne über 250g Abfluggewicht betreiben will, sich registrieren muss.

Im gewerblichen Kontext kann das anders aussehen: Hier kann beispielsweise der Unternehmensinhaber (oder das Unternehmen) als UAS Operator registriert werden. Die Mitarbeiter, die die Drohnen zur Erbringung von Dienstleistungen verwenden, sind dann lediglich Drohnenpiloten und müssen sich in diesem Kontext nicht registrieren.

Wichtig: Alleine die Registrierung als UAS Betreiber befreit natürlich nicht von den Pflichten, die zusätzlich für Drohnenpiloten (Remote Pilot) gelten können (Kenntnisnachweis, Onlinetest, etc).

Ist eine Registrierung immer notwendig?

Ja, es sei denn bei der geflogenen Drohne handelt es sich um ein Modell der Drohnenklasse C0 oder um einen Selbstbau mit weniger als 250g. Das heißt: Auch traditionelle Flugmodelle, die diese Anforderungen nicht erfüllen (d.h. schwerer sind), werden in Zukunft mit der eID-Registrierungsnummer des UAS Operators gekennzeichnet werden müssen.

Tabellarische Darstellung der EU-Drohnregelungen 2024 im Überblick

Hier gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme: Auch wenn die Drohne leichter als 250g ist, jedoch trotzdem über eine Kamera oder andere Sensoren zur Aufzeichnung persönlicher Daten verfügt, ist eine Registrierung trotzdem Pflicht. Sobald ihr also eine „Kameradrohne“ verwenden wollt, kommt ihr an der Registrierungspflicht nicht mehr vorbei.

Wie wird die Registrierung durchgeführt?

Die zuständige Behörde für den Aufbau und den Betrieb der deutschen Datenbank für UAS Betreiber ist das Luftfahrt Bundesamt.

Einige Drohnenversicherungsanbieter haben ihrer Kunden im Spätherbst 2020 aufgefordert, die notwendigen Informationen für eine Registrierung zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet: Die Registrierung als UAS Operator erfolgt in diesem Fall automatisch. Das ist jedoch nur möglich, weil die beiden großen Modellflugverbände DMFV und DAeC die Möglichkeit bekommen haben, ihre Mitglieder „En-Block“ (d.h. in einem Rutsch und auf automatischem Wege) zu registrieren.

Natürlich könnt ihr der Weitergabe eurer Daten auf diesem Weg auch widersprechen. Macht aber wenig Sinn, denn euch wird ja die ganze Arbeit abgenommen.

Für alle übrigen UAS Betreiber (die weder Mitglied in einem der Verbände sind und/oder auch nicht über ihren Versicherungsanbieter Zugriff auf diese Möglichkeit haben) hat das Luftfahrt Bundesamt ein Onlineportal zur Registrierung bereitgestellt: Hier geht es zur Registrierung.

Welche Daten müssen angegeben werden?

Die Registrierung zur Erzeugung einer eID-Nummer setzt die vollständige Angabe der folgenden Daten des UAS Operators voraus:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Versicherungsnummer
  • Scan eines staatlich anerkannten Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass, etc)

Aller Voraussicht nach wird die eID wohl auf elektronischem Wege per Mail zugestellt.

Es erfolgt eine Prüfung eurer Daten und eine Verifizierung anhand des Ausweisdokumentes. Die Bestätigung der Registrierung kann aktuell einige Zeit in Anspruch nehmen.

Was kostet die Registrierung / Bezug der eID?

Die Registrierung ist derzeit ohne Gebühr auf der Website des Luftfahrt Bundesamtes möglich.

Wer hat Zugriff auf die Daten in der Datenbank?

Im Gegensatz zur bisherigen Kennzeichnungspflicht, mit der bekannten „Drohnenplakette“ bzw. einem „Drohnenkennzeichen“, hat die eID sicherlich einen Vorteil im Hinblick auf den Datenschutz: Denn auf der bisherigen Plakette stehen direkt alle persönlichen Daten des UAS Operators sichtbar drauf. Wer die Drohne findet, weiß damit sofort, wem sie gehört.

An die mit der eID verknüpften personenbezogenen Daten des UAS Betreibers sollen in Zukunft nur noch Behörden im Rahmen eines berechtigten Interesses, zum Beispiel bei einer Strafverfolgung kommen. Auch müssen dann nicht immer alle Daten herausgegeben werden (wobei das wohl eine wenig sinnvolle Einschränkung ist, denn fast alle der geforderten Daten führen ja – wenn auch über Umwege – ohnehin recht schnell zu einer eindeutigen Identifizierung des Drohnenhalters).

Andere EU-Staaten können im Übrigen Anfragen an die deutsche Datenbank stellen. Genauso, wie deutsche Behörden Anfragen zur Identifizierung eines UAS Betreibers auf Basis einer eID aus einem anderen Mitgliedsstaat stellen kann. Eine gemeinsame, zentrale EU-Datenbank wird es aber voraussichtlich nicht geben.

Im Endeffekt wird mit der Registrierung also sichergestellt, dass zukünftig alle Drohnenbetreiber in der gesamten EU über die Grenzen einzelner Staaten identifiziert werden können. Das gilt auch für Touristen, die durch die EU reisen. Hier soll die Registrierung in dem Land stattfinden, in dem der Reisende initial in die Europäische Union einreist.

Ab wann gilt die Registrierungspflicht?

Die Pflicht zur Registrierung und das Anbringen der eID an Drohnen / Flugmodellen gilt ab dem 1. Januar 2021. Durch eine Allgemeinverfügung des LBA verzögerte sich die Wirkung damals bis zu 01.05.2021.

Wie muss die eID an der Drohne befestigt werden?

Die eID-Nummer muss von außen an der Drohne befestigt werden. Auch ein Anbringen im Akkufach ist laut LBA rechtmäßig und erlaubt – jedoch nur, „wenn es sich um ein Flugmodell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Flugmodells stören würde“. Für Drohnen bedeutet das wohl: Nur ein Aufkleber an der Außenseite ist laut LBA in Ordnung. (Stand Juni 2021)

Die eID muss auch dann physikalische an der Drohne angebracht werden, wenn die Drohne die Nummer auch via Remote ID Technologie aussendet. Hier lest ihr, für welche Drohnen Remote ID in der Zukunft Pflicht ist.

Ein feuerfestes Schild ist nicht mehr notwendig. Demnach genügt also auch ein einfacher Aufkleber oder ein Stück Papier, das mit Klebeband befestigt wird.

Schlusswort

Wir hoffen, dir hat dieser kurze Überblick über die neue Registrierungspflicht für UAS Operator zur Anforderung einer eID geholfen zu verstehen, was als Drohnenhalter auf dich zukommt, wenn du eine Drohne in der EU betreiben willst.

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Quellen: Luftfahrt Bundesamt, DMFV

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

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6 Gedanken zu „eID FAQ: Registrierung für Drohnenbetreiber / UAS Operator (EU-Regeln)“

  1. Avatar-Foto

    Hi!
    Ich denke die Anbringung im Akkufach ist NICHT zulässig. Aus der FAQ des LBA:
    https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbemannte_Luftfahrtsysteme/FAQ/05_Registrierung_Betreiber_EID/FAQ_node.html
    Muss ich weiterhin ein feuerfestes Schild mit meinem Namen und meiner Adresse auf meinem UAS anbringen?
    Gemäß den EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich. An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registrierungsnummer (e-ID) angebracht werden. Zu den geeigneten Stellen zählt hierbei auch das Batteriefach, wenn es sich um ein Flugmodell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Flugmodells stören würde. Drohnen sind keine im Original existierenden Fugmodelle! Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich.

    Antworten
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      Hi Oliver,

      danke für deinen Kommentar. Interessante Beobachtung! Der Passus ist neu. Wir denken uns in Deutschland halt immer wieder etwas Besonderes aus. ;)

      Ich habe den Artikel aktualisiert.

      Grüße,
      Nils

      Antworten
  2. Avatar-Foto

    Hallo,
    Ich besitze eine Hubsan x4 desire FPV Drohne. Lag lange Zeit im Schrank, aber nun möchte ich selbige auch mal fliegen. Ist von einer professionellen Drohne Meilenweit entfernt. Trotzdem möchte ich nichts falsch machen, auch wenn es ein Leichtgewicht unter 250g ist. Hat aber eine Kamera…
    Ist das noch ein Spielzeug oder spielt das keine Rolle und die Drohne muß so oder so registriert werden? Meine Privathaftpflicht deckt die Drohne mit ab, also Versicherungstechnisch alles im grünen Bereich. Nur bei der Registrierung bin ich unsicher. Habe vorerst einen Aufkleber mit Namen,Adresse und Telefon angebracht.
    Danke im voraus für Aufklärung im Drohnenrechtdschungel!
    Schönen Gruß, Dirk

    Antworten
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      Hallo Dirk,

      das hast du aus meiner Sicht bereits richtig überblickt. Da die Drohne zwar leichter als 250g ist, jedoch über eine Kamera verfügt musst du als „Betreiber“ der Drohne dich registrieren und die zugewiesene eID auf der Drohne anbringen. Die eID gilt dann auch für alle weiteren Drohnen, die du ggf. besitzt. Du registrierst also nicht die Drohne, sondern dich. :)

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
  3. Avatar-Foto

    Hallo, ich bin Paul und leidenschaftlicher Drohnen Pilot.

    Ich besitze eine Mavic 3 und habe mich gefragt, ob durch die E-ID / Remote ID alle Daten live von Behörden abgerufen werden und verfolgt werden.
    Oder ob man an diese Daten nur dann rankommt, wenn etwas Strafrechtliches vorliegt …
    Weil wenn ja, dann könnte ja man wegen jeder Kleinigkeit eine Anzeige und eine Geldstrafe bekommen, oder?
    Ich danke für die Antworten

    Viele Grüße,
    Paul

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hallo Paul,

      aktuell gibt es in der Praxis ja erst DRI (Direct Remote ID). Damit ist eine flächendeckende Überwachung kaum möglich. Dazu müsste überall Empfänger aufgestellt sein, die das Signal lokaler Drohnen in der Nähe empfangen könnten. Diese Daten müssten dann zusammengeführt und ausgewertet werden. Technisch möglich, aber mit BLick auf andere Digitalisierungsbaustellen in DE… ;)

      Ich will nicht ausschließen, dass Behörden in Zukunft mit passenden Empfängern „auf Streife“ sind. Aber anlasslos wird so etwas wohl kaum passieren.

      Generell gilt: Jede Person mit einem Empfänger kann die von der Drohne ausgesandten Infos empfangen. Wer aber hinter der übermittelten eID steckt, also auf welche Person die Drohne registriert ist, kann nur von den Behörden (ich würde aktuell sogar schätzen „nur“ vom LBA) ermittelt werden. Das funktioniert genau wie bei einem Autokennzeichen.

      Natürlich könnte irgendein Dritter auf Basis der gesammelten Remote-ID-Flugdaten eine Anzeige erstatten. Das könnte er dann aber auch so, ohne Remote ID. Und nur weil jemand (im Extremfall) direkt zur Anzeige greift, heißt es ja noch lange nicht, dass diese berechtigt ist.

      Du darfst nie vergessen: Als gute informierter Drohnenpilot weißt du in der Regel über die hier geltenden Gesetze deutlich besser Bescheid, als jemand, der sich von einer rechtmäßig geflogenen Drohne gestört fühlt und „etwas dagegen unternehmen will“.

      Das wäre mal meine persönliche Einschätzung zu dem Thema. Das ist natürlich keine Rechtsberatung!

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten

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