Wer in die Drohnenwelt eintaucht, wird schnell mit den zwei zentralen Begriffen „Drohnenbetreiber“ und „Drohnenpilot“ konfrontiert. Nicht immer werden diese Rollen trennscharf in Artikeln und Diskussionen verwendet. Wir geben euch einen Überblick.
Wer eine Drohne fliegt, ist ganz klar ein Drohnenpilot. Oder? Zusammen mit den EU-Drohnenregelungen wird auch im Gesetz erstmals scharf zwischen verschiedenen Rollen unterschieden, die jeweils unterschiedliche Pflichten und Aufgaben zu erfüllen haben.
Das Wichtigste daher vorab: Drohnenbetreiber und Drohnenpilot sind keine Synonyme. Im Gegenteil könnten die Aufgaben beider Rollen nicht unterschiedlicher sein. Da ihr im privaten Umfeld aber mal in der einen und mal in der anderen Rolle stecken könnt, haben wir die Kernpunkte noch einmal für euch zusammengefasst.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Inhalt
Drohnenpilot und Drohnenbetreiber erklärt: Was sind die Unterschiede?
Fangen wir mit dem Offensichtlichen an: Was genau ist ein Drohnenpilot?
Die Antwort dazu ist relativ leicht verständlich: Als Drohnenpilot (auch Fernpilot oder Remote Pilot) wird die Person bezeichnet, welche die Drohne im aktiven Fluggeschehen steuert oder kontrolliert. Hinter diesem Begriff verstecken sich also wenige Überraschungen.
Eine schöne Analogie ist auf unseren Straßen zu finden: Der Drohnenpilot kann mit dem Fahrzeugführer („dem Fahrer“) eines Autos gleichgesetzt werden.
Etwas um die Ecke gedacht: Was ist ein Drohnenbetreiber?
Der Drohnenbetreiber wird umgangssprachlich auch als Drohnenhalter (auch UAV Operator) bezeichnet, was das Ganze etwas verständlicher beschreibt.
Es handelt sich schlicht gesagt um den Besitzer der Drohne, also die Person, die für die Drohne an sich verantwortlich ist. Wie jedoch bei einem Auto muss der Besitzer nicht zwangsläufig auch der Fahrer sein. Das Gleiche gilt bei Drohnen: Ihr könnt selbst eine Drohne besitzen und müsst nicht zwangsweise als Drohnenpilot sein.
Im privaten Umfeld nehmt ihr aber wohl im Normalfall beide Rollen ein: Sowohl die des Drohnenbetreibers, als auch die des Piloten – nämlich dann, wenn ihr mit eurer eigenen Drohne fliegt.
Warum werden beide Rollen unterschieden?
Der Grund für die zwei verschiedenen Rollen ist leicht erklärt, wenn man sich vor Augen führt, dass es nicht nur private Drohnenfreunde gibt.
Sobald wir den Blick auf den professionellen Bereich richten, ist es nicht selten der Fall, dass ein Unternehmen als Drohnenbetreiber auftritt. Da es sich aber beispielsweise um eine juristische Person handeln kann (z.B. eine GmbH), die selbst nie als Drohnenpilotin auftreten wird, ist die Trennung hier sinnvoll.
Ein Unternehmen (welches selbst Drohnenbetreiber ist) kann dann wiederum mehrere Drohnenpiloten anstellen, die ausschließlich als Piloten tätig und selbst keine Drohnenbetreiber sind.
Auch hier eine einfache Analogie: Eine Spedition tritt als Halterin von LKWs auf und beschäftigt für den Betrieb verschiedene Kraftfahrer. Genau dasselbe Konstrukt funktioniert so auch im Drohnenkontext.
Aufgaben und Pflichten von Drohnenpiloten und Drohnenbetreiben
Rolle | Drohnenbetreiber | Drohnenpilot |
---|---|---|
Zustand der Drohne | Der Drohnenbetreiber ist für den technisch einwandfreien Zustand und die neuste Software sowie geografischen Gebiete im System der Drohne verantwortlich. | Der Drohnenpilot muss vor dem Flug prüfen, dass sich die Drohne in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. |
eID | Der Drohnenbetreiber muss seine eID außen an der Drohne anbringen. | Der Drohnenpilot muss prüfen, ob die eID des Betreibers angebracht ist. |
Remote ID | Der Drohnenbetreiber muss die eID in das Remote-ID-System der Drohne (soweit gefordert) eintragen. | Der Drohnenpilot muss prüfen, ob die eID eingetragen ist und das Signal abgestrahlt wird. |
Registrierung | Der Drohnenbetreiber muss sich in dem EU-Land mit seinem Hauptwohnsitz bei der zuständigen Behörde registrieren und erhält dort seine eID. | Der Drohnenpilot muss sich nicht registrieren, wenn er nicht gleichzeitig auch Halter der Drohne ist. |
Kenntnisnachweis / Führerschein | Der Drohnenbetreiber braucht selbst keinen Drohnenführerschein, solange er nicht gleichzeitig auch Drohnenpilot ist. | Der Drohnenpilot muss die notwendigen Nachweise (z.B. A1/A3-Lizenz oder A2-Lizenz) für die geflogene Drohne und Betriebskategorie absolvieren. |
ConOps | Der Drohnenbetreiber ist für die ConOps zuständig. | Der Drohnenpilot muss sich nach der definierten ConOps richten, die vom Drohnenbetreiber für eine bestimmte Mission festgelegt wurde. |
Führerscheine für Drohnenpiloten
Für Drohnenpiloten gibt es unterschiedliche „Drohnenführerscheine“, die unterschiedlich umfangreich sind und unterschiedliche Befugnisse mit sich bringen.
Unterscheiden müsst ihr hier:
- EU-Kenntnisnachweis (A1/A3-Lizenz)
- EU-Fernpilotenzeugnis (A2-Lizenz)
Alle Informationen zu diesem Thema findet ihr in unserem Guide zu den EU-Drohnenführerscheinen.
Versicherung für Drohnenbetreiber
Neben der oben genannten Registrierung der Drohne sind die Drohnenbetreiber auch für eine entsprechende Haftpflichtversicherung verantwortlich.
Hier findet ihr alles zum Thema Drohnenversicherung. Außerdem erklären wir euch, wieso es selbst für Ausnahmefälle wenig rational ist, auf eine entsprechende Versicherung für die Drohne zu verzichten.
Schlusswort
Wir hoffen, euch hat dieser Artikel einen guten Überblick über den Unterschied zwischen Drohnenbetreiber und Drohnenpilot gegeben und wir konnten aufzeigen, wieso die Trennung grundsätzlich sinnvoll ist.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein, es handelt sich um unterschiedliche Rollen mit unterschiedlichen Pflichten.
Nein, die Begriffe wurden von der EU definiert und im Rahmen der EU-Drohnenregelungen eingeführt.
Nein, der Halter ist für die Drohne verantwortlich. Sobald dieselbe Person die Drohne aktiv fliegt, nimmt sie zusätzlich die Rolle des Drohnenpiloten ein und muss in diesem Kontext auch die passenden Kenntnisnachweise erbringen.