Deutschland weicht EU-Drohnenregeln für Landwirtschaft & Tierschutz auf

Publiziert von Nils Waldmann

am

Deutschland geht einen Sonderweg – im positiven Sinne. Ab sofort gelten lockerere Regeln für die Verwendung von Drohnen im Kontext der Landwirtschaft und des Tierschutzes. Hier sind die Details.

Durch das Auslaufen der Übergangsregelungen zum Jahresbeginn 2024 sind Bestandsdrohnen mit einem MTOM über 250g de facto auf die Betriebskategorie OPEN A3 begrenzt worden. Was für die private Nutzung ärgerlich ist, stellte die Landwirtschaft vor ein großes Problem.

Jetzt hat das zuständige Ministerium gehandelt und eine Ausnahmeregelung für den deutschen Luftraum beschlossen, der Landwirten und Tierschützern Freiheiten zurückgibt und diese erweitert.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Abstandsregelungen der OPEN A3 werden für bestimmte Nutzungsszenarien gelockert

Der Zeitpunkt für die Ankündigung des BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) ist nicht zufällig gewählt, um die EU-Drohnenregelungen mit einer Allgemeinverfügung des LBA (B5-30103-2024-01) an einer bestimmten Stelle einzuschränken.

Mit dem einziehenden Frühling steht bald wieder die erste Mahd der Wiesen an, wobei vor allem junge Rehkitze gefährdet werden. Drohnen leisten hier in Verbindung mit vielen freiwilligen Piloten schon seit einigen Jahren einen wichtigen Beitrag, um die Jungtiere vorher zu identifizieren und zu finden, bevor sie durch das Mähwerk verletzt oder getötet werden.

Das Auslaufen der Übergangsregelungen der EU-Vorgaben für Bestandsdrohnen (Drohnen, die vor dem 1.1.2024 beschafft wurden) warf jedoch einen Schatten auf die Rehkitzrettungs-Saison 2024. Gerade Drohnen zwischen 500g und 2 kg, welche bisher unter den Regelungen der A2-Kategorie geflogen werden durften, fielen plötzlich in die A3-Kategorie.

Durch die neuen nationalen Abweichungen soll dem nun begegnet werden, sodass UAVs in der Landwirtschaft weiterhin (und noch effektiver) genutzt werden können.

Neue 10m-Grenze & 1:1-Regelung

Ab sofort (20. März 2024) gilt, dass Drohnen in der OPEN A3 nicht mehr einen Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten müssen, wie es die Unterkategorie A3 vorsieht.

Stattdessen wird der Mindestabstand auf 10 m heruntergesetzt, sofern die Drohne zu landwirtschaftlichen Zwecken und Tierschutzzwecken verwendet wird. In jedem Fall gilt zusätzlich die 1:1-Regel, welche den seitlichen Abstand zu den genannten Gebieten mit der Flughöhe in Verbindung setzt.

Wird also höher als 10 m geflogen, muss der Abstand zu etwa Wohngebieten entsprechend erhöht werden. Alle anderen Vorgaben der OPEN A3 bleiben unverändert.

Die neue nationale Sonderregelung gilt zunächst bis zum 19.11.2024 und zielt darauf ab, den landwirtschaftlichen Einsatz von UAVs auf Flächen, die regelmäßig an entsprechende Gebiete grenzen, möglich zu machen.

Quelle: LBA, BMDV

Bleibt in Kontakt!

Wenn ihr über die neuesten Drohnen-News, Drohnen-Leaks, Drohnen-Gerüchte, Drohnen-Guides und Drohnen-Testberichte auf dem Laufenden bleiben möchtet, dann folgt gerne unserem RSS-Feed.

Außerdem freuen wir uns natürlich über eure Kommentare!


Hinweis: Mit Sternchen (*) markierte Links sind Affiliate-Links / Partnerlinks. Mit einem Kauf über diesen Link erhalten wir als Seitenbetreiber eine Verkaufsprovision von dem verlinkten Händler / Partner. So kannst du Drone-Zone.de ganz einfach unterstützen. Bitte beachtet, dass es sich bei Drone-Zone.de um eine reine Website zu Informationszwecken und keinen Online-Shop handelt. Ihr könnt über unsere Seite keine Kaufverträge über die dargestellten Artikel abschließen und auch keine persönliche Beratung hierzu in Anspruch nehmen. Mehr Informationen dazu findest du hier.

Avatar-Foto

Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils. Ich bin Modellbauer seit frühen Kindertagen. Meinen ersten Multicopter habe ich bereits im Jahr 2012 gebastelt und bin FPV-Pilot der ersten Stunde. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Bereich Drohnen & UAVs berichte und teste ich auf Drone-Zone.de die neuesten Drohnen, Kameratechnologie sowie interessantes Drohnenzubehör.

Schon gesehen?

DJI Drone to Phone Remote ID Demo

Remote ID: Wer sollte den Standort des Piloten sehen können?

Der Verordnungsvorschlag zum Thema Remote ID der US-amerikanischen FAA hat in den letzten Wochen für viel Unmut unter Drohnenpiloten gesorgt. Die Demonstration des Drone-to-Phone Remote ID Systems von DJI hat ... jetzt lesen!

Der DJI Motion Controller - Oberseite

DJI Motion Controller: Neuer Patentstreit?

Die Vorstellung des neue DJI Motion Controller ist kaum einen Tag her, schon gibt es Anzeichen, dass DJI sich in den USA in einen weiteren Patentstreit begeben könnte. Offenbar hat ... jetzt lesen!

DJI Inspire 3 im Flug - Rückansicht

EU: DJI bindet „geografische Gebiete“ in GEO-System ein

Mit dem Beginn des neuen Jahres 2024 gibt es spannende Neuigkeiten für alle DJI-Piloten: Der Drohnenhersteller hat angekündigt, dass die hauseigenen Karten des FlySafe-Dienstes ab sofort auf die offiziell durch ... jetzt lesen!

Die Mavic 3 Thermal als Schatten vor der untergehenden Sonne

Umfrage zum Thema Betriebsgenehmigung von Droniq gestartet

Der UTM-Spezialist Droniq hat eine Umfrage zum Thema Betriebserlaubnis veröffentlicht. Ziel ist es, unter UAV-Betreibern und Fernpiloten zu ermitteln, wie leicht oder schwierig sich derzeit Genehmigungen für den Betrieb außerhalb ... jetzt lesen!

2 Kommentare zu „Deutschland weicht EU-Drohnenregeln für Landwirtschaft & Tierschutz auf“

  1. Avatar-Foto

    Hallo Nils, im Vergleich zu vielen anderen Meldungen zu diesem Thema, hast du es geschafft, den exakten Anwendungsfall dieser Allgemeinverfügung (Bestandsdrohnen über 250g), verständlich zu erklären. Danke für diese Info! VG Martin

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hallo Martin,

      danke für das positive Feedback. Das freut mich! :)

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten

Schreibe einen Kommentar