Die australische Luftsicherheitsbehörde Civil Aviation Safety Authority (CASA) hat die Einführung einer Pflicht zur Drohnen-Registrierung sowie eine Zulassung für Drohnenpiloten angekündigt.
In verschiedenen Ländern rund um die Welt sind bereits Registrierungspflichten für Drohnen und / oder ihre Piloten in Kraft. Die USA haben hier sehr früh vorgelegt, aber auch in Europa gibt es mit Portugal oder Groß Britannien Ländern, in den Nutzer sich und ihre Drohnen registrieren müssen.
Nun schließt sich auch Australien einem ähnlichen Verfahren an. Bald soll somit die Registrierung von Drohnen über 250 Gramm AUW Pflicht werden.
Drohnen-Registrierung für alle Drohnen
Die neue Pflicht zur Registrierung von Drohnen greift dabei mit wenigen Ausnahmen für alle Modelle. Wer also eine Drohne zu kommerziellen oder Freizeitzwecken betreibt, muss sein UAV demnächst bei den Behörden registrieren – ähnlich eines Kennzeichens für einen PKW.
Ausnahmen gibt es nur wenig. So benötigen Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht beispielsweise keine Registrierungsnummer. Besitzer einer DJI Mavic Mini Drohne sind damit also auch in Australien weiterhin fein raus, was die neu geschaffene Bürokratie angeht.
Außerdem führt der ausschließliche Betrieb in geschlossenen Räumen auch für Drohnen über 250 g nicht zur einer Registrierungspflicht.
Im Rahmen der neune Drohnen-Registrierung in Australien müssen Piloten unter anderem die Seriennummer, den Hersteller, das Modell, das Gewicht und die Art der Drohne angeben. Das ganze geschieht über das Webportal myCASA. Insgesamt erinnert das Vorgehen sehr, an die Regelungen, die in Portugal schon seit letztem Frühjahr gelten. Mehr dazu in unserem ausführlichen Portugal Drohnen Guide.
Die Registrierung der Drohne muss außerdem alle 12 Monate erneuert werden. Zu welchem Preis das Ganze geschehen wird, ist noch unbekannt.
Piloten-Zulassung ebenfalls Plicht
Die CASA geht aber noch weiter. Um seine Drohne überhaupt registrieren zu können, benötigen australische Drohnenpiloten bald eine sogenannte Aviation Reference Number (ARN).
Diese wird für jeden Piloten ausgestellt, sobald dieser einen Online-Test abgeschlossen hat. Das Testverfahren besteht aus einer Videoserie, die die wichtigsten Inhalte und Regeln im Umgang mit Drohnen vermitteln sollen. Danach gibt es einen Test, der unendlich oft wiederholt werden darf.
Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung, wird dem Drohnenpiloten ein Zertifikat und seine Aviation Reference Number zugewiesen. Voraussetzung für den Test ist ein Mindestalter von 16 Jahren.
Wer bereits eine Remote Pilot License (RePL) besitzt, bekommt ohnehin ein ARN zugewiesen und muss sich nicht extra dem Test hingeben. Die Pilotenakkreditierung soll drei Jahre gültig sein und muss dann wiederholt werden.
In UK geht die Regierung einen ähnlichen Weg. Hier steht die Verwaltung aber aufgrund relativ hoher Gebühren in der Kritik, mit dem neuen System in erster Linie Geld machen zu wollen.
In Deutschland gibt es mit dem Kenntisnachweis für Drohnen über 2kg AUW bereits ein ähnliches Testverfahren. Wie Deutschland die mit den im Juni in Kraft tretenden EU-Drohnenregeln kommende Registrierungspflicht umsetzen will, ist noch nicht bekannt.
Quelle: CASA