EU-Drohnenregeln verabschiedet und veröffentlicht
Das die EU in Form der EASA (European Union Aviation Safety Agency) an neuen EU-Drohnenregeln arbeitet, ist schon lange bekannt. Nun wurden die neuen Regelungen vom EU Parlament und dem Europäischen Rat angenommen und veröffentlicht.
Die neuen EU-Drohnengregeln beschreiben dabei ein Rahmenwerk, dass in allen EU-Mitgliedsstaaten die gleichen Bedingungen für den privaten und kommerziellen Einsatz von Drohnen schafft.
Die Regeln treten ab Juni 2019 in Kraft. Aber keine Angst: Piloten haben nun ein Jahr Zeit, sich mit den neuen Vorschriften auseinanderzusetzen und müssen somit erst ab Juni 2020 nach den neun EU-Drohnenregeln agieren.
Kategorisierung von Drohnen und Anwendungsfällen
Um eine gemeinsame Basis für Drohnenmissionen in allen Mitgliedsstaaten zu schaffen, hat die EASA über einen Zeitraum von knapp 2 Jahren an einem speziellen System zur Kategorisierung von Missionen und Drohnen gearbeitet.
Drohnen werden anhand ihrer technischen und physischen Charakteristiken in Klassen von C0 bis C4 eingeteilt. Aus diesen Klassen ergeben sich dann auch Vorschriften für Hersteller und Piloten der Drohne. Alle Details zu diesen Klassen, haben wir separat für euch zusammengetragen und ausführlich erläutert.
Außerdem spielt das Risiko des Flugvorhabens eine große Rolle. In drei Kategorien OPEN, SPECIFIC und CERTIFIED werden alle Flugoperationen abhängig von Flughöhe, Fluggebiet, Bevölkerungsdichte, Drohnenabmessungen und -gewicht sowie weiteren Faktoren eingeteilt.
Für die SPECFIC Kategorie mit erhöhtem Risiko, gibt es vordefinierte Flugszenarien, die sich ein Pilot genehmigen lassen kann. Entspricht das Vorhaben keinem bereits bekannten Szenario, kommt das neue SORA (Special Operation Risk Assessment) zum Einsatz, dass die Anwendung bewertet und basierend auf dem Risiko entscheiden soll, ob der Flug genehmigt wird.
Gleichheit für alle Piloten
Ebenfalls wird eine zentrale Registrierung von Drohne und Pilot ab Juni 2020 Pflicht werden. Welche Drohnen das betrifft, liest du hier. Die Registrierung muss dann, wie in den USA bereits Standard, an der Drohne angebracht werden. Ob das Drohnenkennzeichen* in seiner bisherigen Form damit wegfällt, muss sich noch zeigen.
Die neue EU-Drohnenregeln werden für einen gleichen Rahmen für alle Mitgliedsstaaten sorgen. Wer einmal in einem Staat als Pilot mit seiner / seinen Drohne(n) registriert ist, kann dann auch ohne weitere Genehmigung im EU-Ausland fliegen. Auch grenzüberschreitend Missionen werden dann möglich.
Die EU ist damit bereits fortgeschritten, was die Integration von Drohnen in bestehenden Gesetze von Einzelstaaten angeht. Jetzt gilt es, die Verordnungen umzusetzen.
“Europe will be the first region in the world to have a comprehensive set of rules ensuring safe, secure and sustainable operations of drones both, for commercial and leisure activities. Common rules will help foster investment, innovation and growth in this promising sector”
Patrick Ky, Executive Director of EASA.
Wie genau die EU-Drohnenregeln aufgebaut sind und was sie für dich bedeuten, liest du in unserem detaillierten Artikel zum Thema.
Quelle: EASA
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