EU-Drohnenregeln Teaser EU-Drohnenführerschein

Wissen: EU-Drohnenführerschein im Detail / FAQ (2024)

Publiziert von Nils Waldmann

am

Mit den neuen EU-Drohnengesetzen gibt es auch einen neuen EU-Drohnenführerschein. Was genau das ist, wann ihr den neuen EU-Drohnenführerschein benötigt und was man dafür tun muss, erfahrt ihr im folgenden Artikel.

Die neuen EU-Drohnenregeln und EU-Drohnengesetze stehen vor der Tür. Ab dem 1. Januar 2021 wird die seit 2017 gültige Drohnenverordnung durch eine EU-weit angeglichen Regulierung für den Einsatz von Drohnen ersetzt.

In diesem Zug gibt es auch neue Kompetenznachweise, die Drohnenpiloten erbringen müssen. Wir erklären euch, wie sich die verschiedenen EU-Drohnenführerscheine unterscheiden und wer welchen Drohnenführerschein benötigt.

Hinweis: Alle grundlegenden Informationen zu den neuen Regelungen findet ihr, in unserem Übersichtsartikel. Alle Fragen rund um die neuen EU-Drohnenregelungen haben wir in unseren ausführlichen FAQ für euch beantwortet. Wer sich speziell mit dem Thema eID und Registrierung auseinandersetzen will, sollte einen Blick in folgenden Artikel werfen.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 03.12.2023 aktualisiert.

EU-Drohnenführerschein: Was ist das?

Die Bezeichnung EU-Drohnenführerschein ist eigentlich ein erfundener Begriff. Er kommt so nicht in den offiziellen Dokumenten der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 vor, auf der die EU-Drohnenregeln basieren.

In Deutschland ist damit im Allgemeinen ein Kompetenznachweis gemeint, der einen Piloten („Remote Pilot“) zur Steuerung einer Drohne befähigt.

Es gibt auch nicht nur den einen EU-Drohnenführerschein. Das neue EU-Drohnengesetz sieht zwei verschiedene Kompetenznachweise vor:

  • Den EU-Kentnisnachweis und
  • das EU-Fernpiloten-Zeugnis.

Was genau das bedeutet, erklären wir in den folgenden Absätzen.

EU-Kompetenznachweis: Der „kleine“ EU-Drohnenführerschein

Bisher gab es in Deutschland bereits zwei verschiedene Kenntnisnachweise für Drohnenpiloten. Der „kleine Kenntnisnachweis“ war bisher für Drohnenflüge im Rahmen von Flügen der Freizeitgestaltung notwendig, wenn Drohnen mit einem Gewicht von über 2 kg geflogen wurden.

Der neue EU-Kenntnisnachweis ist anders definiert. Es spielt keine Rolle mehr, ob die Drohne zu privaten oder kommerziellen Zwecken betrieben wird.

Der EU-Kompetenznachweis wird in Form einer reinen Online-Schulung inklusive Online-Test abgelegt. Dazu müssen 40 Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden. Diese stammen aus neun zuvor vermittelten Themengebieten. Um zu bestehen, müssen mindestens 75 % korrekt beantwortet werden. Keine Angst: Wer es nicht schafft, darf Schulung und Prüfung wiederholen.

Die abgefragten Bereiche beinhalten:

  1. Flugsicherheit
  2. Luftraumbeschränkungen
  3. Luftrecht
  4. menschliches Leistungsvermögen und dessen Grenzen
  5. Betriebsverfahren
  6. allgemeine Kenntnisse zu UAS
  7. Schutz der Privatsphäre und der Daten
  8. Versicherung
  9. Luftsicherheit

Bei einer bestandenen Prüfung erhält der Testkandidat den sogenannten „Proof of completion of the online training„. Damit darf ein Drohnenpilot dann in allen EU-Mitgliedsstaaten in gleichem Umfang seine Drohne betreiben.

Wer eine Analogie ziehen will: Der neue EU-Kompetenznachweis kommt eher dem alten „kleinen Kenntnisnachweis“ in Deutschland gleich.

EU-Fernpiloten-Zeugnis: Der „große“ EU-Drohnenführerschein

Bisher wurde unter dem Begriff „Drohnenführerschein“ in Deutschland vor allem der große Kenntnisnachweis nach §21a Absatz 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO (oft auch als Kenntnisnachweis nach §21d bezeichnet) verstanden.

Auch im Drohnenregelwerk der EU gibt es wieder einen umfassenden Drohnenführerschein. Korrekt heißt dieser Kompetenznachweis ab sofort EU-Fernpiloten-Zeugnis.

Um das EU-Fernpiloten-Zeugnis zu erlangen, ist die Grundvoraussetzung ein bereits erfolgreich absolvierter EU-Kenntnisnachweis. Zusätzlich muss der Pilot ein praktisches Selbsttraining (z.B. auf einem freien Feld) absolvieren.

Als letzte Komponenten des EU-Fernpiloten-Zeugnis gibt es einen weiteren theoretischen Test, der vor Ort bei einer vom Luftfahrt Bundesamt anerkannten Stelle abgelegt werden muss. Dieser besteht aus 30 weiteren MC-Fragen, die aus drei Themengebieten zusammengestellt werden.

Diese Gebiete bestehen aus:

  1. Meteorologie
  2. UAS-Flugleistung
  3. technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden

Die anerkannten Prüfungsstellen dürfen den praktischen Selbsttest des Piloten auch direkt mit dem theoretischen Test kombinieren.

Nachdem diese erweiterte Prüfung erfolgreich bestanden ist, kann das EU-Fernpiloten-Zeugnis beim LBA beantragt werden. Im internationalen Kontext trägt dieser große EU-Drohnenführerschein die Bezeichnung „Remote Pilote Certificate of Competeny„.

Wie können die neuen EU-Drohnenführerscheine gemacht werden?

Der neue EU-Kenntnisnachweis kann online über die Website des Luftfahrt Bundesamtes abgelegt werden können. Auch die zugehörige Schulung wird hier angeboten. Hier geht es zu dem Online-Portal für den EU-Kenntnisnachweis.

Für den Online-Test wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben.

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis – zumindest der Teil der theoretischen Prüfung – wird über eine sogenannte „anerkannte Stelle des LBA“ abgewickelt. Gemeint sind damit bestimmte Dienstleister, die sich den Regelungen und Lehrinhalten des LBA unterwerfen und als verlängerter Arm diese Prüfungen offiziell durchführen dürfen.

Die Preise für diese Prüfung wird sich nach Umfang der gebuchten Leistung richten. So kann z.B. auch die Vorbereitung auf die Prüfung und die praktische Selbstprüfung Teil eines solchen Seminars sein.

Preislich bewegt sich das neue EU-Zeugnis in ähnlichen Regionen wie der bisherige Kenntnisnachweis nach §21d und kostet somit zwischen 200 und 400 Euro – je nach Anbieter.

Wie lange ist der neue EU-Drohnenführerschein gültig?

5 Jahre. Danach steht eine Wiederholungsprüfung oder eine Art Aufbauschulung an.

Wer benötigt in Zukunft einen Drohnenführerschein?

Die EU-Drohnenführerscheine müssen vom dem Steuerer der Drohne („Remote Pilot“) durchgeführt werden. Mehr zum Thema Remote Pilot vs. UAS Operator findet ihr hier.

Die neuen Drohnenkompetenznachweise sind weiterhin an die Art der Drohne gebunden. Die neuen EU-Regeln sprechen von sogenannten „Drohnenlklassen“ oder der „Cx-Klassifizierung“.

Das Problem: Diese C-Klassifizierungen (C0 bis C4) gelten erst für Drohnen, die vom Hersteller explizit für diese Klasse zertifiziert wurden. Alle Drohnen ohne Cx-Label werden als „Bestandsdrohnen“ behandelt und unterliegen damit einer Übergangsregelung.

Alles zu den Drohnenklassen könnt ihr hier nachlesen.

Wichtiger Hinweis für Piloten der bemannten Luftfahrt (Inhaber einer Erlaubnis als Luftfahrzeugführer): Auch ihr benötigt ab sofort zur Steuerung einer Drohne die entsprechenden EU-Kompetenznachweise. Die bisherige Anerkennung der Fähigkeiten aus der bemannten Luftfahrt gibt es im Rahmen des EU-Regelwerkes so nicht mehr.

EU-Drohnenführerschein und die Betriebskategorie OPEN A1 / A2 / A3

Die neuen EU-Führerscheine hängen dabei nicht nur von der Drohnenklasse ab, sondern (in Teilen) auch davon, in welcher Betriebskategorie die Drohne geflogen wird. Für den allgemeinen Piloten ist in der Regel nur die Kategorie OPEN (Offen) von Interesse. Diese wird in drei Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt.

Alle Details zu den Unterkategorien A1, A2, A3 der Betriebskategorie OPEN findet ihr hier.

EU-Drohnenführerscheine: So sieht’s aus

Man kann das Ganze also wie folgt zusammenfassen:

Drohne mit Cx-Klassifizierung:

  • C0 (bis 250 g): Kein EU-Kenntnisnachweis notwendig.
  • C1 (bis 900 g): EU-Kenntnisnachweis notwendig.
  • C2 (bis 4 kg):
    • Betrieb in A2: EU-Fernpiloten-Zeugnis notwendig.
    • Betrieb nur in A3: EU-Kenntnisnachweis notwendig.
  • C3/C4 (bis 25 kg):
    • Betrieb nur in A3 möglich: EU-Kenntnisnachweis notwendig.

Für Bestandsdrohnen:

  • bis 250 g: Kein EU-Kenntnisnachweis notwendig.
  • bis 500 g:
    • Bis 01.01.2024: Kein EU-Kenntnisnachweis notwendig.
    • Ab 01.01.2024: EU-Kenntnisnachweis notwendig.
  • bis 2 kg:
    • Betrieb in A2 mit 50-m-Abstandseinschränkung zu Personen: EU-Fernpiloten-Zeugnis notwendig.
    • Betrieb nur in A3: EU-Kenntnisnachweis notwendig.
  • bis 25 kg:
    • Betrieb nur in A3 möglich: EU-Kenntnisnachweis notwendig.

Was passiert mit meinem alten DE-Kenntnisnachweis?

Die alten Kenntnisnachweise / Einweisungsbestätigungen aus Deutschland dürfen im Rahmen einer Übergangsphase bis 01.01.2022 teilweise weiterverwendet werden. In welchem Umfang, das der Fall ist, hängt erneut von der Drohne und der Betriebskategorie (A1 bis A3) ab.

Bis zum 1. Januar 2022 waren folgende Nachweise alternativ zu den neuen EU-Drohnenführerscheinen gültig:

Drohne mit Cx-Klassifizierung:

  • C0 (bis 250 g): Kein Kenntnisnachweis notwendig.
  • C1 (bis 900 g): Kenntnisnachweis nach §21d oder Einweisungsbescheinigung durch einen Luftsportverband anwendbar.
  • C2 (bis 4 kg):
    • Betrieb in A2: Zwingend neues EU-Fernpiloten-Zeugnis notwendig.
    • Betrieb nur in A3: Kenntnisnachweis nach §21d oder Einweisungsbescheinigung durch einen Luftsportverband anwendbar.
  • C3/C4 (bis 25 kg):
    • Betrieb nur in A3 möglich: Kenntnisnachweis nach §21d oder Einweisungsbescheinigung durch einen Luftsportverband anwendbar.

Für Bestandsdrohnen:

  • bis 250 g: Kein EU-Kenntnisnachweis notwendig
  • bis 500 g:
    • Bis 01.01.2023: Kein EU-Kenntnisnachweis notwendig.
    • Ab 01.01.2023: EU-Kenntnisnachweis notwendig.
  • bis 2 kg:
    • Betrieb in A2 mit 50-m-Abstandseinschränkung zu Personen: EU-Fernpiloten-Zeugnis notwendig.
    • Betrieb nur in A3: Kenntnisnachweis nach §21d oder Einweisungsbescheinigung durch einen Luftsportverband anwendbar.
  • bis 25 kg:
    • Betrieb nur in A3 möglich: Kenntnisnachweis nach §21d oder Einweisungsbescheinigung durch einen Luftsportverband anwendbar.

Kann ich meinen alten Kenntnisnachweis nach §21d anerkennen lassen?

Bleibt noch eine letzte Frage zu klären: Können Inhaber des „alten, großen Kenntnisnachweises“ ihren Kompetenznachweis umschreiben lassen?

Ja, das funktioniert. Aber nur bis zum 31.12.2021. Ihr bekommt dann im Gegenzug EU-Kenntnisnachweis.

DJI Inspire 2 mit Zenmuse X7 Kamera
Schwere Drohnen über 2kg brauchten auch unter der aktuellen DrohnenVO einen besonderen Kenntnisnachweis.

Aber: Das umgeschriebene Zeugnis ist dann nur so lange gültig wie euer bisheriger Kenntnisnachweis. Außerdem seid ihr selbst dafür verantwortlich, die Bestimmungen des neuen EU-Drohnenregelwerkes einzuhalten. Denn ihr habt ja dann nicht dieselbe Schulung genossen, wie Piloten, die das EU-Fernpiloten-Zeugnis direkt machen.

Video zum EU-Drohnenführerschein

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Schlusswort

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Quellen: LBA, EU 2019/947

Häufig gestellte Fragen zum EU-Drohnenführerschein

Was ist ein Drohnenführerschein?

Als Drohnenführerschein wird umgangssprachlich ein Nachweis über eine bestimmte Kompetenz für Drohnenpiloten bezeichnet.

Welche Drohnenführerscheine gibt es in der EU?

Es wird zwischen dem EU-Kompetenznachweis (A1/3-Lizenz) und dem EU-Fernpilotenzeugnis (A2-Lizenz) unterschieden.

Wer benötigt einen Drohnenführerschein?

Jeder Drohnenpilot, der eine Drohne über 250g MTOM fliegen will. Dann ist mindestens der EU-Kenntnisnachweis erforderlich.

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Nils Waldmann

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2 Gedanken zu „Wissen: EU-Drohnenführerschein im Detail / FAQ (2024)“

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    Nice! Ich blicke gar nicht mehr durch. Warum „Drohnen“ nicht einfach komplett verbieten?

    Antworten
  2. Avatar-Foto

    Das ist doch übertrieben, wie negativ Du das hier zusammenfasst. Die Autoren haben das hier auf drone-zone leicht verständlich und übersichtlich dargestellt und so kompliziert ist die Materie nun wirklich nicht. Man muss nur etwas Biss zeigen und die eigene Drohne anhand der Punkte einmalig zuordnen, dann weiß man, was alles machbar ist.

    Die neuen Regelungen gibt es eben, damit nicht „einfach alles komplett verboten“ werden muss.

    Antworten

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