Genau wissen, wo man mit der Drohne fliegen darf und wo nicht – und das in der gesamten EU. Klingt derzeit nach einem kleinen Traum. Doch es kommt Bewegung in die Sache. Am Ende soll eine EU-weite Drohnenkarte digital zu Verfügung stehen, die direkt in die Drohne geladen werden kann.
Noch sind die EU-Drohnenregeln in einem Übergangsszenario aktiv. Über die kommende Jahr soll sich rund um das Regelwerk aber ein definierter Raum für den Einsatz von Drohnen in der Praxis bilden. Dazu gehört beispielsweise auch der neue definierte U-Space-Luftraum.
Eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass alle Teilnehmer wissen, wo geflogen werden darf, wo Einschränkungen gelten und wie diese aussehen und wo der Aufstieg untersagt ist.
Geografische Zonen sollen einheitliches Format bekommen
Den kleinsten gemeinsamen Nenner in diesem Konstrukt bilden in der neuen EU-Drohnenregelung dabei die so genannten „geografischen Zonen“ (englisch: Geografical Zones). Das sind Bereiche, die von jedem Mitgliedsstaat in der EU ausgewiesen werden können, in denen der Betrieb von Drohnen beschränkt, nur unter gewissen Auflagen oder gar nicht erlaubt ist.
In Deutschland hat sich das BMVI in Zusammenhang mit dem LBA dieser Aufgabe schon angenommen und über die neue LuftVO entsprechend definiert, was solche geografischen Zonen sind.
So weit so gut. Die Herausforderung für Piloten innerhalb der EU: Diese Änderungen stehen nun zunächst (wenn überhaupt) erst einmal in Textform in einem Verordnungstext. Die Interpretation und korrekte Anwendung auf ein konkretes Gebiet muss der Pilot selbst übernehmen. Dabei gibt es oft Verunsicherung und die Flugvorbereitung wird in die Länge gezogen.
In Zukunft soll das anders sein, so will es zumindest die EU-Komission. Damit das länderübergreifend funktioniert, wurde nun ein neues Format für den Austausch und die Definition von Daten über geografische Zonen verabschiedet. Das ganze nennt sich EUROCAE ED-269 und wurde durch eine spezielle Arbeitsgruppe entworfen.
Ein weitereres Teil des Puzzles ist die Synchronisierung mit Einschränkungen des Luftraums aus der bemannten Luftfahrt. Im Bereichen, wo sowohl UAVs, als auch bemannte Fluggeräte unterwegs sein werden (Stichwort U-Space), müssen auch hier für alle die gleichen Informationen bereitstehen.
Informationen sollen als Drohnenkarte bereitgestellt werden
Auf Basis des nun verabschiedeten Formates für das Ausweisen der geografischen Zonen lässt sich jetzt die nächste Stufe angehen: Eine digitale Drohnenkarte für die ganze EU.
Dabei geht es nicht darum, dass es zwingend eine einzige Quelle (also einen einzigen Anbieter) geben soll. Vielmehr sollen alle Mitgliedsstaaten ihre geografischen Zonen auch in einem digitalen Format bereitstellen, dass als visuelle Karte dargestellt werden kann. Egal, ob über Websites oder Apps.
Ein neues Arbeitsdokument der EASA sieht hier auch beispielsweise die farbliche Unterscheidung von verschiedenen geografischen Zonen vor – je nach Grad der Einschränkung für Drohnen in diesem Gebiet.
Folgende drei Arten von geografischen Zonen kann es dabei geben:
- No Fly Zones: Der Betrieb von Drohnen ist grundsätzlich untersagt. Spezielle Freigaben können dieses Verbot nach einem festgelegten Verfahren aushebeln. Eine Flugfreigabe kann notwendig sein. Die Mitgliedsstaaten müssen das entsprechende Verfahren für eine solche Freigabe definieren.
- Geografische Zonen mit eingeschränktem Betrieb: In dieser Kategorie können spezielle Freigaben notwendig sein oder der Betrieb ist auf bestimmte Drohnen limitiert (z.B. nach Gewicht oder technischen Eigenschaften, wie Remote ID).
- Geografische Zonen, die den Betrieb in der OFFEN Kategorie erleichtern: Diese Zonen setzen einige Voraussetzungen der OFFEN Kategorie außer Kraft. Hier kann also „mehr“ erlaubt sein, als in der normalen OFFENEN Kategorie.
Es geht also nicht nur strenger, sondern auch weniger streng. Ein Beispiel für eine solche geografische Zone, sind die „Aeromodel Zones„. So können zum Beispiel Gebiete über Modellflugplätzen ausgewiesen werden.
Im Endstadium sind Drohnen, die mit den Anforderung der C1-, C2-, C3-Klasse konform sind, dann auch mit einem Geo-Fencing-System ausgestattet. Über dieses System sollen zukünftig die offiziellen Daten über geografische Zonen direkt in den Speicher der Drohne geladen und stets aktuell gehalten werden können.
Nutzer von DJI Drohnen kennen ein ähnliches System beispielsweise bereits. Die Herausforderung hier ist aktuell nur: Der Drohnenhersteller hat die dahinterliegende Datenbanken selbst aufgebaut. Im Zweifel haben diese Informationen also keine Verbindlichkeit. Das würde sich wohl ändern, wenn die Datenquelle direkt von den Flugaufsichtsbeörden der einzelnen Mitgliedsstaaten an zentraler Stelle bereitgestellt würden.
Es ist noch viel zu tun
Bis wir uns über eine EU-weite Drohnenkarte freuen können, die direkt im Speicher der eigene Drohne integriert ist, wird aber noch einige Zeit ins Land gehen. Wann es soweit ist, lässt sich heute auch noch schwer abschätzen.
Fakt ist aber auch, dass der neue Standard zum Definieren und Austauschen der Daten über die geografische Zonen ein weiterer wichtiger Meilenstein zur Zertifizierung von Drohnen nach den neuen EU-Drohnenklassen ist.
Die EASA sieht in ihrem Dokument im Übrigen vor, dass verschiedene nationale Behörden der Mitgliedsstaaten zusammen mit einer zentral benannten Behörde die geografischen Zonen ausweisen sollen. Das ist tendenziell schon einmal ein gutes Zeichen.
So würden in Deutschland beispielsweise alle Bundesbehörden (oder Landesbehörden) gezwungen, die beabsichtigten geografischen Zonen zentral an einer Stelle zu melden. Ein Beispiel: Soll ein Naturschutzgebiet als geografische Zone ausgestaltet werden, müsste die zuständige Naturschutzbehörde die konkreten Attribute definieren und dann in einem klaren Prozess an die zentrale Behörde (wahrscheinlich LBA oder BMVI) übergeben. So wird dem intra-behörden Hin und Her auf Kosten der Datenqualität ein Riegel vorgeschoben.
Quelle: EASA