DJI Mavic Air 2 im Flug

Drohnenversicherung – Alles was du wissen musst (2025)

Publiziert von Nils Waldmann

am

Wer sich eine Drohne kaufen möchte, muss nicht nur über das passende Zubehör, sondern auch über eine Drohnenversicherung nachdenken. Ohne entsprechende Haftpflichtversicherung, speziell für Luftfahrtgeräte, darf in Deutschland keine Drohne in Betrieb genommen werden.

In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige, sodass du für die Auswahl einer passenden Drohnenversicherung informiert bist.

Wir möchten an dieser Stelle direkt darauf hinweisen, dass du dich gut mit dem Thema Drohnenversicherungen auseinandersetzen solltest. Wie bei jeder anderen Versicherung auch, ist es wichtig zu verstehen, welche Leistungen eine Versicherung unter welchen Umständen und Voraussetzungen bereitstellt.

Nimm dir also unbedingt etwas Zeit und arbeite dich in das Thema ein. Ohne Frage: Es gibt Spannenderes als Versicherungen. Aber gerade beim Betrieb eines Flugmodells oder einer Drohne auf der „grünen Wiese“ kann schnell etwas schief gehen oder es treten vorher nicht bedachte Gefahren auf.

Disclaimer: Wir sind hier in keiner Weise rechtsberatend tätig. Alle hier zusammengetragenen Informationen entstammen einer gründlichen Recherche zum Thema Drohnenversicherung. Ziel ist es, dir als Leser einen schnellen Überblick über das Thema zu verschaffen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Warum muss ich meine Drohne versichern?

Wie im Straßenverkehr beim Führen eines Fahrzeuges ist auch in der Luftfahrt eine Haftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherungspflicht leitet sich aus dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ab. Der §43 (2) schreibt vor:

Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. […]

Gab es bis in das Jahre 2005 Ausnahmen bestimmter Luftfahrzeugklassen von dieser Regelung, ist seit August 2005 in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) nachgeschärft worden und jeglicher versicherungsfreier Raum wurde abgestellt. Die Aussage, dass Fluggeräte unter 5 kg Abfluggewicht nicht versichert werden müssen, ist daher falsch! Der zuständige §102 LuftVZO (1) sagt nun aus:

Der Haftpflichtversicherungsvertrag für Drittschäden muss die sich aus dem Betrieb eines Luftfahrzeugs für den Halter ergebende Haftung decken.

Außerdem wichtig zu wissen: Es reicht nicht, eine Versicherung zu besitzen. Auch der Versicherungsnachweis muss bei Betrieb der Drohne am Mann / der Frau getragen werden. Wer dies nicht tut, läuft Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen (§108 (1.5e)). Den Versicherungsschnipsel daher immer schön zum Fliegen mitnehmen. :)

Was ist eine Drohnenversicherung?

Unter dem Begriff Drohnenversicherung wird im Allgemeinen eine Haftpflichtversicherung verstanden, die Ansprüche aus Schäden an Leib und Leben sowie Eigentum Dritter abdeckt, die durch den Betrieb einer Drohne verursacht werden können. Die Möglichkeiten an Schadensfällen sind dabei unzählbar. Hier ein paar kreative Ideen:

  1. Windstoß und Kontrollverlust mit Absturz auf ein geparktes Auto.
  2. Fehlfunktion beim Start und Verletzung einer beistehenden Person.
  3. Materialfehler und Bruch eines Propellers während des Fluges und die Drohne fällt einem Dritten auf den Kopf.
  4. Propeller löst sich beim Start und trifft / verletzt eine dritte Person.
  5. Es gibt einen Motor-, ESC- oder Akkuschaden der zu einem Absturz führt. Die Drohne trifft ein fahrendes Auto.

Die Horrorszenarien, die man sich ausdenke kann, sind vielfältig. Auch wenn Vieles davon auf den ersten Blick weit hergeholt scheint, sollte man sich als Drohnenpilot immer vor Augen führen, dass gerade Personenschäden sehr schnell in die 100.000 Euro gehen können. Eine Drohnenversicherung ist in unseren Augen außerdem Ehrensache: Wenn die eigene Drohne durch einen Unfall eine dritte Person verletzt oder deren Eigentum beschädigt, ist das schlimm genug.

In so einem Fall keine Versicherung zu haben, die den Schaden ersetzen oder zumindest linder kann, ist in unseren Augen unfair. So viel Pflichtbewusstsein sollte jeder Pilot haben, der ein Luftfahrzeug führt – sei es noch so klein.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Drohnenhaftplicht und Drohnenkaskoversicherung?

Wird am Stammtisch und im Verein oft nur von der Drohnenversicherung gesprochen, sind zwei Arten von Versicherungen zu unterscheiden. Pflicht ist die Drohnenhaftplichtversicherung. Sie versichert den Piloten gegen Schadensersatzansprüche Dritter, die durch den Betrieb der Drohne (oder deren Verunfallen) entstehen. Stürzt die Drohne beispielsweise ab, so ist zwar der Schaden versichert (unter Einhaltung aller Versicherungsbestimmungen), den die Drohne an dritten Personen oder Eigentum Dritter verursacht, der dabei entstehende Schade an der Drohne ist jedoch nicht abgedeckt.

DJI Smart Controller in der Hand eines Piloten

Wer den Wert seiner Drohne an sich versichern will, kann zusätzlich zu der gesetzlich verpflichtenden Haftpflichtversicherung noch eine Drohnen(voll)kaskoversicherung abschließen. Diese versichert den Piloten gegen etwaige Schäden an der Drohne selbst. Eine solche Versicherung ist optional und dürfte sich im Regelfall eher für sehr teure Drohne lohnen (z.B. DJI Inspire 2*).

Worauf ist bei der Auswahl der Versicherungspolice zu achten?

Bei der Auswahl des passenden Versicherungstarifes sind verschiedene Faktoren zu beachten, die wir in Kürze darstellen wollen.

Privat vs. Gewerblich

Zunächst einmal ist die wichtigste Unterscheidung zwischen verschiedenen Versicherungstarifen, ob diese lediglich die private Verwendung der Drohne oder auch die gewerbliche Nutzung abdecken. Das bezieht sich auch auf die Erstellung von Luftbildern, die später beispielsweise gewerblich verwendet werden. In der Regel sind privat genutzte Drohnen deutlich günstiger zu versichern.

Drohnen, die private genutzt werden, gelten offiziell als sogenanntes Flugmodell. Gewerblich genutzte Drohnen werden hingegen als UAV (Unmaned Aerial Vehicle) eingestuft, wodurch andere Regeln gelten.

Update: Die neuen EU-Drohnengesetze (gültig ab 1. Januar 2021) machen diese Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung nicht mehr in derselben Art und Weise, wie sie das deutsche Luftfahrtrecht bisher vorgesehen hat. An diese Stelle tritt ein risikobasierter Ansatz. Trotzdem können Versicherungen in ihren Tarifen weiterhin zwischen privater und gewerblicher Verwendung der Drohne unterscheiden.

Deckungssumme

Die Deckungssumme bei Schäden sollte nicht zu gering gewählt werden. Die meisten Anbieter haben hier eine Schwelle von mindestens 1. Mio Euro für Schäden an Leib und Leben sowie Eigentum Dritter im Versicherungsvertrag vereinbart. Was zunächst viel scheint, kann im Falle eines Unfalls schnell eng werden, wenn Menschenleben in der Folge beeinträchtigt werden (Gesundheitskosten, Arbeitskraftverlust, etc).

Die Versicherungssumme lässt sich in der Regel nach oben anpassen. Damit geht dann auch eine Steigerung des Versicherungsbeitrags einher. Gewerbliche Drohnenversicherungen haben oft schon von Haus aus eine höhere Deckungssumme.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Sie beschreibt, welchen Anteil der Schadenssumme der Pilot/Versicherungshalter bei einer Regulierung aus eigener Tasche zahlen muss. Eine niedrige Selbstbeteiligung kann also von Vorteil sein, je nach dem, wie diese Option den Versicherungsbeitrag beeinflusst.

Anzahl der versicherten Fluggeräte

Drohnenversicherungen für privat genutzte Drohne beschränken die Anzahl der versicherten Fluggeräte oftmals nicht. Hier sind teilweise auch andere Modelltypen, wie RC-Autos oder RC-Boote versichert. Gewerbliche Drohnenversicherungen schränken zumeist die Gesamtanzahl der Drohnen ein, die gleichzeitig im Flugbetrieb sein darf oder die Drohnen müssen gar einzeln mit der Versicherung registriert werden.

Anzahl der Piloten

Die Anzahl der Piloten, die die Versicherung deckt, ist ein weiterer wichtiger Faktor. In der Regel ist dies lediglich der Versicherungsnehmer. Im gewerblichen Drohnenflug sind jedoch Anwendungen, wie der Dual-Operator-Betrieb gängig. Solche Dinge können mitversichert werden. Auch gibt es Policen, die direkt mehrere Piloten abdecken. Diese müssen dann jedoch zumeist namentlich genannt sein.

Auch im privaten Drohnenflug erlauben es einige Versicherungen, auch den Bekannten einmal an die Fernsteuerung zu lassen. (Bevor man so etwas tut, sollte man dringend vorher abklären, ob und in welchen Fällen die eigene Drohnenhaftplichtversicherung im Schadensfall trotzdem leistet!). Wer vor hat, Drohnen gewerblich an andere Personen zu vermieten, benötigt wiederum eine spezielle Versicherungspolice, die den Vermietungsbetrieb abdeckt.

Geltungsbereich (Länder)

Extrem wichtig ist natürlich der Geltungsbereich. Zwar gibt es durchaus Länder, die im Vergleich zu Deutschland eine weniger scharfe Gesetzgebung bzgl. des Drohnenfluges besitzen, nichts desto trotzt können auch hier bei einem Unfall enorme Kosten für den Piloten entstehen.

Der Geltungsbereich bezieht sich bei den meisten Policen auf einen weltweiten oder europäischen Schutz. Die USA sind in den meisten Fällen jedoch ausgenommen. Wer hier fliegen will, sollte sich nach einer passenden US-Police umsehen oder aber explizit einen Tarif wählen, der auch die USA mit abdeckt.

Smart 100 FPV-Racer - Schwebflug
Auch Micro-Drohnen brauchen eine Haftpflichtversicherung.

Auch wenn eine internationale Wirksamkeit der eigenen Drohnenversicherung auf den ersten Blick eher nutzlos scheint, ist eine entsprechende Abdeckung bspw. für den Urlaub im Ausland mehr als praktisch. Gerade wer in Deutschland nahe der Landesgrenze wohnt, sollte außerdem darauf achten, dass die Versicherung auf jeden Fall im Nachbarland gültig ist und im Fall der Fälle den Schaden reguliert.

Was kostet eine Drohnenversicherung?

Die Kosten für eine Drohneversicherung (Haftpflicht) sind stark abhängig von der Leistung des gewählten Tarifs. Eine einfache Haftplichtversicherung für die eigene Drohne im privaten Betrieb ist ab knapp über 30 Euro pro Jahr erhältlich. Je nach Deckungssumme und der Anzahl versicherter Personen gibt es aber auch Policen Richtung 80 bis 100 Euro pro Jahr.

Wer seine Drohne gewerblich nutzt, führt offiziell statt eines „Flugmodells“ dann ein UAV (Unmaned Aerial Vehicle) und benötigt nach  §106 LuftVZO eine entsprechende gewerbliche Luftfahrthaftpflichtversicherung. Eine solche Police ist ab etwas über 100 Euro verfügbar und kann je nach Umfang der Leistungen auch bis zu 500 Euro inkl. Steuer im Jahr kosten.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Die allermeisten Versicherungspolicen haben eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich ohne Kündigung in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr.

Es gibt aber auch spezielle Kurzzeittarife mit denen ihr eure Drohne für 24 Stunden, 7 Tage oder 30 Tage versichern könnt. Das macht immer dann Sinn, wenn ihr einen speziellen Einsatz plant, der zum Beispiel gewerblich stattfinden soll.

Was ist die Kennzeichnungsplicht für Drohnen?

Die Kennzeichnungspflicht für Drohnen hat nicht direkt etwas mit der Versicherungspflicht für Luftfahrtzeuge zu tun. Sie wird aber gerne in einen Topf mit der Drohnenversicherung geworfen. Die Kennzeichnungspflicht für Drohnen in Deutschland leitete sich ursprünglich aus der Drohnenverordnung ab, die vom 7. April 2017 bis zum 31.12.2020 galt.

BMVI Drohnenverordnung 2017 Infografik Image Source BMVIBildquelle: BMVI | ©

Die Kennzeichnungspflicht bestand für alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 g seit dem 1. Oktober 2017. Um dieser zu entsprechen, musste bisher an jeder Drohne ein feuerfestes Kennzeichnungsschild* angebracht sein, dass den Namen und die Adresse des Eigentümers trägt, damit dieser im Falle eines Unfalls ermittelt werden kann.

Die Drohnenverordnung wurde vom BMVI herausgegeben. Begleitend dazu gab es eine Informationsgrafik (siehe oben), die alle wichtigen Dinge zum sicheren Betrieb von Drohnen in Deutschland zusammenfasst.

Drohnen-Kennzeichen / Plakette direkt bestellen!*

Update: Mit den neuen EU-Drohnenregeln ist die Pflicht zur Kennzeichnung mit einem feuerfesten Schild entfallen. Eine Kennzeichnungspflicht besteht im Regelfall aber weiterhin, jedoch in neuer Form. Hinzu kommt eine Registrierungspflicht für Drohnenhalter. Jeder Drohnenhalter erhält nach der Registrierung eine sogenannte eID – eine eindeutige Nummer. Diese muss statt der bisherigen Drohnenplakette an allen Drohnen und Flugmodellen des Halters angebracht werden. Mehr dazu erfahrt ihr hier.

Durch die bereits in Kraft getretenen EU-Drohnen Regeln hat sich im Übrigen für deutsche Drohnenpiloten nichts in Bezug auf die Versicherungspflicht geändert. Die EU verweist hier auf die Vorschriften des jeweiligen Mitgliedsstaates. Mehr zu den neuen, eu-weiten Regelungen liest du in unserem ausführlichen Artikel zum Thema.

Schlusswort

Wir hoffen, dir hat unsere Übersicht zum Thema Drohnenversicherung dabei geholfen zu verstehen, wann du eine Versicherung benötigst und welche verschiedenen Arten von Versicherung es gibt.

Sollte dies der Fall sein, freuen wir uns darüber, wenn du den Artikel teilst. Bei Fragen oder Anregungen hinterlasse gerne jederzeit einen Kommentar. Auch freuen wir uns darüber, wenn du für den Kauf einer neuen Drohne einen unserer Partnerlinks verwendest (mit * gekennzeichnet), so erhalten wir eine kleine Provision.

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Drohnenversicherung: Häufig gestellte Fragen

Wer benötigt eine Drohnenversicherung?

In Deutschland ist eine spezielle Haftplichtversicherung, die Schänden aus Folgen von Drohnenflügen abdeckt, für alle Drohnenpiloten Pflicht.

Was kostet eine Drohnenversicherung?

Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem Leistungsumfang. Für einfache Drohnenversicherungen im privaten Nutzungsumfeld geht es ab circa 30 Euro im Jahr los.

Deckt eine Drohnenversicherung Schäden an meiner Drohne ab?

Das kommt drauf an. Normalerweise ist mit dem Begriff „Drohnenversicherung“ eine Haftpflichtversicherung gemeint, die Schäden Dritter ersetzt. Es gibt aber auch separate Kaskoversicherungen für die eigene Drohne.

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

Bildquellen

  • BMVI Drohnenverordnung 2017 Infografik Image Source BMVI: BMVI | ©

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3 Gedanken zu „Drohnenversicherung – Alles was du wissen musst (2025)“

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    Der Artikel ist leider nicht ganz aktuell deswegen ist das 2021 in der Überschrift ein bisschen irreführend.

    Antworten
  2. Avatar-Foto

    Hallo Nils,

    vielen Dank für diesen ausführlichen Artikel.
    Du erwähnst hier Kurzzeittarife in der Drohnenversicherung für gewerbliche Kurzeinsätze.
    Trotz intensiver Suche konnte ich allerdings keinen Anbieter im Netz finden.
    Ich würde mich freuen, wenn du mir einen Tipp geben könntest, wo ich die Tarife finden kann.
    Gern natürlich auch per email, falls du hier keine „Markennamen“ nennen kannst/willst/darfst ….

    Vielen Dank im Voraus!

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      Hi Matthias,

      ich meine mich zu erinnern, dass es solche Policen über Kopter-Profi gab. Nannte sich damals Kurzzeittarif für 1 Tag oder mehrere Tage.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten

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