Das BMVI hat eine Übersicht veröffentlicht, die über den Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen und deren Abgrenzung zu Flugmodellen informiert.
In den Beginnen der RC-Quadrocopter hat wohl niemand das Ausmaß hervorgesehen, dass kleinere Drohnen im privaten Umfeld schon nach kürzester Zeit annehmen würden.
Da Multicopter immer größere Verbreitung finden und vor allem auch zu kommerziellen Zwecken eingesetzt werden, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine interessante Broschüre veröffentlicht, die Betreibern von unbemannten Luftfahrtsystemen Hilfestellung beim richtigen Umgang mit UAVs* geben soll.
Die Broschüre geht dabei zu nächst auf die Differenzierung von unbemannten Luftfahrtsystemen und privat genutzten (zu Sportzwecken) Multicopter ein.
Hauptfokus des knapp 25 Seiten langen BMVI Dokumentes ist jedoch die kommerziellen Nutzung von ferngesteuerten UAVs*, beispielsweise bei der gewerblichen Erstellung von Luftbildern oder -filmmaterial.
Aber auch allgemeine Regelungen werden in der Broschüre noch einmal hervorgehoben. Besonders gut gemacht: Die entsprechenden Gesetztestexte und Paragraphen auf denen die Aussagen beruhen, wurden direkt mit abgedruckt.
Das Dokument „Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen“ kann direkt auf der Website des BMVIs kostenlos eingesehen werden.
Die neuen EU-Drohnenregeln werden voraussichtlich die meisten der hier beschriebene Regelungen und Vorschriften ersetzen. Die EU macht mit ihren neuen Vorschriften für UAS (Unmanned Aerial Systems) nämlich keinen Unterschied mehr zwischen der privaten oder kommerziellen Verwendung von Drohnen. Stattdessen setzt Brüssel zukünftig auf eine rein risikobasierte Bewertung.