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US-Generalstaatsanwalt zeigt Richtlinien für Anti-Drohnen-Maßnahmen

Publiziert von Nils Waldmann

am

Der US-Generalstaatsanwalt William Barr hat neue Richtlinien zum Einsatz von Anti-Drohnen-Maßnahmen durch Regierungsbehörden vorgestellt. Die neue Leitsätze sollen klären, wann das Abfangen einer Drohne rechtmäßig ist.

Das Drohnen in gewissen Situationen eine Gefahr für die Bevölkerung oder kritische Infrastruktur darstellen können, ist nichts Neues. Beispielhaft werden hier gerne die Versorgung von Häftlingen in Gefängnissen mit illegalen Gegenständen angeführt.

In den USA hat ein US-Generalstaatsanwaltt nun die im Jahr 2018 durch den Kongress zugestandenen neuen Befugnissen für die Justiz und das Department of Homeland Security in Bezug auf den Einsatz von Anti-Drohnen-Maßnahmen in eine Richtlinien gegossen.

Drohnen-Kommunikation darf abgehört werden

Die neue Richtlinie zielt vor allem auf das FBI, die Drug Enforcement Agency, das Bureau of Prisons und andere Justizbehörden ab, die nun eine Richtschnur im Kampf gegen illegal betriebene Drohnen erhalten.

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Die Richtlinien des US-Generalstaatsanwalt beschreiben den Einsatz von Anti-Drohnen-Maßnahmen.

Als Teil der Richtlinien wird genannt, dass die Behörden die Kommunikation der Drohne (Anmerkung der Redaktion: wahrscheinlich zwischen Drohne und Piloten) abhören dürfen. Außerdem darf das so gewonnene Datenmaterial unter bestimmten Umständen bis zu 180 Tage lang gespeichert werden.

Die Guidelines stellen außerdem dar, wie genau sich die Behörden die Erlaubnis für den Einsatz von Anti-Drohnen-Maßnahmen einholen müssen und wie verschiedene Einrichtungen als schützenswerte Infrastruktur beantragt und anerkannt werden können.

Wichtig hervorzuheben ist dabei, dass die Richtlinien in jedem Fall die volle Achtung der Verfassung, der Privatsphäre und der Sicherheit des nationalen Luftraums fordert.

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Zerstörung bei direkter Gefahr – aber nicht ohne FAA

Bei direkter Gefahr für die nationale Sicherheit, werden die verschiedenen Behörden befähigt, Anti-Drohnen-Technologie einzusetzen, die die Drohne zerstören oder anderweitig abfangen kann. Und das, ohne vorher direkt richterliche Befugnis zu benötigen.

Nichts desto trotz müssen alle Behörden, die entsprechende Maßnahmen in der Zukunft anwenden wollen, gemeinsam mit der FAA eine Risikobewertung durchführen. Diese umfasst unter anderem auch die Auswirkungen auf bemannte und unbemannte Flugzeuge, Flugsicherheit, Flughafenbetrieb und -infrastruktur sowie Flugsicherungsdienste.

Die Richtlinie des US-Generalstaatsanwalt hebt außerdem ausdrücklich hervor, dass der legale Betrieb von Drohnen – zum Beispiel auch durch die Presse – in jedem Fall gewahrt und berücksichtig werden muss, berichten Reuters.

Alles in allem machen sich die US-Amerikaner mit der neuen Richtlinie rechtlich für den Einsatz von Anti-Drohnen-Maßnahmen fit, die weiterhin nur unter strengen Auflagen und in besonderen Situationen anzuwenden sind – diese Situationen sind nun aber näher umrissen.

Aktuell sind in den USA mehr als 1,5 Millionen Drohnen legal bei der FAA registriert und mehr als 160.000 UAS-Piloten ausgebildet. Diese Gruppe von sich rechtmäßig verhaltenen Luftraumteilnehmern darf somit durch den fahrlässigen Einsatz von Anti-Drohnen-Technologie auf keinen Fall eingeschränkt werden.

Quelle: Reuters

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils. Ich bin Modellbauer seit frühen Kindertagen. Meinen ersten Multicopter habe ich bereits im Jahr 2012 gebastelt und bin FPV-Pilot der ersten Stunde. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Bereich Drohnen & UAVs berichte und teste ich auf Drone-Zone.de die neuesten Drohnen, Kameratechnologie sowie interessantes Drohnenzubehör.

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