In einem australischen Gefängnis ist es am ersten Weihnachtsfeiertag zu einer illegalen „Bescherung“ für Häftlinge gekommen. Drohnen warfen zwei Pakete (wohl mit Drogen) über dem Gelände eines Gefängnisses ab.
Das Drohnen sich auch für illegale Zwecke missbrauchen lassen, ist leider schon bekannt. In der Region Capricornia in Queensland kam es nun zu einer illegalen Lieferung an Häftlinge durch eine Drohne.
Die Aktion führte nachgelagert zu einem „Lock-Down“ des gesamten Gefängnisses.
Am helllichten Tage
Zugetragen hat sich die illegale Drohnenlieferung im Capricornia Correctional Centre in Queensland, Australien. Um etwa 13:45 Uhr Ortszeit am Christmas Day (25. Dezember) meldete ein Officer der Einrichtung, das ein Päckchen von einer Drohne über dem Gelände des Gefängnis abgeworfen wurde.
Die erste „Lieferung“ wurde einem Häftling sofort abgenommen. Da es offensichtlich gelang zwei Pakete auf das Gelände zu schmuggeln, dessen Verbleib nicht direkt geklärt werden konnte, kam es zu einem „Lock-Down“ der Einrichtung.
Das Sicherheitspersonal durchsuchte daraufhin das gesamte Gelände nach dem zweiten Gegenstand. Ob für den Abwurf ein oder zwei Drohnen zum Einsatz kamen, wird von verschiedene Quellen unterschiedliche berichtet.
Drogen an Bord?
Offiziell gibt es keine Aussagen dazu, was genau sich in den abgeworfenen Paketen befunden hat.
Am darauffolgenden Morgen wurden die Wachen jedoch auf einen Häftling aufmerksam, der sich auffällig verhielt, nachdem er eine unbekannte Substanz zu sich genommen hatte.
Der Mann wurde daraufhin sofort in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Website Xinhuanet berichtet, dass der Häftling offenbar wegen einer Methamphetamin-Überdosis behandelt wurde (umgangssprachlich „Crystal Meth“). Mittlerweile ist der Häftling wieder zurück in der Justizvollzugsanstalt.
Der Pilot der Drohne(n) wurde bisher nicht ermittelt oder gefasst. Die Behörden weisen noch einmal deutlich darauf hin, dass auf das Vergehen bis zu 2 Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 12.000 AUD stehen.
In den USA ist seit Kurzem der Luftraum über 60 größeren Gefängnissen für Drohnenflüge gesperrt worden. Auch in Deutschland gilt schon seit der Drohnenverordnung aus dem Jahr 2017, dass Drohnenflüge mit einem seitlichen Abstand kleiner 100 Meter zu Gefängnissen verboten sind.