In den USA gab es einen wichtigen Etappensieg für alle Drohnenhersteller, die ihre Produkte ganz oder auch nur teilweise in China oder anderen Drittstaaten herstellen. Der US-Kongress hat sich nun gegen eine verschärfte Version des so genannten National Defense Authorization Act ausgesprochen.
Der National Defense Authorization Act rief bereits im Sommer 2019 die Branche der Drohnenhersteller auf den Plan. Der Entwurf der neue Gesetzgebung sah vor, allen behördlichen US-Einrichtungen den Bezug und die Verwendung von Drohnen von Herstellern aus betroffenen Drittstaaten zu verbieten.
Die Entwürfe des National Defense Authorization Act waren zwar immer relativ neutral in Bezug auf die „Herkunftsländer“ formuliert, im Grunde sind sich Experten aber einig, dass es hierbei vor allem um Drohnen chinesischer Herkunft geht.
US-Kongress entschärft die Gesetzesvorlage
Die Version des National Defense Authorization Act die aus dem Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten stammte, enthielt die entsprechenden Passagen des Verbotes in ausdrücklicher Art und Weise.
Die Abgeordneten forderten damit, dass keine Drohne, die von einem Lieferanten aus einem „betroffenen Drittstaat“ stammen, mehr durch US-Behörden gekauft oder eingesetzt werden dürften. China gehört unter anderem zu diesen betroffenen Drittstaaten.
Das Verbot hätte weitreichende Folgen, denn selbst US-Drohnenhersteller beziehen teilweise Bauteile für ihre Produkte aus China. Durch die sich abzeichnende Entwicklung des National Defense Authorization Act haben im letzten Jahr aber bereits große Anpassungen in der Beschaffung von Komponenten vieler EU-und / US-Hersteller stattgefunden.
Unternehmen wie Skydio oder Parrot haben sogar spezielle Versionen auf den Markt gebracht, die bei den kritischen Komponenten („Flight Controller, Funkkumponenten, Mikroprozessoren, Platinen, Kameras und Gimbals) vollständig auf Lieferanten aus „erlaubten“ Quellen setzen.
Nicht absehbare Konsequenzen verhindern Verbot
Die Version des National Defense Authorization Act (NDAA) die im Senat vorgelegt und abgenickt wurde, enthielt ein solches Verbot von Drohnen aus betroffenen Drittländern hingegen nicht.
Durch diesen Konflikt zwischen Repräsentantenhaus und Senat wurde ein spezielles Komitee eingesetzt, das die Streitpunkte zwischen dem Abgeordnetenhaus und dem Senat abwägen und beilegen sollte.
Als Ergebnis steht nun eine Version des NDAA, die das Verbot in Bezug auf das Herkunftsland nicht mehr enthält. Begründet wurde die Veränderung unter anderem damit, dass ein blankes Abstellen des Verbotes auf ganze Länder und Regionen wenig effektiv und zu weitreichend in den Konsequenzen sei.
Einige Politiker sprachen sich dafür aus, einen risikobasierten Ansatz zu wählen und Drohnen eher auf Basis konkreter Bedrohungsszenarien zu bewerten. Somit könnten z.b. bestimmte Produkte von der Beschaffung ausgeschlossen werden. Dann aber auf Grundlage konkreter Risiken und nicht einfach nur auf Basis des Herkunftslandes.
Für den Weltmarktführer DJI aber auch für viele US-Behörden dürften das sehr gute Neuigkeiten sein. Eine Vielzahl der Drohnen die in US-Behörden bereits unterwegs sind, stammen nämlich aus der Produktion des chinesischen Drohnenherstellers.
Quelle: Congress.gov