Nahezu alle modernen Drohnen sind mit Systemen ausgestattet, die Flugoperationen in irgendeiner Weise beschränken. In China sind nun erstmals zwei Cracker für das gewerbsmäßige Umgehen dieser Sicherheitssysteme zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Wer sich heute für ein aktuelles Drohnenmodell der führenden Hersteller entscheidet, bekommt in der Regel ein Produkt, das mit sogenannten Geo-Fencing- und Geo-Awareness-Systemen ausgestattet ist.
Kurz gesagt: Über eine Datenbank werden der Drohne geografische Zonen beigebracht, in denen ein Abheben gar nicht möglich ist oder in denen Beschränkungen für die Flughöhe gelten. Auch ein Eindringen in bestimmte Gebiete (z.B. den kontrollierten Luftraum um einen Flughafen) für sich bereits im Flug befindende Drohnen wird damit verhindert.
Cracker umgehen Sicherheitssysteme der Drohnen gegen Gebühr
In Shanghai mussten sich Anfang April 2023 jetzt zwei Männer vor Gericht verantworten, denen das gewerbsmäßige Knacken entsprechender Sicherheitsvorkehrungen von Flight Controllern vorgeworfen wurde.
Die zwei Angeklagten bekannten sich schuldig, auf mehreren Online-Marktplätzen (darunter Taobao) ihre Cracker-Dienstleistungen zur Entfernung der Schutzsysteme gegen eine Gebühr angeboten zu haben. Wie The Paper berichtet, sollen je nach Schwierigkeitsgrad der Schutzumgehung zwischen 150 und 300 Yuan (zwischen 20 und 40 Euro) Gewinn angefallen sein.
Dazu wurde die entsprechende Software nach Zahlung einer Gebühr an die Käufer zum Download bereitgestellt, mit der sich der Schutz umgehen ließ.
Das Gericht sprach die zwei Männer in Abhängigkeit der zur Last gelegten Anfall der Vorfälle zu unterschiedlichen Strafen schuldig. Die erste Person muss sich sieben Monate in Haft begeben und eine Geldstrafe von 3000 Yuan (etwa 400 Euro) zahlen. Der zweite Mann wurde zu fünf Monaten Haft und 2000 Yuan (knapp 260 Euro) verurteilt.
Das Urteil fußte das Gericht auf dem Tatbestand des Eindringens in Programme von Computerinformationssystemen gefällt.
China soll eigene Drohnen mit Schutzfunktion ausstatten
In dem oben geschilderten Fall ist nicht genau benannt, welche Arten und Modelle von Drohnen durch die beiden Männer „freigeschaltet“ wurden. Aufgrund der Höhe der Gebühr ist aber davon auszugehen, dass es sich um normale Kameradrohnen für den Consumer-Markt gehandelt hat.
Die EurAsian Times berichtete hingegen kürzlich unter Berufung auf ein Interview mit dem CEO von Baykar Technology, einem der führenden türkischen Hersteller militärischer Drohnen, dass Drohnen aus China mit versteckten Beschränkungen an andere Nationen ausgeliefert werden würden.
Konkret sollen militärische Drohnen aus China, die für den Rüstungsexport bestimmt sind, mit Software ausgestattet sein, die einen Einsatz gegen das chinesische Hoheitsgebiet unmöglichen machen. Dabei bezieht sich das Interview auf eine „offizielle Quelle“, die aber nicht näher genannt oder verifiziert wird.
Dass Waffensysteme mit Sicherheitsmechanismen ausgestattet sind, die einen Einsatz gegen den Produzenten verhindern, liegt dabei nicht völlig fern.
Die Behauptung wirft noch einmal ein anderes Licht auf den Cracker-Fall aus Shanghai und unterstreicht deutlich, dass es ganz offenbar von gewisser Bedeutung ist, dass implementierte Sicherheitsmechanismen für Drohnen (egal ob zivil oder militärisch) funktionieren und nicht umgangen werden.
Quelle: The Paper, The EurAsian Times