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FAA: Drohnenregistrierung muss von außen sichtbar sein

Publiziert von Nils Waldmann

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Die US-amerikanische Federal Aviation Administration (FAA) hat die bisherige Drohnenregistrierungspflicht um eine neue Regel ergänzt, die aktuell stark diskutiert wird. Ab sofort müssen private Drohnenbesitzer ihre FAA-Drohnengregistrierungsnummer außen an der Drohne anbringen.

Bisher gab es keine genauen Vorgaben darüber, wo die FAA-Nummer an der Drohne angebracht werden musste. Viele Piloten wählten daher nach innen gerichtete Orte an der Drohne, um ihren Aufkleber mit der Registrierungsnummer anzubringen.

FAA-Registrierung unter dem Flugakku

Besonders beliebt ist dabei zum Beispiel die Fläche in / unter dem Fach des Flugakkus. Auf YouTube finden sich dutzende Videos von DJI Mavic* oder DJI Mavic 2 Pro* Piloten, die ihre FAA-Registrierungsinformationen im Akkufach platziert haben.

Bereits ab dem 23. Februar 2019 tritt die neue Regelung als sogenannte Interim Final Rule in Aktion. Diese Art der Gesetzgebung erlaubt es der FAA eine neue Regel einzuführen, die erst nach ihrem Wirksamwerden der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt wird.

Drohnen als Sprengfalle?

Die Begründung für die Neuregelung sorgt für große Diskussionen. Demnach sind FAA und andere Sicherheitsbehörden darüber besorgt, dass Drohnen Sprengsätze tragen könnten. Konkret geht es darum, Ersthelfer an einer Unglücksstelle / Anschlagsort zu schützen.

Das Anbringen der Registrierungsnummer im Inneren (zum Beispiel unter dem Flugakku* ist den USA-Behörden dabei ein Dorn im Auge). So sind die Ersthelfer in den Augen der Behörden einer weiteren Gefahr durch eine möglicherweise versteckte Bombe ausgesetzt, die beim Entfernen des Drohnenakkus detoniert werden könnte. Das Anbringen der Registrierungsnummer an der Außenseite der Drohne soll solche Eingriffe nicht notwendig machen.

Weiterhin wird den US-Drohnenpiloten keinerlei Vorgabe dazu gemacht, wo an der Drohne die Registrierungsnummer angebracht werden muss. Auch ist die Art und Weise, wie die Nummer angebracht wird, zweitrangig. Auch das Beschreiben der Drohne mit einem Filzstift ist in den USA demnach kein Problem.

Deutsche Drohnenkennzeichen als Vorbild?

Die deutsche Regierung ging von Anfang an einen anderen Weg. So müssen Drohnen in Deutschland (noch) nicht zentral registriert werden. Die Kennzeichnungspflicht für Drohnen mit einem Drohnenkennzeichen* / einer Drohnenplakette sieht aber seit 2017 ebenfalls das Anbringen der Kontaktinformationen für Drohnen über 250g AUW an der Außenseite der Drohne vor.

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Im Gegensatz zu den USA muss dieses Kennzeichen feuerfest sein, sodass auch bei einem schlimmeren Unfall der Drohne noch dessen Besitzer ermittelt werden kann.

Alle weiteren Informationen zur Kennzeichnungspflicht in Deutschland findest du in unserem Artikel zu Drohnenversicherungen.

Drone-Zone’s Meinung

Die Kennzeichnung von Drohnen zur Identifizierung des Piloten ist für den Fall eines Unfalls eine faire Sache. Wie auch im Straßenverkehr sollten Geschädigte die Möglichkeit haben, den Besitzer der Drohne ggf. in Regress nehmen zu können. Ein feuerfestes Drohnenkennzeichen*, wie in Deutschland vorgeschrieben, macht dabei Sinn.

Die Neuregelung in den USA mit der nach außen getragenen FAA-Registrierungsnummer ist zunächst einmal auch kein Beinbruch für US-Drohnenpiloten. Wer sich bereits mit seiner Drohne registriert hat, muss die Registrierungsnummer ggf. umpositionierten.

Die Begründung für die neue Regelung klingt hingehen wie aus einem Anti-Terror-Action-Thriller. Drohnen mit versteckten Sprengsätzen, um Ersthelfer zu verletzen? Sicherlich technisch nicht unmöglich, ABER: Welcher Attentäter würde seine Drohne denn überhaupt mit einer FAA-Registrierung ausstatten? Und wer sagt, dass ein hinterhältiger Attentäter sich die neue Regelung nicht einfach zu Nutze macht und eine falsche oder fremde Registrierungsnummer an seinem fliegenden Sprengsatz anbringt und so die Ersthelfer in falscher Sicherheit wiegt?

Quelle: FAA Makes Major Drone ID Marking Change

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils. Ich bin Modellbauer seit frühen Kindertagen. Meinen ersten Multicopter habe ich bereits im Jahr 2012 gebastelt und bin FPV-Pilot der ersten Stunde. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Bereich Drohnen & UAVs berichte und teste ich auf Drone-Zone.de die neuesten Drohnen, Kameratechnologie sowie interessantes Drohnenzubehör.

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