Mit dem Jahreswechsel 2020/2021 traten die neuen EU-Drohnenregeln mit zentraler Registrierung (eID), neuen Drohnenführerscheinen und neuen Ansätzen bei der Risikobewertung in Kraft. Drei Jahre später stehen nun weitere Veränderungen ins Haus. Wir geben euch einen Überblick.
Die Durchsetzung des zentralen Regelwerkes für die Verwendung und die Herstellung von Drohnen wurde von der EU-Kommission eigentlich bereits Mitte 2019 beschlossen. Es dauerte dann noch mehr als 1 Jahr, bis das Ganze mit Anfang des Jahres 2021 Wirkung entfaltete.
Zum Beginn des Jahres 2024 werden die Regelungen in gewisser Weise final umgesetzt. Das bedeutet, dass vorher geltende Übergangsfristen auslaufen und die neuen Regelungen damit grundsätzlich im ursprünglich angestrebten Umfang gelten. Für viele von euch dürften die Veränderungen dabei minimal ausfallen, andere müssen handeln.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Inhalt
Cx-Drohnenklassen werden Pflicht (für Hersteller)
Das Thema Drohnenklassen (auch Cx-Klassen genannt) hat uns in den vergangenen Jahren bereits häufig beschäftigt. Das ganze „Drama“ gipfelte im März 2022 in einer weiteren Verschiebung der Cx-Klassen-Pflicht um ein Jahr. Ursprünglich hätten alle Änderungen, die uns zum 01.01.2024 erwarten, nämlich bereit ab Januar 2023 gelten sollen.
Für Hersteller von Drohnen gilt ab dem 01.01.2024 verpflichtend, dass die Produkte mit einem Cx-Label einer Drohnenklasse von C0 bis C6 zugeordnet werden und den definierten Voraussetzungen entsprechen müssen.
Für die meisten Drohnenpiloten sind hiervor nur die Kategorien C0 bis C4 ausschlaggebend, weshalb wir uns der Übersicht halber auf diese fünf Klassen beschränken werden.
Produkte ohne Cx-Klasse dürfen nach dem 01. Januar 2024 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Will ein Hersteller aktuelle Modelle weiterhin vertreiben, müssen diese ebenfalls (nachträglich) mit einer Cx-Kennzeichnung versehen werden. Dadurch können sich prinzipiell für „Bestandspiloten“ Szenarien ergeben, bei denen eine nachträgliche Zertifizierung der eigenen Drohne Sinn machen kann, wenn diese vom Hersteller angeboten wird.
Wichtig: Für Besitzer von Drohnen ohne Cx-Label bedeutet dies nicht, dass ihr diese nicht mehr verwenden dürft. Es gelten jedoch ab 01.01.2024 veränderte Vorgaben für Bestandsdrohnen.
Hier findet ihr eine Übersicht von Drohnen mit Cx-Drohnenklasse.
Regelungen für Bestandsdrohnen werden verschärft
Bisher gab es für Drohnen ohne Cx-Klasse (sogenannte Bestandsdrohne oder Legacy-Drohnen) eine spezielle Regelung, die deren Betrieb gleichwertig in der OPEN Betriebskategorie ermöglichte. Konkret hieß diese spezielle Betriebskategorie „Limited Open Category“ und basiert auf Artikel 22 der EU 2019/947.
Ab dem 01.01.2024 werden hier die Rahmenbedingungen verschärft, sodass Bestandsdrohnen nur noch in zwei Gruppen aufgeteilt werden:
- Bestandsdrohnen und Selbstbauten <250 g: Betrieb in OPEN A1 möglich
- Bestandsdrohnen >250 g und <25 kg: Betrieb in OPEN A3 möglich
Es ändert sich damit Folgendes (zukünftig nur noch in OPEN A3):
- Bestandsdrohnen >250 g und <500 g dürfen NICHT mehr in der OPEN A1 betrieben werden
- Bestandsdrohnen < 2 kg dürfen NICHT mehr in urbanem Gebiet mit einem erhöhten Mindestabstand von 50 m zu unbeteiligten Personen in OPEN A2 betrieben (Betrieb in OPEN A2 setzte auch bisher bereits die A2-Lizenz voraus!)
Remote ID wird Pflicht (für manche Drohnen)
Im Gegensatz zu den USA, die sich seit September 2023 für eine grundsätzliche Pflicht zur Fernidentifizierung von Drohnen (Remote ID) entschieden haben, geht die EU einen anderen Weg.
Hier kommt die Pflicht zur Fernidentifizierung in einem Paket mit der Cx-Klassifizierung der Drohne. Es gibt also keine generell Remote ID-Pflicht in der OPEN-Kategorie. Stattdessen hängt die Verpflichtung zur Aussendung von Identifizierungsinformationen im Flug von der jeweiligen Drohnenklasse ab.
Hier gilt Folgendes:
- Bestandsdrohnen: Kein Remote ID notwendig
- C0: Kein Remote ID notwendig
- C1: Remote ID verpflichtend
- C2: Remote ID verpflichtend
- C3: Remote ID verpflichtend
- C4 (Selbstbauten): Kein Remote ID notwendig
Dass die Drohne überhaupt Remote ID unterstützt, muss durch den Drohnenhersteller sichergestellt werden, wenn es sich um eine Drohne mit C1, C2 oder C3 handelt. Als Drohnenbetreiber seid ihr lediglich zusätzlich in der Pflicht, eure eID digital in der Drohne zu hinterlegen (hier lest ihr, wie das bei DJI funktioniert). Das Anbringen der eID als Nummer an der Drohne bleibt ebenfalls weiterhin Pflicht.
Es ist außerdem wichtig zu verstehen, dass es zwar keine allgemeine Remote ID-Pflicht in der OPEN-Kategorie gibt, es jedoch „geografische Gebiete“ ausgewiesen werden können, die explizit Remote ID fordern. In ein solches Gebiet dürfen Drohnen ohne Remote ID dann nicht einfliegen oder dort aufsteigen. Für Selbstbauten (C4) oder Drohnen ohne Remote ID kann hier ein separates RID-Modul eine entsprechende Lösung sein.
Registrierung und Kenntnisnachweise
An der allgemeinen Registrierung als Drohnenbetreiber (so bekommt ihr die eID), ändert sich im kommenden Jahr nichts.
Bei den Kenntnisnachweisen gibt es strukturell und vom Inhalt her ebenfalls keine nennenswerten Veränderungen. Hier wird weiterhin zwischen der A1/A3-Lizenz (EU-Kenntnisnachweis) und der A2-Lizenz (EU-Fernpilotenzeugnis) unterschieden.
Die wichtigste Änderung ergibt sich damit für Piloten von Bestandsdrohnen mit einem Gewicht zwischen 250 und 500 g. Ihr durften bis 31.12.2023 ohne Kenntnisnachweis in der OPEN A1 fliegen. Da diese Drohnen ab dem 01.01.2024 nur noch in der OPEN A3 geflogen werden dürfen, wird hier der EU-Kenntnisnachweis (A1/A3-Lizenz) zur Pflicht!
Änderungen in der SPECIFIC Kategorie
In der SPEZIFISCHEN Kategorie gibt es ebenfalls eine Änderung. Hier läuft mit dem 31.12.2023 die Möglichkeit ab, die von EU-Mitgliedsstaaten national definierten Standardszenarien zu beantragen.
Das Ganze bildet den Übergang auf die sogenannten STS (EU Standard Scenarios), welche EU-weit definiert sind. Wer bis Ende 2023 jedoch ein nationales Standardszenario erfolgreich beantragt hat, darf Flüge in diesem Kontext bis Ende 2025 durchführen (Übergangsfrist).
Die Änderungen zum 01.01.2024 im Überblick
In der folgenden Tabelle haben wir die ab dem 01. Januar 2024 gültigen EU-Drohnenregeln für die OPEN Kategorie noch einmal für euch zusammengefasst.
Schlusswort
Wir hoffen, euch hat dieser kurze Artikel einen Überblick über die wichtigsten Punkte verschafft, die ab dem 01.01.2024 beim Fliegen von Drohnen und Flugmodellen gelten.
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Quelle: EU 2019/947, EU 2019/945, LBA
Also wenn ihr mich fragt, das ganze Zertifikat Drohnen klasse Flug anmelden, registrieren blablabla oder nicht erlaubt, ist doch völliger schwachsinnig!! jeder der Vernunft hat, und ein wenig anstand im Kopf weiss das diese Dinger kein Spielzeug sind!! Schweizer aus der Schweiz
Hallo Hörbi,
und dem „Rest“ haben wir unter anderem genau diese Verschärfung der Regeln zu verdanken. ;)
Viele Grüße,
Nils
Moin, Tach, Mahlzeit ,Grüß Gott, oder was auch immer :-)
Genau so sehe ich die Dinge auch ! Jeder Weiß wenn er einen gültigen Führerschein für ein KFZ macht, das es Regeln gibt an die er oder sie sich zu halten haben. Beispiel -> innerhalb geschlossener Ortschaften, darf ich dann 50 kmh fahren…. aber leider gibt es IDIOTEN !!! die das ignorien !!! Kann ich leider täglich bei mir erleben…
Wer also fliegen will 🚁sollte sich IMMER an die Vorgaben halten, sonstt ist der Spaß bald vorbei 😒😡
LG von Bergflitzer Foto 📷🎥🚁🤗