EU-Drohnenregeln Teaser STS Standardszenarien

FAQ: STS & PDRA Standardszenarien für Drohnen (SPEZIFISCHE Kategorie)

Publiziert von Nils Waldmann

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Spezielle Drohnenflüge bringen meist Gegebenheiten mit, die sie nicht mehr für die OFFENE Betriebskategorie qualifizieren. Damit der Aufwand zum Einholen notwendiger Betriebsgenehmigungen und Freigaben trotzdem überschaubar bleibt, gibt es sogenannte Standardszenarien. Wir geben euch einen Überblick und beantworten Fragen zu STS, PDRA und SORA.

Die meisten Drohnenpiloten dürften im Rahmen der EU-Drohnenregelungen vor allem mit der OFFEN-Kategorie in Berührung kommen. Hier hat der Gesetzgeber innerhalb bestimmter Grenzen einen Raum für Flüge geschaffen, die keiner vorherigen Erlaubnis durch die zuständige(n) Behörde(n) des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates erfordern.

Sobald Flugmissionen komplexer werden und auch nur eine Auflage der OFFENEN-Kategorie nicht erfüllt werden kann, rutscht die gesamte Flugmission sofort in die SPEZIFISCHE-Kategorie (SPECIFIC), was für den Aufstieg zusätzliche Genehmigungen und Nachweise erfordert.

Damit auch solche Drohneneinsätze in Zukunft möglichst bürokratie-arm über die Bühne gehen können, werden Standardabläufe definiert, die den Genehmigungsprozess beschleunigen. Was es damit auf sich hat, lest ihr im folgenden Artikel.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Wozu gibt es Standardszenarien?

Wie der Name bereits vermuten lässt, beschreiben sogenannte Standardszenarien (englisch Standard Scenario) die Abläufe und Voraussetzungen für Flugmissionen, die häufig durchgeführt werden müssen und die ein ähnliches Risikoprofil aufweisen.

Standardszenarien können damit den Aufwand für Flüge in der SPEZIFISCHE Kategorie deutlich minimieren, weil wichtige Eckpunkte bereits vorab durch den Umfang des Szenarios geklärt sind und damit auch das Risiko vorab durch die EASA (oder eine nationale Behörde) bewertet wurde.

EU-Drohnenregeln Teaser STS Standardszenarien

Entsprechende Standardszenarien können auf EU-Ebene oder national von einzelnen Mitgliedsstaaten definiert werden. Langfristig sollen im gesamten Gebiet der EU die gleichen Szenarien Anwendung finden können.

Man kann sich ein solches Szenario ein wenig wie die Unterkategorien A1, A2, A3 der OFFENEN-Kategorie vorstellen, die ebenfalls bestimmte Vorgaben für den Betrieb machen. Wichtiger Unterschied: Jeder Flug, der nach einem Standardszenario in der SPEZIFISCHEN (oder ZERTIFIZIERTEN) Kategorie stattfindet, muss vorher genehmigt bzw. angezeigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen STS, PDRA und SORA?

Abhängig davon, wie komplex und risikoreich eine geplante Flugmission mit einer Drohne ist, stehen zukünftig verschiedene Werkzeuge bereit, um den Flug zu genehmigen bzw. anzumelden. Die EASA sieht dazu prinzipiell drei verschiedene Tools vor, die den gesamten Betrieb in der SPEZIFISCHEN Kategorie abbilden sollen.

STS – European Standard Scenario

Das zukünftige Mittel der Wahl ist das sogenannte EU Standard Scenario (STS). Es erlaubt Drohneneinsätze unter genau definierten Bedingungen, die aufgrund ihrer Anforderungen außerhalb der offenen Kategorie stattfinden müssen.

STS stehen nur für offiziell zertifizierte Drohnen der Klassen C5 und C6 zur Verfügung. Dafür ist der Betrieb nach einem STS durch eine vereinfachte Anzeige bei der zuständigen Behörde mit einem Standardformular möglich. Eine Betriebsgenehmigung im bisherigen Sinn muss für von STS-Szenarien abgedeckte Missionen dann nicht mehr erfolgen.

Die Verwendung von STS ist also der neue „way to go“, wenn es möglichst einfach sein soll. Das setzt natürlich voraus, dass das Flugvorhaben von einem bereits veröffentlichten STS-Szenario abgedeckt wird. Dazu unten mehr.

PDRA – Pre-Defined Risk Assessment

Da in Ermangelung an C5- oder C6-Drohnen können bis Anfang 2024 noch keine STS genutzt werden können, gibt es als Alternative die sogenannten Pre-Defined Risk Assessments (kurz PDRA). Im Grunde entsprechen diese Szenarien ziemlich genau den EU STS, sie haben bloß die Besonderheit, auch mit nicht zertifizierten UAVs („Bestandsdrohnen“) verwendet werden zu können.

Der Aufwand ist durch die fehlende Zertifizierung des UAVs im Vergleich zu STS aber ein wenig höher. Das liegt unter anderem daran, dass weiterhin eine Betriebsgenehmigung eingeholt werden muss, die auch ein Operator Manual (conOps) umfasst. Dafür entfällt die individuelle und sehr aufwendige Risikobewertung, weil diese bereits von der EASA für die bestimmten PDRAs durchgeführt wurde.

SORA – Specific Operations Risk Assessment

Wenn weder STS noch PDRA das gewünschte Flugszenario abdecken, kommen Betreiber nicht um die Durchführung eines SORA herum. SORA steht für Specific Operations Risk Assessment und ist genau das, was der Name vermuten lässt: Eine Einzelfallbewertung des Risikos für ein spezielles Flugvorhaben.

Ein SORA beinhaltet unter anderem die diffizile Bewertung von Luft- und Bodenrisiken sowie die Ableitung von Maßnahmen zur Abmilderung dieser Risiken. Daraus errechnet sich dann eine Kennzahl namens SAIL (Specific assurance integrity level), die die Höhe des potenziellen Risikos ausdrückt. Auf dieser Basis müssen dann die sogenannten Operational Safety Objectives (OSOs) bewertet werden – eine Checkliste mit 24 Punkten, die die Robustheit der Maßnahmen gegen die identifizierten Risiken prüft. Je höher der SAIL-Wert, desto strenger sind auch die Anforderungen an die Robustheit aus den OSOs.

Am Ende des Prozedere werden alle Informationen in einem Operators Manual zusammengefasst und der zuständigen Behörde zur Freigabe übermittelt.

Es wird deutlich: STS und PDRA können enorme Vorteile gegenüber SORA ausspielen, wenn es um die zu erbringenden Nachweise und die damit verbundene Bürokratie geht.

Trotzdem wird es immer Flugmissionen geben, bei denen ihr um ein SORA nicht herumkommt, weil schlicht ein passendes Standardszenario fehlt.

Welche Standardszenarien gibt es für zertifizierte Drohnen (C5 / C6)?

Für Drohnen, die nach einer offiziellen Cx-Klasse zertifiziert sind, genauer gesagt das C-5 oder C6-Label tragen, können die Standardszenarien nach STS genutzt werden.

Folgende STS-Szenarien sind bereits EU-weit durch die EASA beschrieben und ab 01. Januar 2024 anwendbar:

Beschrieben sind bisherigen die EU STS in den Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems der EASA.

Welche Standardszenarien gibt es für Bestandsdrohnen?

Wie oben bereits beschrieben, gelten die EU STS Szenarien nur für Drohnen mit offiziellem Cx-Label. Alle anderen Drohnen (also Bestandsdrohnen) können dank des sogenannten PDRA aber von einem ähnlich schlanken Verfahren profitieren.

Im Grunde handelt es sich bei PDRAs um übereinstimmende Standardszenarien, sodass es meist ein direktes Pendant zu einem STS-Szenario gibt. Im Gegensatz zum STS-Verfahren benötigen Flüge auf Basis von PDRA zwar weiterhin einer Betriebsgenehmigung, trotzdem können sie das Vorhaben gegenüber einer individuellen SORA-Bewertung deutlich verschlanken.

Folgende Pre-Defined Risks Assessment Szenarien gibt es bereits:

Direkte STS-Pendants:

  • PDRA S-01 – Landwirtschaftliche Arbeiten, Kurzstrecken-Luftfrachtoperationen
  • PDRA S-02 – Überwachung, landwirtschaftliche Arbeiten, Kurzstrecken-Frachtoperationen

Breiter gefächerte Szenarien:

  • PDRA G-01 – Überwachung, Langstrecken-Frachtoperationen
  • PDRA G-02 – Alle Arten von Operationen nach opsPDRA G-0, lineare Inspektionen, landwirtschaftliche Arbeiten
  • PDRA G-03 – Lineare Inspektionen, landwirtschaftliche Arbeiten

Beschrieben sind bisherigen die PDRAs in den Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems der EASA.

Was sind nationale Standardszenarien und welche gibt es?

Unabhängig von den beiden Tools STS und PDRA, die Standardszenarien auf EU-Ebene freigeben, können einzelne Mitgliedsstaaten auch selbst Szenarien definieren, die dann ausschließlich in dem jeweiligen Staat gelten.

In Deutschland wurde bisher ein solches Szenario veröffentlicht:

  • DE.STS.FARM – Einsatz von unbemannten Fluggeräten zu landwirtschaftlichen Zwecken inkl. Abwurf von Gegenständen zur Schädlingsbekämpfung (auch bezeichnet als NfL 2022-1­ 2649)

Dieses Szenario kann noch bis zum 31.12.2023 beantragt und bis zum Ende des Übergangszeitraums für nationale Standardszenarien am 31.12.2025 angewendet werden.

Brauche ich einen speziellen STS-Drohnenührerschein?

Die gesamten EU-Drohnenregelungen sind um die Idee herum gebaut, den UAV-Betreiber (also den „Halter“) vom Piloten einer Drohne zu separieren. Im privaten Umfeld scheint das oft unnötig, im professionellen Bereich und bei größeren Flotten ist diese Idee aber sehr Praxis nah.

Angezeigt wird ein geplanter Flug auf Basis eines STS-Szenarios daher immer durch den UAV-Betreiber. Trotzdem muss auch der Fernpilot, der den Flug später praktisch durchführt, über eine entsprechende Qualifikation verfügen.

Dafür gibt es spezielle STS Zertifikate bzw. STS Drohnenführerscheine. Offiziell heißt das EASA STS Zertifikat ausgeschrieben „Nachweis über Theoretiekenntnisse für STS“ oder auf Englisch „Remote pilot certificate of theoretical knowledge for STS„.

Das jeweilige STS Drohnenzertifikat kann durch Ablegen einer speziellen Theorieprüfung erlangt werden. Grundvoraussetzung für diesen Drohnenführerschein mit STS-Zertifikat ist meist, dass der Pilot bereits über das EU-Fernpilotenzeugnis (A2-Lizenz) verfügt. Die Prüfung umfasst dann insgesamt 30 Multiple-Choice-Fragen rund um die Theorie zu STS.

Wer keine A2-Lizenz besitzt, kann ein erweitertes Training absolvieren, das die fehlenden Inhalte ebenfalls vermittelt. Die Prüfung ist dann 40 Fragen lang. Zusätzlich wird in beiden Fällen ein spezielles praktisches Training verlangt, das auf ein bestimmtes Standardszenario zugeschnitten ist.

Tipp: Alle Details zum Umfang und Aufbau der Prüfung findet ihr in unseren Artikel zum STS-Zertifikat Drohnenführerschein.

Wie hängt das Ganze mit einem LUC zusammen?

Häufig wird im Kontext von STS-Szenarien auch schnell der Begriff LUC genannt. Die Abkürzung steht für Light UAS Operator Certificate und ist eine Zertifizierung für Unternehmen, die häufig Operationen in der SPEZIFISCHEN- oder ZERTIFIZIERTEN-Kategorie durchführen müssen.

Ganz grob gesagt ermöglicht ein LUC einem Unternehmen einen Teil der Prozesse und Freigaben, die ansonsten von einer benannten Behörde übernommen wird, intern im Unternehmen abzuwickeln.

Das ist aber keines Falls ein Freifahrtschein, der es LUC-Inhabern einfach so erlaubt, sämtliche Missionen freizugeben. Ganz im Gegenteil. Das LUC-Unternehmen muss sich an genaue Abläufe halten, die den gleichen Kriterien standhalten, die auch in der Behörde angelegt werden.

Außerdem wird das LUC nicht einfach mit pauschalen Rechten vergeben, sondern Unternehmen starten mit einem sehr begrenzten Kompetenzbereich in Bezug auf die LUC-Rechte. Diese können dann, in Abstimmung mit der Behörde, mit wachsender Erfahrung Stück für Stück erweitert werden.

In welchem Land muss der Betrieb nach STS angemeldet werden?

Wer mit seiner Drohne in verschiedenen EU-Ländern unterwegs ist, wird früher oder später mit der Frage konfrontiert, wo (also in welchem Land) ein Betrieb auf Basis eines STS-Szenarios anzumelden ist.

Im Grunde ist dies ganz einfach, wenn auch etwas kontraintuitiv: Die Nutzung des STS wird dort angemeldet, wo der Betreiber des UAVs registriert ist. Auch dann, wenn der Flug das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates betrifft. Die zuständige Behörde im Mitgliedsstaat, in dem der Flug auf Basis des Standardszenarios stattfindet, muss dann über eine Kopie der freigegebenen STS-Anmeldung aus dem „Heimatland“ informiert werden.

Schlusswort

Wir hoffen, euch haben unsere FAQ zum Thema Standardszenarien zum Betrieb von UAV und Drohnen in der SPEZIFISCHEN-Kategorie einen guten Überblick gegeben, um eure Flüge außerhalb der OFFENE-Kategorie zukünftig sicher und möglichst einfach durchführen zu können.

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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich ein SORA, wenn es ein STS gibt?

Nein, das ist ja genau der Grund für Standardszenarien (wie STS oder PDRA). Sie beinhalten bereits eine Risikobewertung für definierte Szenarien und machen die Einzelbewertung per SORA damit obsoloet.

Gibt es einen speziellen STS-Drohnenführerschein?

Die EASA sieht verschiedene STS-Zertifikate für die Durchführung von Flügen auf Basis der unterschiedlichen STS vor.

Dürfen Inhaber eines LUC einfach selbst STS-Missionen freigeben?

Nein, auch LUC sind (abhängig von ihrem Kopetenzlevel) an die offiziellen Prozesse gebunden und können somit die zuständigen Behörden einbinden müssen. Es kommt also auf den Umfang des LUC an.

Quellen: EASA (STS), EASA (PDRA), LBA (DE.STS.FARM), LBA (LUC)

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

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