Wer das erweiterte EU-Fernpilotenzeugnis absolvieren möchte, um seine Drohnen auch in der Betriebskategorie OPEN A2 fliegen zu dürfen, muss unter anderem eine praktische Selbstprüfung durchführen. Welche Schritte dazu notwendig sind, fassen wir euch im Artikel zusammen.
Praktische Selbstprüfung? Das klingt auf den ersten Blick ja wie ein Test mit Spickzettel, oder? Nicht ganz. Dieses Verfahren ist tatsächlich Teil des „großen“ EU-Drohnenführerscheins. Offiziell wird hier vom EU-Fernpilotenzeugnis gesprochen, teilweise wird dieser Fähigkeitsnachweis auch als A2-Lizenz bezeichnet.
Wie genau sich der EU-Kenntnisnachweis (A1/A3-Lizenz) von dem EU-Fernpilotenzeugnis (A2) abgrenzen, lest ihr hier. In diesem Artikel soll es um die praktische Selbstprüfung gehen, die ihr als abschließen müsst, um euer Fernpilotenzeugnis zu absolvieren.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Praktische Selbstprüfung für Drohnenpiloten: Was ist das denn?
Während Piloten beim Betrieb von Drohnen im Rahmen der Kategorien OPEN A1 und OPEN A3 keine praktischen Fähigkeiten nachweisen müssen, ist das für Flüge in der OPEN A2 Kategorie anders. Hier muss die A2-Lizenz absolviert worden sein und mit ihr auch einige Praxisübungen.
Dabei hat man sich in der EU dazu entschieden, dass es keine praktische Prüfung im eigentlichen Sinne gibt. Ihr müsst also nicht zu einer bestimmten Stelle gehen und dort eure Flugkünste vorführen. Stattdessen wird von jedem A2-Anwärter erwartet, dass bestimmte Flugmanöver und Ausnahmesituationen in Eigenregie geübt werden.
Am Ende bestätigt ihr dann mit eurer Unterschrift, dass ihr den Katalog an Schritten abgearbeitet habt und damit eure Drohne auch in der potenziell risikoreicheren OPEN A2 Kategorie sicher im Griff habt.
Und wer kontrolliert das?
Die Frage, die für viele von euch auf der Hand liegen dürfte: „Und was bringt das Ganze, wenn es niemand kontrolliert?“
Teilweise sind im Alltags so viele Nachweise gegenüber Behörden zu erbringen, dass wir häufig vergessen haben, wie es sich anfühlt, wenn Entscheidungen mündigen Bürgern überlassen werden. Genau das ist bei dem EU-Vorgehen der Fall. Kurz gesagt: Das Verfahren baut auf die Ehrlichkeit und das Verantwortungsbewusstsein aller Teilnehmer am Luftverkehr.
Klar: Man kann das Formular zur praktischen Selbstprüfung theoretisch einfach ausfüllen, unterschreiben und wegschicken. Da die aufgeführten Schritte aber stellenweise gar nicht so alltäglich sind, sollte sich jeder zweimal überlegen, ob man diese wertvolle Erfahrung einfach links liegen lässt und im Notfall dann aber blöd dasteht.
Am Ende sollen die Aufgabe der praktischen Selbstprüfung nur die essenziellen Inhalte des theoretischen Prüfungsteils zum EU-Fernpilotenzeugnis noch einmal an der Drohne selbst wiederholen.
So funktioniert die praktische Selbstprüfung für A2-Piloten
Im Grunde handelt es sich bei diesem praktischen Teil um eine Liste an Aufgaben, die ihr mit eurer Drohne erledigen müsst. Dabei besteht die Liste aus Aufgaben zur Flugvorbereitung, Absicherung des Flugbereiches, Flugaufgaben und dem Simulieren von Notfallszenarien.
Wichtig: Alle diese Aufgaben müssen im Rahmen der OPEN A3 Kategorie durchgeführt werden. Oder konkret gesagt: Weit weg von allen unbeteiligten Personen, Wohngrundstücken, Gewerbegebieten und dergleichen.
Insgesamt ist die praktische Selbstprüfung in fünf Kapitel unterteilt:
- Flugvorbereitung
- Vorflugkontrolle
- Flug unter normalen Bedingungen
- Flug unter abnormalen Bedingungen
- Einsatzvorbesprechung, Einsatznachbesprechung, Rückmeldung
In Deutschland ist das LBA der Herausgeber des entsprechenden Formulars mit dem etwas sperrigen Titel „Erklärung über die erfolgreiche Absolvierung eines praktischen Selbststudiums zum Erwerb eines Fernpilotenzeugnisses für UAS in der Kategorie Offen, Unterkategorie A2„.
Im Kopf des Formulares müssen einige grundsätzliche Angaben zur Durchführung des Selbststudiums gemacht werden. Dazu gehören:
- Hersteller der Drohne (z.B. DJI, Yuneec, Parrot)
- Modellbezeichnung (z.B. Mavic 3, H850, M30T)
- Art des UAS (in der Regel ein „Drehflügler)
- Steuerungsmodi (in der Regel werden hier unter „Automatisiert“ alle GPS-gestützten Flugmodus eingetragen. Man kann das Ganze aber auch beispielsweise mit „alle automatischen GPS-Flugmodi“ abkürzen).
- Höchstzulässigen Startmasse (hier muss der Wert des Drohnenmodells eingegeben werden. Die Drohne muss schwerer als 500g sein und unter 4kg wiegen)
- C2-Drohnenklasse: Sollte eure Drohne bereits eine offizielle C2-Zertifizierung haben, wird hier noch der Haken gesetzt.
Dann geht es los mit den verschiedenen Prüfungsaufgaben. Jede Aufgabe muss nach der Durchführung auf dem Formular abgehakt werden. Damit bestätigt ihr dann deren Durchführung.
Die Aufgaben sind alle relativ einfach formuliert und gut nachvollziehbar, sodass man nach erfolgreichem Durcharbeiten des Vorbereitungskurses eures Prüfungsanbieters wenig Probleme haben sollte.
Im letzten Kapitel „abnormale Bedingungen“ wird es dann aber aus unserer Sicht teilweise etwas wild. Ein Prüfpunkt verlangt das „Bewältigen einer Situation, in der die Navigationsausrüstung der Drohne beeinträchtigt ist“. Als Hinweis wird in dem Formular das Abkleben des GPS-Empfängers mit Alufolie genannt, um einen GPS-Ausfall zu simulieren.
Die Simulation von Notfällen in aller Ehre, aber das halten wir eher für grob fahrlässig. Alternativ könnte man beispielsweise besser die Drohne in Innenräumen fliegen, wo kein GPS zur Verfügung steht oder den GPS-Modus durch einen provozierten Kompassfehler (schweben über einem Magneten) kontrolliert hervorrufen.
Am Ende müsst ihr das Ganze Formular zur praktischen Selbstprüfung noch unterschreiben. Das Dokument geht dann im Regelfall an die benannte Prüfstelle, bei der ihr auch eure theoretische Prüfung ablegt. Diese leitet dann im Normalfall alle Informationen zur Ausstellung der A2-Lizenz an das Luftfahrt Bundesamt weiter. Fertig.
Schlusswort
Wir hoffen, euch hat dieser Artikel einen groben Überblick gegeben, was es mit der praktischen Selbstprüfung auf sich hat und wie das ganze Prozedere funktioniert.
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