U-Space für UAS Grafik SESAR JU

U-Space: EU einigt sich auf neuen Luftraum für Drohnen

Publiziert von Nils Waldmann

am

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich nun auf eine rechtliche Grundlage für den so genannten U-Space geeinigt. Diese Einigung ist ein wichtiges Fundament, um in Zukunft weitere Drohnenoperationen im europäischen Luftraum zu ermöglichen.

Über den U-Space haben wir euch bereits einen ausführlichen Artikel verfasst. Es handelt sich dabei um ein Konzept, dass eine speziellen Bereich des Luftraums für bestimmte Drohnenanwendungen reserviert oder zumindest nutzbar machen soll.

Nun wurden weitere Fortschritte beim Vorantreiben des U-Spaces in der Europäischen Union erzielt.

U-Space soll eigener Luftfraum werden

Wenn wir heute über die Verwendung von Drohnen sprechen, denken die meisten Menschen wohl an kleinere Kamera- oder FPV-Drohnen, die entweder zu Freizeit oder zu gewerblichen Zwecken verwendet werden.

In der Zukunft steht aber eine ganze Reihe weiterer Drohnenanwendungen auf dem Zettel, die auch irgendwie in den bestehenden Luftraum integriert werden müssen. Dabei sind vor allem solche Dinge gemeint, die im Rahmen der neuen EU-Drohennverordnung in die SPECIFIC und CERTIFIED Kategorien fallen.

Darunter kann man beispielweise Lieferdrohnen, automatisierte Inspektrionsdrohnen oder gar Drohnen-Taxis für den Transport von Personen zusammenfassen. Alles Anwendungen, die ohne Frage eine geregelte Integration in das bereits vorhandene Luftraummanagement benötigen, wie wir es aus der bemannten Luftfahrt kennen.

Genau für diese Dinge soll der U-Space die Grundlage schaffen.

Ein wichtiger Schritt wurde nun unter Zusammenarbeit der EASA und den Mitgliedsstaaten der EU erreicht: Der U-Space wird als neuer Luftraumbereich (Air Space) neben den bestehenden A, B, C, D, E, F, G Kategorien etabliert. Darauf hat man sich nun verständigt.

In Kraft treten die neuen Grundlage für den U-Space im Januar 2023.

Auswirkungen und Umsetzung stehen aus

Die Einigung bietet erst einmal nur eine rechtliche Grundlage, um überhaupt mit dem U-Space konkret Dinge anstellen zu können. Die genaue Umsetzung der neuen U-Space Zonen wird demnach bei den einzelnen Luftfahrtaufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten liegen.

Diese Aufgabe dürfte alles andere als leicht werden und einem großen Puzzle gleichen. Den an diversen Stellen sind Abhängigkeiten mit bestehenden Lufträumen zu beachten.

Wie genau der U-Space jeweils definiert wird, ist auch noch offen (d.h. welche Flughöhe…).

Schon länger festgelegt sich jedoch die Kriterien, die Drohnen erfüllen müssen, wenn sie in einem U-Space betrieben werden sollen. Dazu gehören konkret die vier Ausbaustufen, die wir euch hier schon detailliert beschrieben haben:

  • Network ID
  • GEO Awareness
  • Traffic Information
  • Flight Authorisation

Außerdem gibt es schon einen groben Fahrplan, welche Drohnenanwendungen man zu erst zu lassen will. Zunächst sollen BVLOS-Missionen mit definierten Flugrouten erlaubt werden. Darauf folgen dann Anwendungen mit freien Flugrouten.

Der bemannte Bereich für Lufttaxis, die durch Piloten an Bord gesteuert werden (Manned UAM) folgt. Ausbauestufe ist dann das autonome oder ferngesteuerte Drohnentaxi. In letzter Instanz sollen Transportflüge auf der Langstrecke mit UAVs ins Visier genommen werden.

Für den privaten Drohnenpiloten hat das Ganze erst einmal keine großen, abzusehenden Auswirkungen. Die OPEN-Kategorie dürfte wohl nicht unter ein Verwedungspflicht des U-Space fallen. Was natürlich jedoch nicht ausgeschlossen ist: Die Ausweisung von U-Space-Zonen oder die Veränderung bestehender Luftraumstrukturen könnte für weitere Beschränkungen im nicht kontrollierten Luftraum sorgen. Aber das müssen wir abwarten.

Quelle: EASA

Bleibt in Kontakt!

Wenn ihr über die neuesten Drohnen-News, Drohnen-Leaks, Drohnen-Gerüchte, Drohnen-Guides und Drohnen-Testberichte auf dem Laufenden bleiben möchtet, dann folgt uns gerne auf unseren Social-Media-Kanälen!

Außerdem freuen wir uns natürlich über eure Nachrichten oder Fragen in den Kommentaren!


Hinweis: Mit Sternchen (*) markierte Links sind Affiliate-Links / Partnerlinks. Mit einem Kauf über diesen Link erhalten wir als Seitenbetreiber eine Verkaufsprovision. So kannst du Drone-Zone.de ganz einfach unterstützen. Bitte beachtet, dass es sich bei Drone-Zone um eine reine Website zur Information und keinen Online-Shop handelt. Ihr könnt über unsere Seite keine Kaufverträge über die dargestellten Artikel abschließen und auch keine persönliche Beratung hierzu in Anspruch nehmen. Mehr Informationen dazu findest du hier.

Avatar-Foto

Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

Bildquellen

Schon gesehen?

WING setzt jetzt auf Mall-to-Home-Lieferungen

Die Google-Tochter WING ist einer der großen Player im aktuellen Drone Delivery Segment. Nun ändert das Unternehmen sein bisheriges Vorgehen und will mit Mall-to-Home-Lieferungen noch näher an die Kunden rücken. ... jetzt lesen!

Antrieb im Detail der DJI Avata 2 im Detail fotografiert

DJI Avata 2: EU-Drohnenregeln im Überblick

Für Käufer der neuen DJI Avata 2 Drohne stellt sich innerhalb der Europäischen Union natürlich erneut die Frage nach den Auflagen, unter denen die neue FPV-Drohne betrieben werden darf. Wir geben euch einen schnellen Überblick. Mit ... jetzt lesen!

DJI Smart Controller in der Hand eines Piloten

Drohnen: Die 10 größten Missverständnisse & Irrtümer

Wer mit der Anschaffung einer Drohne liebäugelt, hat einige Dinge zu beachten, um die neue Anschaffung sicher und regelkonform zu betreiben. Besonders kritisch sind dabei einige Missverständnisse und Irrtümer, die ... jetzt lesen!

Jetson One eVTOL am Boden

Jetson One: Der weltweit erste Flug zur Arbeit mit dem eVTOL

Der schwedische eVTOL-Hersteller Jetson Aero hat einen weiteren Meilenstein bekanntgegeben. Einer der Gründer flog erstmals ein eVTOL von seinem Haus zum Arbeitsplatz. Sieht so das Pendeln von morgen aus? Häufig ... jetzt lesen!

Schreibe einen Kommentar