In den USA ist eine Klage gegen die geplanten und verabschiedeten Regelungen zur Verwendung von Remote ID für Drohnen gescheitert. Die Kläger zogen vor allem vor dem Hintergrund der Verletzung der Privatsphäre der Drohnenpiloten durch die ständige Überwachung der Drohne vor Gericht.
Das Thema Remote ID ist nicht nur in den USA heiß diskutiert. Auch hier zu Lande (oder in der EU im Allgemeinen) gab es bereits interessante Auseinandersetzungen in Bezug auf die Fernidentifizierung von UAVs.
Was genau Remote ID ist, könnt ihr hier nachlesen. In dem verlinkten Artikel gehen wir auch auch die verschiedenen technologischen Aspekte ein. Warum Remote ID langfristig ein wichtiger Baustein für die Drohnentechnologie sein wird, haben wir bereits vor geraumer Zeit hier für euch diskutiert.
Besitzer eines Drohnen-Shops zieht vor Gericht
In den USA beschäftigt das Thema Remote ID die Modellbau- und Drohnenszene bereits seit mehr als 3 Jahren. Als die ersten Vorschläge der zuständigen Behörde FAA auf dem Tisch lagen und zur Diskussion standen, kamen in den Jahren 2019 und 2020 mehrere zehntausend Kommentare zusammen und es gab sogar Proteste vor dem Hauptsitz der FAA.
Nachdem die Regelungen dann in 2021 in das Gesetz integriert wurden, zeigten sich viele Interessengruppen zufrieden, andere sahen den Kampf als verloren an. Immerhin enthält der aktuelle Plan nun wieder die Option auch so genanntes Direct Remote ID (oder Broadcast Remote ID) zu verwenden, sodass keine weitere Infrastruktur und Kosten über den Remote ID-Sender hinaus auf die Drohnenbetreiber zukommen.
Für den Besitzer des US-Drohnen-Shops RaceDayQuads waren die bestehende Regelungen, welche am 16. September 2023 in Kraft treten werden, aus mehreren Perspektiven nicht hinnehmbar, sodass das Unternehmen Klage gegen die FAA einreichte.
Der United Stated Court of Appeals (ein Gericht im Konstrukt des Bundesgerichtsaufbaus in den USA) für den Zuständigkeitsbereich „District of Columbia Circuit“ hat die Klage nun abgewiesen und die entsprechende Begründung veröffentlicht.
Remote ID verstößt nicht gegen die Verfassung
Das Hauptargument der Klageschrift verfolgte die Argumentation, dass der Aufbau der geplanten Remote ID Regelung gegen den 4. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten verstößt, welcher US-Bürger vor der unbegründeten Durchsuchung oder Beschlagnahmung von Eigentum von staatlicher Seite schützt. Es geht also um den Gedanken der Privatsphäre, die viele Drohnenpiloten durch die Übertragung von der Position der Drohne und des Standorts des Piloten als gefährdet ansehen.
Die Richter folgten dieser Argumentation nicht und begründeten ihre Entscheidung, die Klage gegen die FAA abzuweisen unter anderem damit, dass eine Drohne die im öffentlichen Luftraum fliegt, letztendlich keinen Anspruch auf dieses Recht hat, weil sie ohnehin von jedem der Ausschau danach hält, am Himmel beobachtet werden kann. Genau so wenig kann ein Pilot, der die Drohne aus dem öffentlichen Raum heraus steuert, sich darauf berufen, in dieser Situation durch den 4. Zusatzartikel geschützt zu sein.
Dem Kläger ging es im konkreten Sinne aber wohl viel mehr um die Tatsache, dass Remote ID eine allgemeine und übergreifende Verfolgung aller Aktivitäten von Drohnennutzern technisch ermöglichen kann – auch präventiv und ohne Anlass. Dieses Szenario wurde von den Richtern, auch auf Basis von Aussagen der FAA, als unbegründet angesehen.
Am Ende ist es aber nur eine Klage, die auf dieser konkreten Argumentation fehlgeschlagen ist. Der Weg für weitere Versuche anderer Personen oder Institutionen, die derzeitigen Regelungen zu kippen, ist damit nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Wichtig ist noch zu erwähnen, dass die Remote ID Regelungen in den USA nur für Drohnen gelten gelten werden, die unter freiem Himmel geflogen werden. Nicht betroffen, sind UAVs, die in Innenräumen oder abgehangenen Bereichen (Netze) betrieben werden.
Quelle: United Stated Court of Appeals District of Columbia Circuit No. 21-1087