Die Neuerung der Luftfahrtverordnung im Jahr 2017 verlangt unter besonderen Umständen erstmals nach einem Kenntnisnachweis für Piloten von Flugmodellen und Drohnen. Wir erklären wir, wann du diesen Nachweis brauchst und wie du ihn bekommst.
Wichtig: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten in Bezug auf den Gesetzestext kontaktiere unbedingt vor deinem Flug einen Fachanwalt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Korrektheit und Vollständigkeit der Informationen.
Die Pflicht für den Nachweis ergibt sich aus den Veränderungen der Luftfahrtverordnung (nicht des Luftfahrtgesetzes, wie oft fälschlicherweise behauptet). Es handelt sich um die gleiche Novellierung des Verordnungstextes, der uns auch die „Drohnen-Verordnung“ und die Kennzeichnungspflicht für Drohnen gebracht hat.
Geregelt wird diese Voraussetzung für einen Kenntnisnachweis in § 21a Abs. 4 LuftVO. Der Kenntnisnachweis ist damit eine weitere Komponente der veränderten LuftVO.
Dieser einfache Kenntnisnachweis darf dabei nicht mit dem Drohnen-Führerschein verwechselt werden. Dabei handelt es sich um eine „Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten“ durch eine anerkannte Stelle. Die Rechtsgrundlage für den Drohnen-Führerschein bildet §21d LuftVO.
Hinweis: Ab dem 01.01.2021 sind die neue EU-Drohnengesetze gültig. Was sich dabei in Bezug auf den Kenntnisnachweis ändert und was es mit den neuen EU-Drohnenführerscheinen auf sich hat, lest ihr in unseren ausführlichen FAQ.
Inhalt
Wer benötigt einen Kenntnisnachweis?
Zunächst einmal ist zu betonen, dass ein Kenntnisnachweis nicht für alle Drohnenpiloten erforderlich ist. Vielmehr wird der Erwerb des Nachweises nur in ganz bestimmten Situationen notwendig.
Der Nachweis gilt generell nur für Flugmodelle (dazu zählen auch Drohnen), die zu Freizeit- und Erholungszwecken geflogen werden. Nur in diesem Fall gilt eine Drohne nämlich als Flugmodell vor dem deutschen Gesetz.
Wird die Drohne hingegen zu kommerziellen Zwecken verwendet, gilt sie als unbemanntes Luftfahrsystem. In diesem Fall gilt der Kenntnisnachweis nicht.
Du benötigst den Kenntnisnachweis immer dann, wenn du eine Drohne mit eine Gewicht von mehr als 2 kg starten möchtest. Diese Angabe bezieht sich auf das Startgewicht inklusive Akkus und sämtlichen Zubehör (auch AUW genannt).
Diese Gewichtsgrenze trifft vor allem Piloten, die mit Eigenbauten unterwegs sind. Zuvor war die magische Grenze bei vielen Versicherungen nämlich bei 5 kg, sodass einige Multicopter die Unterschreitung dieser Grenze als Ziel hatten. Wenn deine Drohne also mehr als 2 kg wiegt, musst du zwingend einen Kenntnisnachweis erbringen.
Moderne Drohnen, wie die DJI Mavic 2 Serie*, sind aufgrund der kompakten Abmessungen mit einem Gewicht von unter einem Kilogram unterwegs. Hier ist der Kenntnisnachweis nicht erforderlich. Fliegst du aber zum Beispiel eine DJI Inspire 2*, sieht das Ganze anders aus und der Nachweis wird auch hier obligatorisch.
Außerdem ist ein Kenntnisnachweis (nach LuftVO § 21d / § 21e) erforderlich, wenn ein Aufstieg höher als 100 Metern abseits von Modellflugplätzen mit einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis beabsichtigt ist. Aber Achtung: Multicopter (Drohnen) werden hier vor allen anderen Flugmodellarten diskriminiert und dürfen auch mit einem solchen Kenntnisnachweis maximal 100 Meter über Grund (AGL) aufsteigen.
Auf Modellflugplätzen mit allgemeiner Aufstiegserlaubnis und einem bestellten Flugleiter ist die 100-m-Grenze aber auch für Drohnen / Multicopter aufgehoben. Dann gilt erneut der Beginn des Luftraum E bei 762 m als normale Höhenbegrenzung. So wie es vor der Erneuerung der LuftVO generell der Fall war.
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Was sind die Inhalte des Nachweises?
Sinn und Zweck des Kenntnisnachweises ist die Vermittlung von grundlegendem Wissen über die aktuellen Luftfahrtgesetze und die Dos and Dont’s des Modellfluges.
Dementsprechend sind die Inhalte des Kenntnisnachweises grob in die folgenden Kategorien gegliedert:
- Fludmodell vs. Luftfahrtsystem
- Versicherungspflicht
- Erlaubnsifreier Modellflug vs. erlaubnispflichtiger Modellflug
- Flugverbote
- Ausweichregeln
- Flughöhe und Lufraumgrundlagen
- Verwendung von Kameras / FPV
- Nachtflug / Fliegen in Wohngebieten
- Kennzeichnungspflicht
- Alkoholverbot
Als pflichtbewusster Modellflieger ist man im Laufe der Jahre in den meisten Fällen so oder so mit diesen Themen in Kontakt gekommen und hat sich oft bereits aus Eigeninitiative über die verschiedenen Bereiche informiert, um niemanden mit seinem Hobby zu belästigen.
Der Kenntnisnachweis fast die wichtigsten Themengebiete aber sehr kompakt zusammen und ist daher nur zu befürworten.
Wie erhältst du den Kenntnisnachweis?
Um deinen Kenntnisnachweis für den Betrieb von Flugmodellen und Drohnen zu erhalten, musst du nicht etwa in eine besondere Schule gehen. Das Ganze funktioniert online und ist in unter einer Stunde erledigt.
Es gibt verschiedene Anbieter, die den Kenntnisnachweis in Form von einem e-Learning mit anschließenden Kontrollfragen anbieten. Meist sind in diese Online-Schulungen auch Videos integriert, die die Inhalte leicht verständlich machen.
Ein Anfänger dürfte den Kenntnisnachweis in knapp einer Stunde ablegen können. Alte Modellbauhasen sind in unter 15 Minuten damit fertig (zumindest, wenn man davor schon einmal einen Blick in die neue LuftVO geworfen hat). In der Regel benötigst du aber kein Vorwissen, um deinen Kenntnisnachweis zu erlangen.
Es gibt verschiedenste Anbieter. Wir haben gute Erfahrungen mit dem Programm des Deutscher Modellflieger Verband e. V. (DMVO) gemacht.
Was kostet der Kenntnisnachweis?
Da es sich bei dem Kenntnisnachweis um ein gesetzlich geforderten Nachweis handelt, greift hier auch die offizielle, behördliche Gebührenordnung.
Der Kenntnisnachweis kostet somit 25 Euro plus 7 % Mehrwertsteuer, insgesamt also 26,75 Euro.
In der Regel erhältst du für diese Gebühr ein PDF, dass dir auf Basis deiner persönlichen Daten das erfolgreiche Bestehen des Kenntnisnachweises bescheinigt.
Tipp: Beim DMVO kann man den Test und das Material zum Kenntnisnachweis bereits durcharbeiten, ohne dafür etwas bezahlen zu müssen. Lediglich die Ausstellung des Kenntnisnachweises kostet dann Geld.
Wer hingegen die Prüfung zum erweiterten Drohnenführerschein nach §21d LuftVO ablegen will, kann dies bei verschiedenen Anbietern, zum Teil auch online, tun. Die Kosten variieren zwischen 300 und 500 Euro und beinhaltet die Prüfungsgebühr und die vorbereitenden Materialien.
Für eine zusätzliche Gebühr kann häufig außerdem ein praktischer Befähigungsnachweis ablegt werden, der euch den sicheren Umgang mit einer Drohne bescheinigt. Dabei handelt es sich logischerweise um eine Präsenzveranstaltung.
Gibt es weitere Voraussetzungen?
Lediglich eine: Du musst über 14 Jahr alt sein. Bei Minderjährigen wird außerdem das Einverständnis der Eltern / Erziehungsberechtigten zur Ablage des Kenntnisnachweises benötigt.
Schlusswort
Wir hoffen, dir hat unser Artikel zum Kenntnisnachweis für Flugmodelle und Drohnen weitergeholfen und du weist nun, ob der Erwerb des Nachweises für dich sinnvoll ist.
Sollte dies der Fall sein, freuen wir uns darüber, wenn du den Artikel teilst. Bei Fragen oder Anregungen hinterlasse gerne jederzeit einen Kommentar. Auch freuen wir uns darüber, wenn du für den Kauf einer neuen Drohne einen unserer Partnerlinks verwendest (mit * gekennzeichnet), so erhalten wir eine kleine Provision.
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Hallo,
in den Ausführungen für die Notwendigkeit eines Kenntnisnachweises gibt es eine widersprüchliche Formulierung.
Zitat: Außerdem ist ein Kenntnisnachweis erforderlich, wenn ein Aufstieg höher als 100 Metern abseits von Modellflugplätzen mit einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis beabsichtigt ist. Aber Achtung: Multicopter (Drohnen) werden hier vor allen anderen Flugmodellarten diskriminiert und dürfen auch mit einem Kenntnisnachweis maximal 100 Meter über Grund (AGL) aufsteigen. Zitat Ende.
Ein Aufstieg über 100 m kann nicht beabsichtigt sein / werden, da ich abseits von Modellflugplätzen mit oder ohne Kenntnisnachweis nicht höher als 100m aufsteigen darf.
Hallo Werner,
danke für deinen Kommentar. Die Formulierung ist tatsächlich schwierig zu verstehen, zielte aber auf die LuftVO § 21b Absatz 1 Satz 8 ab.
Hier heißt es „(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt, […] (Satz 8) in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn,
a) der Betrieb findet auf einem Gelände im Sinne des § 21a Absatz 4 Satz 2 statt, oder,
b) soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3 […].“
Es handelt sich dabei wohl aber um einen seltenen Sonderfall, sodass deine Aussage für 99% aller Flugmodellbetreiber zutreffend sein dürfte. :)
Viele Grüße,
Nils
PS: Ich bin kein Jurist und kann die Gesetzestexte daher auch nur als Laie interpretieren. Dies ist daher ganz ausdrücklich keine Rechtsberatung.
PPS: Ich habe die Formulierung noch einmal ergänzt.
Ich empfehle an dieser Stelle ausdrücklich die folgenden (kostenfreien) Lerninhalte des Luftfahrtbundesamtes!
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Es gab einige Änderungen, die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.
Beste Grüße
Peter
Hallo Peter,
danke für den Kommentar. Genau auf diesen Sachverhalt weißt ja die große grüne Box am Anfang des Artikels hin. :)
Viele Grüße,
Nils
Das stimmt … wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;-)
Hatte mich nur gewundert.