In Groß Britannien geht die angekündigte Datenbank zur Drohnen-Registrierung und der Verwaltung von Wissenstest zum Umgang mit Drohnen an den Start.
Ab dem 5. November soll der neue Service für alle Bürger des Vereinigten Königreiches zur Verfügung stehen. Dazu zählt zum einen die Registrierung vom Piloten in einer zentralen Datenbank sowie ein neues Angebot, welches einen Wissenstest bereitstellt.
Im Vorfeld waren bereits die hohe Kosten für das Registrierungssystem von mehreren Seiten bemängelt worden, die sich auf über 4 Mio. Pfund belaufen soll. Daher wunder es nicht, dass die Registrierung jeden Piloten Geld kostet.
Drohnen-Registrierung ab 30. November Pflicht
Das System geht 25 Tage vor dem Inkrafttreten der eigentlichen Gesetzesänderung online. Drohnepiloten haben also Zeit, sich bereits vorab um die entsprechende Registrierungen und ggf. das Bestehen des Wissenstests zu kümmern.
Der Drohnen-Registrierung-Prozess ist dabei in zwei Bereiche unterteilt, die im Rahmen des neuen Gesetzes zusammenwirken.
Jeder, der eine Drohne oder ein sonstiges Flugmodell fliegen will, d.h. aktiv als Pilot tätigt wird, benötigt eine sogenannte Flyer ID. Diese erhält man erst, wenn man einen Multiple Choice Wissenstest abgelegt hat.
Dieser Test kann online absolviert werden und ist kostenlos. Eine Erneuerung ist alle drei Jahre nötig. Außerdem gibt es hier kein Mindestalter, um eine Flyer ID zu erhalten.
Personen, die direkt für eine Drohne* oder ein Flugmodell verantwortliche sind, gelten als sogenannte Operator. Jeder Operator muss sich zusätzlich zu dem zu bestehenden Wissenstest registrieren. Das gilt immer dann, wenn die geflogene Drohne zwischen 250g und 20kg wiegt.
Nach der Anmeldung in bei dem Drohnen-Registrierungs-Service erhält man dann eine Operator ID. Diese muss auf allen Drohnen angebracht werden, die der Operator besitzt. (Ob es sich dabei um ein feuerfestes Schild* handeln muss, wie bei uns in Deutschland, ist noch unklar.)
Die Kosten für die Registrierung als Operator betragen 9 Pfund (ca. 10,50 Euro) und fallen jährlich an, da die Registrierung alle 12 Monate erneuert werden muss. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Während niemand von der Registrierung als Operator ausgenommen wird (der Teil, der Geld bringt), müssen bestimmten Gruppen keinen gesonderten Kenntnisnachweis erbringen.
Dazu gehören Mitglieder verschiedener Modellbauverbände, Personen, die bestimmte Wettbewerbe gewonnen haben und Betreiber, die eine kommerzielle Sondergenehmigung für den Betrieb von Drohnen besitzen.
Wer, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage ist, die geforderten Nachweise online zu erbringen, für den soll auch ein Offline-Service bereitgestellt werden.
Quelle: CAA