Mavic 2 Mino Wasserfall Drone Ban

DJI landet auf wirtschaftlicher Blacklist der USA

Publiziert von Nils Waldmann

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Der chinesische Drohnenhersteller DJI sieht sich mit neuen großen Herausforderungen in den USA konfrontiert. Das US Department of Commerce führt DJI ab sofort auf seiner wirtschaftlichen Blacklist. Das kann zukünftig große Einschränkungen für DJI bedeuten.

Die Beziehungen zwischen der derzeitigen US-Regierung und dem Weltmarktführer im Bereich der Zivilendrohnen, DJI, sind schon seit Monaten auf einem Tiefpunkt.

Über weite Teile der Jahre 2019 und 2020 sah sich DJI mit Anschuldigungen konfrontiert, die eigenen Drohnen würden Daten der Anwender sammeln und unter anderem der chinesischen Regierung bereitstellen. Die Entscheidung des US-Kongress gegen einen Bezugs- und Verwendungsstopp chinesischer Drohnen vor wenigen Tagen sah eigentlich nach Entspannung aus. Nun trifft es DJI noch härter.

DJI ab sofort auf der BIS Blacklist

Seit dem 18. Dezember 2020 steht DJI nun offiziell auf der wirtschaftlichen Blackliste der USA. Diese Sperrliste wird vom Bureau of Industry and Safety (BIS) herausgegeben, das dem US Department of Commerce untergeordnet ist.

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Offiziell wird die Liste als „Entity List“ bezeichnet und führt alle Unternehmen, Forschungseinrichtung, Personen oder Regierungen auf, die gar nicht oder nur unter strengen Voraussetzungen Zugriff auf US-Technologie erhalten oder entsprechende US-Lizenzen erwerben können.

Die Liste wurde ursprünglich in den 90ern ins Leben gerufen, um Entitäten zu sperren, die an der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen mitwirkten. Seit dem wird das Instrument auch verwendet, um andere „…vom [US-]Außenministerium sanktionierte Aktivitäten und Aktivitäten, die den nationalen Sicherheits- und/oder außenpolitischen Interessen der USA zuwiderlaufen“ aufzunehmen.

Das DJI auf der Liste gelandet ist, kommt in Anbetracht der bisherigen Rangeleien zwischen China und den USA nicht vollkommen überraschend. Zumindest so lange nicht, bis man die Gründe für die Aufnahme auf die Blacklist genauer betrachtet.

Datensicherheit war kein Kriterium für Sperrliste

Der Grund für die Aufnahme von DJI auf die Entity List des BIS hat dabei offenbar nichts mit den zuvor publikumswirksam diskutierten Anschuldigungen gegenüber DJI zu tun, dass DJI Produkte Daten sammeln und an die chinesische Regierung weiterleiten würden.

Stattdessen werden DJI und drei anderen chinesischen Unternehmen unter anderem vorgeworfen „…weitreichende Menschenrechtsverletzungen innerhalb Chinas durch missbräuchliche genetische Sammlung und Analyse oder hochtechnologische Überwachung [ermöglicht zu haben]…“.

Das berichtet Reuters in Bezug auf eine Telefonkonferenz, in der vom BIS über die Erweiterung der Blacklist informiert wurde.

Was es genau mit der „genetischen Sammlung“ im Kontext von DJI auf sich haben könnte, ist bisher unbekannt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich dieser Teil auf eines der anderen Unternehmen bezieht. Zu diesen zählen AGCU Scientech, China National Scientific Instruments and Materials sowie die Kuang-Chi Group.

Außerdem sollen die Unternehmen, unter ihnen DJI, „den Export von Gegenständen durch China erleichtert, die repressive Regime auf der ganzen Welt unterstützen, was den außenpolitischen Interessen der USA zuwiderläuft“.

Unter anderem steht auch der Chiphersteller SMIC ab sofort auf der US-Blacklist. Das BIS gab hierfür unter anderem an, die „die allgegenwärtige Überwachung zur Unterdrückung seiner Bürger in Xinjiang und anderswo“ durch die chinesische Regierung an. Welchen Anteil die Unternehmen daran konkret haben, bleibt vorerst offen.

Was bedeutet das für DJI?

Für Kunden und Nutzer von DJI Drohnen ergeben sich durch den neuen Blacklist-Status zunächst keine direkten Veränderungen. Die Produkte von DJI dürfen damit weiterhin ganz normal in den USA vertrieben und gekauft sowie verwendet werden.

Die Restriktionen bekommt DJI vor allem dann zu spüren, wenn es in der Zukunft um die Verwendung von US-Technologie in den eigenen Produkten oder um die Herstellung oder Entwicklung vom Drohnen/Produkte geht.

Die Aufnahme auf die Blacklist ist damit kein absolutes Verbot bzw. keine vollständige Sperre für DJI. Es wird aber wohl zu Einzefallentscheidungen bei der Freigabe solcher Technologien und Produkte kommen. So hält sich die US-Regierung offen, die DJI Produkte für bestimmte Fälle auch in der Zukunft mit US-Technologie ausrüsten zu können.

Für DJI bedeutet das konkret: Ein Wechsel von US-Technologiekomponenten und US-Lieferanten hin zu anderen Lieferanten steht unmittelbar bevor. Ob das Auswirkung auf die Verfügbarkeit der aktuellen Produkte haben wird, muss sich noch zeigen. Die Restriktionen gelten in jedem Fall bereits vollständig.

Ein erster wichtiger Wechsel scheint dabei im Hintergrund schon über die Bühne gegangen zu sein: Die neue Mavic 2 Enterprise Advanced Drohne setzt erstmals auf einen IR-Kamerasensor von einem neuen Lieferanten. Bisher kamen IR-Kameras von dem US-Unternehmen FLIR zum Einsatz.

Quelle: BIS, Reuters

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils. Ich bin Modellbauer seit frühen Kindertagen. Meinen ersten Multicopter habe ich bereits im Jahr 2012 gebastelt und bin FPV-Pilot der ersten Stunde. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Bereich Drohnen & UAVs berichte und teste ich auf Drone-Zone.de die neuesten Drohnen, Kameratechnologie sowie interessantes Drohnenzubehör.

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