Wer sich eine Drohne anschafft, muss sich unweigerlich auch mit dem Thema einer passenden Versicherung auseinandersetzen. Dabei stellt sich schnell die Frage, ob sich Drohnen legal auch ohne Versicherung fliegen lassen? Wir versuchen euch einen kurzen Überblick zu geben.
Drohnen werden im Normalfall im öffentlichen Luftraum betrieben und unterliegen damit mindestens den Gesetzen und Regulierungen des Staates, in denen der Flug stattfindet.
In diesen Vorgaben wir auch geregelt, ob eine Versicherung für eine Drohne vorgeschrieben ist. Nebenbei regeln diese Gesetze auch etwaige Ausnahmen von einer Versicherungspflicht für Drohnen.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Inhalt
Drohnenversicherung: Wer macht die Vorschriften?
Aus den EU-Drohnenregelungen gehen keine allgemeinen Versicherungspflichten für Drohnenhalter hervor. Sie verweisen aber an mehreren Stellen auf die Pflichten des Drohnenbetreibers, geltende Regelungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zum Thema Versicherung einzuhalten.
In Deutschland wird die Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge, darunter fallen auch Drohnen unabhängig von ihrer Größe und dem Gewicht, im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorgeschrieben.
In Österreich wird ebenfalls eine Versicherung für Luftfahrzeuge im Luftfahrtgesetz (§ 164) vorgeschrieben.
In der Schweiz wird die Versicherungspflicht für Drohnen über das „Bundesgesetz über die Luftfahrt“ (Art. 70) geregelt. Für Drohnen unter 250 g gibt es eine Einschränkung der Versicherungspflicht, welche in der „Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorie“ (Art. 35) beschrieben werden.
Wichtig: Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL empfiehlt auch für leichtere Drohnen eine entsprechende Versicherung, weil ihr im Schadensfall natürlich trotzdem schadensersatzpflichtig seid.
Ihr seid in Deutschland und Österreich also in jedem Fall dazu verpflichtet, eine entsprechende Drohnenhaftpflichtversicherung abzuschließen. In der Schweiz gilt ebenfalls eine entsprechende Pflicht für alle Drohnen über 250 g.
Alle Details und Hintergründe für Deutschland lest ihr in unserm Guide zur Drohnenversicherung.
Wer muss seine Drohne versichern?
Jeder Drohnenbetreiber muss in Deutschland, Österreich und er Schweiz eine passende Haftpflichtversicherung für den Flug mit seiner Drohne abschließen.
Kaskoversicherungen, die Schäden an der Drohne selbst absichern, sind hingegen freiwillig.
Kurz um: Es muss sichergestellt sein, dass ein potenzieller Schaden, den ihr anderen Personen oder fremden Eigentum zufügt, entsprechend versichert ist. Ob ihr euer eigenes Eigentum (die Drohne) versichert, bleibt jedem selbst überlassen.
Wie hoch muss die Deckungssumme für die Haftpflichtversicherung einer Drohne sein?
Hier gelten in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Werte. Die Deckungssummen werden dabei meist in sogenannten Rechnungseinheiten oder Sonderziehungsrechten (SZR) angegeben. Hier ein kurzer Überblick:
- Deutschland: 750.000 Rechnungseinheiten (unter 500 Kilogramm Höchstabflugmasse)
- Österreich: 750.000 SZR (unter 500 Kilogramm Höchstabflugmasse)
- Schweiz: 1.000.000 Schweizer Franken
Gibt es in Deutschland Ausnahmen von der Versicherungspflicht für Drohnen?
Es gibt einen Spezialfall: Den Indoor-Flug. Das LuftVG regelt in Deutschland generell die „Benutzung des Luftraums“. Dieser wird in der Regel als öffentlicher Luftraum interpretiert.
Wird eine Drohne nicht im öffentlichen Luftraum, sondern in einem abgeschlossenen Raum / Gebäude geflogen, liegt der Schluss nahe, dass auch die entsprechenden Gesetze nicht zu Anwendung und Vorschriften nicht zur Anwendung kommen.
Was genau als „indoor“ gilt, wurde in einschlägigen Foren bereits hinlänglich diskutiert. Im Normalfall spricht man aber wohl bei Gebäuden mit einem Dach und Wänden von einem entsprechenden Innenraum. Gerichtsurteile in diesem Bereich sind uns jedoch nicht bekannt.
Problem an der Sache: Auch in Innenräumen könnt ihr mit der Drohne Schaden anrichten, für den ihr haftbar gemacht werden könnt. Außerdem dürfte Personen, die ausschließlich indoor fliegen, wohl eine absolute Ausnahme sein. Am Ende kommt man als rational denkender Mensch also auch für Indoor-Flüge nicht um eine entsprechende Haftpflichtversicherung für die Drohne herum.
Schlusswort
Wir hoffen, euch hat dieser Artikel einen guten Überblick verschafft und es ist deutlich geworden, dass eine Drohnenversicherung in nahezu allen Fällen verpflichtend und in allen Ausnahmefällen trotzdem sinnvoll ist.
Sollte dies der Fall sein, freuen wir uns darüber, wenn du den Artikel teilst. Bei Fragen oder Anregungen hinterlasse gerne jederzeit einen Kommentar. Auch freuen wir uns darüber, wenn du für den Kauf einer neuen Drohne einen unserer Partnerlinks verwendest (mit * gekennzeichnet), so erhalten wir eine kleine Provision.
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