Es schien so, als würde sich da Blatt für DJI in den USA langsam wenden und die US-amerikanischen Behörden ihre Haltung gegenüber Drohnenprodukte von DJI überarbeiten. Ein neues Statement des Department of Defense (DOD) lässt aber keine Zweifel daran, dass die bisherige Linie weiterhin gilt.
Als Weltmarktführer im zivilen Drohnensegment mit Sitz in China geriet DJI bereits 2019 in einem Papier des US Department of Homeland Security in den Fokus. Sicherheitsbedenken wurden angeführt. Die Drohnen könnten mitunter Daten mit der chinesischen Regierung teilen.
Seitdem ist es für DJI in den USA schwierig geworden. Es folgte ein Beschaffungsverbot von chinesischen Drohnen für Behörden.
Interner Auditbericht sorgt für Verwirrung
Damit aber nicht genug. Es kam der National Defense Authorization Act (NDAA) für das Haushaltsjahr 2020, der diesem Beschaffungsverbot basierend auf Sicherheitsbedenken für Behörden einen rechtlich bindenden Rahmen gab.
Interessant wurde es Ende Dezember 2020. In diesem Monat landet DJI dann zusätzlich auf der wirtschaftlichen Blacklist der US-Regierung. Seitdem ist auch die Beschaffung von Komponenten für DJI und seine Produktion eingeschränkt, wenn es um Technologie aus den USA geht.
Erst Anfang Juni 2021 überraschte daher ein an die Öffentlichkeit gelangtes Dokument aus dem Pentagon, dass das Untersuchungsergebnis von zwei DJI-Drohnen zusammenfasste. Ergebnis: Keine Auffälligkeiten und kein Datenabfluss. Dabei ging es um zwei Modelle mit der besonderen Government Edition Firmware von DJI.
Konkret nennt der Pentagonbericht die Mavic Pro Government Edition und die Matrice 600 Pro Government Edition. In diesem Kontext waren das die ersten positiven Meldungen für DJI aus den USA in einer langen Zeit.
DOD ordnet Auditbericht als „ungenau und unkoordiniert“ ein
Nun hat sich das Department of Defense angesichts der entstandenen Verwirrungen offenbar gezwungen gesehen, noch einmal nachzulegen. Die Botschaft ist klar: DJI Drohnen sind nach wie vor eine potenzielle Sicherheitsgefahr.
Alle bisherigen Beschränkungen gelten deshalb weiterhin und uneingeschränkt. Das gilt auch für die Beschaffungsverbote von US-Behörden von DJI-Drohnen.
In besonderen Situationen kann dieses Verbot umgangen werden. Dafür benötigt es aber eine spezielle Genehmigung und es handelt sich in jedem Fall um eine Einzelfallentscheidung, die keine Auswirkung auf das allgemeine Verbot hat.
Den Auditbericht nennt das DOD in seinem Statement „ungenau und unkoordiniert“ und „…die unerlaubte Veröffentlichung wird derzeit von der Abteilung überprüft.“.
Damit lässt die USA erneut keinen Zweifel an Ihrer Haltung gegenüber Drohnen aus China im offizielle Einsatz. Der DJI-Konkurrenz aus den USA (Skydio) und Europa (Parrot) dürfte diese Bestätigung des DOD weiteren Aufwind geben.
Quelle: US Department of Defense