Remote ID - Mavic 2 Pro Drohne

USA: 7 DJI Drohnen bereit für neue Remote ID-Regeln

Publiziert von Nils Waldmann

am

In den USA sind rein formal gesehen am 16. September 2022 neue Auflagen in Bezug auf Remote ID für Hersteller von Drohnen in Kraft getreten. Besitzer beliebter DJI Drohnen können sich zurücklehnen, das Unternehmen kann nämlich bereits jetzt sieben durch die FAA anerkannten Modelle vorweisen.

Das Thema Remote ID gewinnt immer weiter an Bedeutung. Wer mehr über die Grundlagen von Remote ID für Drohnen erfahren möchte, dem legen wir unbedingt unseren ausführlichen Wissensartikel zu dem Thema ans Herz.

Wurde in den letzten Jahren vor allem viel über das „Wie“ und das „Womit“ diskutiert, sind wir in den USA nun an einem wichtigen Punkt angelangt: Remote ID wird ab sofort gefordert. Zunächst aber nur von den Drohnenherstellern. Hier sind die Details.

Remote ID wird in den USA zur Pflicht

Um ab sofort ein neues Drohnenprodukt auf dem US-Marat anbieten zu können, muss die Drohne (über 250 g) bestimmten Anforderungen genügen, um sich im Flug aus der Ferne identifizieren zu können (kurz: Remote ID).

Dazu wurde über die letzten Jahre und Monate ein Standard geschaffen und beschlossen, der für den US-Raum auf die Bezeichnung ASTM F3411-22a-RID-B hört. In der EU gibt es zu dem Thema mit der prEN 4709-002 aktuell einen eigenen Entwurf für einen Standard zur direkten Fernidentifizierung von UAV. In diesem Artikel geht es aber um die USA.

Seit dem 16. September 2022 müssen nun alle ab diesem Zeitpunkt neu vorgestellten Drohnen Remote ID nach ASTM F3411 unterstützen. Die zuständige Behörde FAA gibt den betroffenen Unternehmen aber noch eine Gnadenfrist bis zum 16. Dezember 2022 bis die neuen Vorgaben wirklich durchgesetzt werden. Das dürfte mitunter auch daran liegen, dass die USA seit einiger Zeit unter der Bezeichnung BlueUAS versuchen Drohnenhersteller mit Fertigung in den USA einen Vorteil zu verschaffen. Einigen dieser Unternehmen dürfte die extra Zeit in Bezug auf die Remote ID-Vorgaben somit sehr zu Gute kommen.

Für den Endanwender wird das ganze Thema ein Jahr später von wirklicher Bedeutung und damit ernst: Ab dem 16. September 2023 dürfen im Regelfall keine Drohnen (über 250 g) mehr betrieben werden, wenn sie nicht über eine Fernidentifizierung verfügen. Ausnahmen gibt es nur in bestimmten, eher rar vertretenden Gebieten – ähnlich Modellflugfeldern.

DJI hat bereits sieben Drohnen auf der Liste

Die FAA führt zur besseren Übersicht nun eine öffentlich einsehbare Liste aller Drohnenmodelle, die bereits den Anforderungen der USA-Regierung genügen. Dazu müssen die Drohnenhersteller ihre Produkte entsprechend registrieren und freigeben lassen.

Der weltweit größte Drohnenhersteller DJI hat sich in diesem Kontext kurzerhand die aller erste Registrierungsnummer RID000000001 geschnappt – und zwar für die beliebte DJI Mini 3 Pro (hier geht es zu unserem Testbericht).

Insgesamt finden sich sieben aktuelle Modelle von DJI bereits in der FAA-Datenbank:

Weitere Modelle könnten rein technisch durchaus folgen. Alle diese Modelle sollen in den kommenden Monaten entsprechenden Firmware-Updates erhalten, die die Remote ID-Funktionalität im geografischen Gebiet der USA entsprechend aktivieren.

Für die EU lässt sich damit ableiten, dass eine Implementierung von Broadcast Remote ID (auch Direct Remote ID) nach demselben oder einem anderen EU-Standard für DJI ebenfalls kein Problem sein dürfte.

Die Mavic 3 hat als erste C1-Drohne überhaupt bereits gezeigt, dass sie diesen Bestandteil der C1-Zertifizierung bereits erfüllt und somit auch den Anforderungen in der EU genügt.

Weitere Modelle auf der FAA-Liste kommen derzeit von Sony, Wingtra, BlueMark und Microdrones. Bekannte andere Marken wie der US-Anbieter Skydio oder Parrot fehlen bisher noch, haben aber auch noch einige Wochen Zeit.

Quelle: FAA

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

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4 Gedanken zu „USA: 7 DJI Drohnen bereit für neue Remote ID-Regeln“

  1. Avatar-Foto

    Hallo,
    werde in den nächsten Tagen meine DJI Mavic 3 Classic geliefert bekommen. Meines Wissens nach besteht bei der Software die Möglichkeit die (meine) e-ID des LBA einzutragen.
    Jetzt meine Frage:
    Nach jetzigen Stand ist eine Remote ID in der EU (Deutschland) noch nicht vorgeschrieben. Muss ich meine e-ID in die Software eingeben, wenn man das nicht tut kann man mit der Drohne trotzdem fliegen, und/oder ist die Eintragung der e-ID zwingender Bestandteil der C1-Klassiefizierung?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    LG aus dem Rheinland

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      Hallo Amarillo,

      zunächst einmal Glückwunsch zu dem Kauf. Ist eine tolle Drohne! :)

      Nach jetzigem Stand ist die Drohne bereits C1-zertifiziert. Daran kannst du als Nutzer nichts verändern (außer du modifizierst das UAV irgendwie). Ob eine eID eingetragen ist, hat also auf den Zustand der Zertifizierung nach meiner persönlichen Einschätzung kein Belang (ich bin aber kein Rechtsanwalt, daher ohne Gewähr!).

      Das LBA schreibt dazu in seinen FAQ: „Nach der Verordnung (EU) 2019/945 zertifizierte Drohnen mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 250 g müssen über eine Funktion der direkten Fernidentifizierung verfügen, hiervon ausgenommen sind Drohnen der Klasse C4 und privat hergestellte UAS. Die e-ID ist sowohl physisch an der Drohne anzubringen, als auch in das Fernidentifizierungssystem, sofern vorhanden, zu laden. Die Fernidentifizierung ermöglicht es, den Betreiber der Drohne auch im Fluge zu identifizieren.“

      Tatsächlich kommen wir hier in eine interessante Situation: Bestandsdrohnen bzw. nicht zertifizierte Drohnen können demnach erstmal ohne Remote ID geflogen werden, sobald es sich aber um eine zertifizierte Drohne handelt, die über ein RID-System verfügt, muss dies auch aktiviert werden.

      Schauen wir kurz in die EU 2019/947 (S. 60 / 61) steht dort unter: Anhang 1, Teil A, UAS.OPEN.020 (UAS-Betrieb in Unterkategorie A1): „Der UAS-Betrieb in Unterkategorie A1 muss allen folgenden Bedingungen genügen: […] (5) Der UAS-Betrieb muss mit einem unbemannten Luftfahrzeug durchgeführt werden,
      […] d) das als ein UAS der Klasse C1 gekennzeichnet ist und die Anforderungen dieser Klasse nach Teil 2 des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 erfüllt und mit eingeschalteten und aktualisierten Systemen für die direkte Fernidentifizierung und Geo-Sensibilisierung betrieben wird.“

      (Kommentar: Muss das einen „Spaß“ machen, solche Dokumente hauptberuflich zu erstellen ;-)).

      Demnach muss die eID draußen an der Drohne angebracht und verifiziert durch die eID-Pin auch in das RID-System eingetragen werden. Das wäre zumindest meine Interpretation des Ganzen.

      Die Mavic 3 / DJI Fly App nimmt auch schon die eID inklusive PIN entgegen und kann die ID auch verarbeiten.

      Viele Grüße und viel Spaß mit der Drohne,
      Nils

      Antworten
  2. Avatar-Foto

    Hey,

    Ich wollte meine Mavic Air bei der FAA registrieren. Geht aber nicht. Dürfte ich die Drohne bis zum 16. Sep auch ohne Registrierung fliegen oder nicht?

    Welche Möglichkeiten habe ich sonst?

    Lg
    Philipp

    Antworten
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      Hallo Philipp,

      die aktuell gültigen Drohnenregeln in den USA sowie weitere Infos dazu findest du direkt bei der FAA: https://www.faa.gov/uas

      Ich kenne die dort gültigen Regeln nicht im Detail. Die Registrierung für Drohnen gibt es in den USA schon deutlich länger, als in der EU. Die musst du meinem Verständnis nach also in jedem Fall machen. Auch kann eine LAANC-Freigabe notwendig sein (je nach Fluggebiet).

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten

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