Die DJI Avata ist deutlich kompakter und auch leichter als ihre große Schwester, die DJI FPV Drone. Trotzdem bleibt für Kunden in der EU die alte Frage: Wie steht es um die offizielle EU-Drohnenklasse der neuen Avata FPV-Plattform?
Die DJI Avata ersetzt die FPV Drone von DJI aus marketing-technischer Sicht zwar nicht direkt, sie ist aber eine geschrumpfte Form mit teilweise besserer Technik (einen genauen Vergleich haben wir hier für euch zusammengestellt).
Tatsächlich wiegt die Avata mit 410g nur knapp die Hälfte der DJI FPV Drone (Testbericht). Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Drohne auch bereits einer der neuen Cx-Klassen entspricht. Hier sind die Details.
Tipp: Unseren ausführlichen Testbericht der DJI Avata Drohne findet ihr hier.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Welche Cx-Klasse (Drohnenklasse) hat die DJI Avata?
Alle grundlegenden Informationen zum Thema Drohnenklassen (C0 bis C4) findet ihr in unseren EU-Drohnenregeln FAQ. Dort sind auch weiterführende Fragen zu den neuen Gesetzen behandelt.
Die DJI Avata gehört zum aktuellen Stand keiner offiziellen Drohnenklasse an und trägt daher auch kein Cx-Label.
Erneut eine Drohne ohne offizielle Zertifizierung?
Ja, auch die Avata kommt ohne offizielle Kennzeichnung mit einem Cx-Label. (Wichtig: Das CE-Label ist etwas anderes. Diese Kennzeichnung trägt die Drohne – wie jedes Produkt, was in der EU in den Verkehr gebrach wird – natürlich.)
Warum ist das so? Die aller erste Drohne in der EU (Mavic 3) wurde erst eine Woche vor dem Launch der Avata zertifiziert. Die neue FPV-Drohne wurde damit quasi „zu früh“ vorgestellt, als dass es auch hierfür schon eine Cx-Zertifizierung geben würde.
Ist eine rückwirkend Klassifizierung für die DJI Avata möglich?
Rein technisch stehen die Chancen nicht vollkommen schlecht, dass die neue Avata Drohne alle Voraussetzungen für eine nachträgliche Zertifizierung erfüllt. Dass dieser Prozess auch nachträglich (nach dem Inverkehrbringen) möglich ist, hat DJI bei der Mavic 3 Familie bereits gezeigt.
DJI dürfte alles daransetzen, auch die Avata daher schnellstmöglich zu zertifizieren.
Welche Cx-Klasse wäre für die Avata möglich?
Da die Drohne ein MTOM von unter 900 g aufweist (offiziell liegt die Angabe bei 410 g), ist eine wichtige Anforderung für die Klasse C1 erfüllt. Damit wäre die Avata dann dauerhaft flexibel in der Betriebskategorie OPEN A1 einsetzbar.
Ob die Avata den Anforderungen der Klasse C1 auch in anderen Punkten besteht (Beleuchtung, Geräuschpegel) muss sich jedoch zeigen.
Welche Einschränkungen drohen ohne offizielle EU-Drohnenklasse?
Hier gibt es positive Nachrichten: Eigentlich keine. Durch das geringe Gewicht darf die DJI Avata in der aktuellen Übergangsphase nach Artikel 22 der EU 2019/947 als Drohne bis 500 g in der Kategorie OPEN A1 betrieben werden.
Jedoch nach dem Auslaufen der Übergangsfrist (ab 01.01.2024) würde das neue FPV-Modell dann als „Bestandsdrohne“ weiter eingeschränkt. Das ist in Artikel 20 der Durchführungsverordnung EU 2019/947 geregelt. Hier wird die Gewichtsgrenze nach der Übergangszeit von 500 g auf 250 g MTOM reduziert, was die Avata mit ihren 410g dann natürlich voll trifft. Das bedeutet dann eine Beschränkung auf einen Betrieb in OPEN A3.
Für Käufer der DJI Avata in der EU wird es also eine wichtige Rolle spielen, ob die Avata ebenfalls nachträglich einer C1-Zertifizierung erhalten wird.
Welche weiteren Vorgaben zum Betrieb der neuen FPV-Drohne ihr beachten müsst, haben wir euch hier zusammengestellt.
Schlusswort
Wir hoffen, euch hat dieser kurze Artikel zum Thema Cx-Label und DJI Avata geholfen zu verstehen, wie die Drohne in Bezug auf die Drohnenklassen in der EU einzuordnen und zu behandeln ist.
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