Für Käufer der neuen DJI Avata Drohne stellt sich innerhalb der Europäischen Union natürlich erneut die Frage nach den Auflagen, unter denen die neue Drohne betrieben werden darf. Wir geben euch einen schnellen Überblick.
Mit der DJI Avata geht die nächste Generation von DJIs FPV-Familie an den Start – dieses Mal aber deutlich leichter, als bei der DJI FPV Drone (Testbericht).
Im Gegensatz zur DJI Mini 3 Pro (Testbericht), welche unter 250g wiegt, gelten für die DJI Avata aufgrund ihres höheren Gewichtes jedoch strengere Vorgaben – zumindest langfristig könnte das der Fall sein.
Wir haben euch zusammengestellt, welche Regeln Piloten der DJI Avata einzuhalten haben, wenn sie in einem EU-Mitgliedsstaat damit fliegen wollen.
Tipp: Unseren ausführlichen Testbericht der DJI Avata Drohne findet ihr hier.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Inhalt
Welche Drohnenklasse (Cx-Klasse) hat die DJI Avata?
Aktuell besitzt die DJI Avata leider keine Zertifizierung nach einer neuen Drohnenklasse (C0 bis C4), wie sie die EU vorsieht. Alle Infos zu diesem Thema haben wir in einem separaten Artikel für euch zusammengefasst.
DJI Avata: Welche Betriebskategorie ist erlaubt (OPEN A1 – A3)?
Aufgrund des Gewichtes der Drohne von 410g ist ein Betrieb in den Kategorien OPEN A1 und OPEN A3 möglich (durch Übergangsregelungen für Bestandsdrohnen unter 500 g).
Ab dem 01.01.2024 ist die Verwendung als Übergangsdrohne dann auf die Kategorie OPEN A3 beschränkt.
Die DJI Avata und die EU-Drohnenführerscheine
Um die DJI Avata betreiben zu dürfen, ist bis zum 31.12.2023 laut LBA kein EU-Kenntnisnachweis erforderlich. Trotzdem müssen Piloten alle geltenden Regeln kennen und einhalten. Es empfiehlt sich daher vor allem für Anfänger sehr (!!!), den EU-Kenntnisnachweis über das LBA zu absolvieren, um sich so über die geltenden Regeln und Gesetze zu informieren. Denn nur wer diese kennt, weiß auch, welche Dinge unbedingt zu beachten sind – stimmt’s?
Wichtig: Ab dem 01.01.2024 benötigt die Avata als Bestandsdrohne ebenfalls den EU-Kenntnisnachweis.
Alle Informationen zu den beiden EU-Drohnenführerscheinen findet ihr hier.
Braucht die Avata eine Drohnenversicherung?
Ja, in Deutschland ist für den Betrieb sämtlicher Drohnen eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Auch die Avata ist hier natürlich keine Ausnahme. Das Gewicht spielt dabei keine Rolle. Weitere Informationen zu Drohnenversicherungen findet ihr in unserem Artikel zum Thema.
Braucht die DJI Avata eine eID?
Die eID ist unabhängig von der Drohne und wird auf den Drohnenbetreiber ausgestellt. Die DJI Avata fällt auf Basis ihres Gewichtes von 410 g direkt in das Raster, welches eine Registrierung des Betreibers / Halters vorsieht. Laut LBA hat diese Kennzeichnung mit der eID bei Drohnen von außen zu erfolgen.
Was passiert mit der Drohne ab 2024 (nach der EU-Übergangsfrist)?
Die Übergangsfrist für Bestandsdrohnen wurde noch einmal um ein Jahr bis 2024 verlängert. Da die DJI Avata kein offizielles Cx-Kennzeichen hat, gilt sie ebenfalls als Bestandsdrohne und ist damit den Regelungen der Übergangsfrist unterworfen.
Praktisch bedeutet das, dass die DJI Avata nach jetzigen Regelungen nach Auslaufen der Übergangsregelungen nur noch in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden darf.
Darf die DJI Avata alleine geflogen werden?
Da es sich bei der Avata um eine FPV-Drohne handelt, die nur mithilfe einer Videobrille geflogen wird, ist der Betrieb alleine durch den Piloten, welcher die Brille trägt, nicht gestattet.
Es wird zwingend eine zweite Person benötigt, die die Aufgabe des so genannten „Spotters“ (Beobachters) übernimmt und die Drohne stets im Blick behält, um den Piloten vor drohenden Gefahren, wie z.B. anderen Luftverkehrsteilnehmern oder sich nähernden unbeteiligten Personen, zu warnen.
Schlusswort
Wir hoffen, euch hat dieser Artikel einen kurzen Überblick über die EU-Drohnenregeln in Bezug auf die neue DJI Avata FPV-Drohne gegeben und euch damit weitergeholfen.
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Häufig gestellte Fragen
Ja, die Betreiber-eID muss auch auf der Avata zwingend angebracht werden.
Offiziell ist der Betrieb derzeit auch ohne EU-Kompetenznachweis erlaubt. Der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) ist aber dringend empfohlen!
Ja, die Drohne ist leichter als 500g und kann somit in der Übergangszeit (bis 2024) in OPEN A1 geflogen werden.