Für Käufer der neuen DJI Mavic 3 Drohne stellt sich innerhalb der Europäischen Union natürlich direkt der Frage nach den Auflagen unter denen die neue Drohne betrieben werden darf. Wir geben euch einen schnelle Überblick.
Die DJI Mavic 3 ist die neuste Highend-Drohne des chinesischen Drohnenherstellers. Mit einer neuen Kamera und weitreichenden Optimierungen tritt die Mavic 3 damit das Erbe der Mavic 2 Pro und Mavic 2 Zoom an.
Einen ausführlichen Vergleich der beiden Generationen findet ihr hier.
In diesem Artikel wollen wir kurz auf die notwendigen Rahmenbedingungen eingehen, die die EU-Drohnenregeln für die neue Mavic 3 setzen.
Tipp: Unseren ausführlichen Testbericht der DJI Mavic 3 findet ihr direkt hier. Wer sich für den Testbericht der Mavic 3 Cine interessiert, liest direkt hier.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Inhalt
Welche Drohnenklasse (Cx-Klasse) hat die Mavic 3?
Update 18. August 2022: DJI hat angekündigt, dass die DJI Mavic 3 als erste Drohne ein C1-Zertifikat erhalten hat.
Aktuell besitzt die Mavic 3 keine Zertifizierung nach einer neuen Drohnenklasse (C0 bis C4), wie sie die EU vorsieht. Alle Infos dazu haben wir in einem separaten Artikel für euch zusammengefasst.
Mavic 3: Welche Betriebskategorie ist erlaubt (OPEN A1 – A3)?
Aufgrund des Gewichtes der Drohne von 895 g (899 g M3 Cine) ist ein Betrieb als Bestandsdrohne (also ohne die Umwandlung als C1-Drohne) bis zum 31.12.2023 in den Kategorien A2 und A3 möglich – je nach Kompetenznachweis des Piloten (siehe unten).
Ab dem 01.01.2024 ist die Mavic 3 als Bestandsdrohne ohne Cx-Label auf die Kategorie OPEN A3 beschränkt.
OPEN A1 ist nur als Mavic 3 V2.0 oder Mavic 3 Cine V2.0 nach dem Durchlaufen des C1-Zertifizierungsprozesses möglich.
Die Mavic 3 und die EU-Drohnenführerscheine
Um die Mavic 3 betreiben zu dürfen, ist mindestens das Ablegen der Online-Prüfung für den EU-Kenntnisnachweis erforderlich. Diesen Nachweis fordert der Gesetzgeber für Piloten, die Drohnen über 250 g AUW (in der Übergangszeit bis 31.12.2023 über 500 g AUW) fliegen.
Wer die Drohne in dem risikoreicheren OPEN A2 Szenario betreiben will (nur bis 31.12.2023 möglich), muss darüber hinaus das EU-Fernpilotenzeugnis (großer EU-Drohnenführerschein) ablegen.
Alle Informationen zu den beiden EU-Drohnenführerscheinen findet ihr hier.
Braucht die Mavic 3 eine Drohnenversicherung?
Ja, in Deutschland ist für den Betrieb sämtlicher Drohnen eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die neue Mavic ist hier natürlich keine Ausnahme. Weitere Informationen zu Drohnenversicherungen findet ihr in unserem Artikel zum Thema.
Braucht die Mavic 3 eine eID?
Die eID ist unabhängig von der Drohne und wird auf den Drohnenbetreiber ausgestellt. Die Mavic 3 erfüllt aber alle Anforderung, sodass eine Kennzeichnung mit der eID des Drohnenbetreibers Pflicht wird. Laut LBA hat diese Kennzeichnung bei Drohnen von außen zu erfolgen.
Alle Details zum Thema eID gibt findet ihr hier.
Was passiert mit der Drohne ab 2024 (nach der EU-Übergangsfrist)?
Ohne die Durchführung der C1-Zertifizierung durch den Nutzer gilt die M3 als sogenannte „Bestandsdrohne“. Der Betrieb ist dann weiterhin ohne Einschränkungen erlaubt, ist jedoch auf die Kategorie OPEN A3 limitiert.
Dieses leitet sich aus dem Abfluggewicht der Drohne von 895 g ab. (Die Cine-Version wiegt 899 g).
Schlusswort
Wir hoffen, euch hat dieser Artikel einen kurzen Überblick über die EU-Drohnenregeln in Bezug auf die neue DJI Drohne gegeben und euch damit weitergeholfen.
Sollte dies der Fall sein, freuen wir uns darüber, wenn du den Artikel teilst. Bei Fragen oder Anregungen hinterlasse gerne jederzeit einen Kommentar. Auch freuen wir uns darüber, wenn du für den Kauf einer neuen Drohne einen unserer Partnerlinks verwendest (mit * gekennzeichnet), so erhalten wir eine kleine Provision.
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Häufig gestellte Fragen
Ja, zum Betrieb der Mavic 3 benötigt man in der EU eine eID. Diese muss auf der Drohne außen angebracht werden.
Es wird mindestens der EU-Kenntnisnachweis („A1/A3-Lizenze“) zum Betrieb benötigt.
Nur mit A2-Lizenz (EU-Fernpilotenzeugnis) und bis zum Ende der Übergangsfrist am 31.12.2022.