Überblick: Welche EU-Drohnenklasse hat die Mavic 3?
Die Mavic 3 Drohne ist nun offiziell auf dem Markt und viele Interessenten in der EU halten Ausschau nach dem Sticker der neuen Drohnenklassen, die die EU Anfang des Jahres 2021 eingeführt hat. Wir klären euch über die aktuelle Situation der Mavic 3 auf.
Die Mavic 3 ist DJIs drittes Drohnenprodukt, das in 2021 auf den Markt kommt (davor wurden die DJI FPV Drone und die DJI Air 2S veröffentlicht.) Das Jahr ist in sofern besonders, als das seit dem 01. Januar 2021 die neuen EU-Drohnengesetze Anwendung finden – wenn auch noch in einer entschärften Version für eine Übergangszeit.
Ein besonderes Interesse gilt seit dem der so genannten Drohnenklassen, die zukünftig über die Verwendung von Drohnen im Gebiet der Europäischen Union und einiger anderer Länder im EWR entscheiden soll. Wie sich die Mavic 3 in diese Konstrukt einordnet, wollen wir im Folgenden klären.
Tipp: Unseren ausführlichen Testbericht der DJI Mavic 3 findet ihr direkt hier. Wer sich für den Testbericht der Mavic 3 Cine interessiert, liest direkt hier.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Inhalt
Welche Cx-Klasse (Drohnenklasse) hat die Mavic 3?
Alle grundlegenden Informationen zum Thema Drohnenklassen (C0 bis C4) findet ihr in unseren EU-Drohnenregeln FAQ. Dort sind auch weiterführende Fragen zu den neuen Gesetzen behandelt.
Die Mavic 3 gehört zum aktuellen Stand keiner offiziellen Drohnenklasse an und trägt daher auch kein Cx-Label.
Update 18. August 2022: DJI hat angekündigt, dass die DJI Mavic 3 als erste Drohne ein C1-Zertifikat erhalten hat.
Globe-Flight.de
Amazon.de
Wieder eine neue Drohne ohne offizielle Zertifizierung?
Auch die Mavic 3 kommt also ohne offizielles C-Label. (Hinweis nicht mit dem CE-Zeichen zu verwechseln, das jedes Produkt bestimmen Güterklassen in der EU zu tragen hat – so auch die neue DJI Drohne).
Wir haben diesbezüglich bei DJI nachgefragt und folgende Aussage des Herstellers erhalten:
„Jede auf dem Markt befindliche DJI-Drohne entspricht bereits den bestehenden EU-CE-Richtlinien und kann daher auch nach dem 31. Dezember 2022 im Allgemeinen gemäß der neuen EU-Verordnung auf dem EU-Markt verkauft und betrieben werden. Eine CE-Klassenkennzeichnung von Drohnen (C0-C4) ist nach aktuellem Stand aufgrund fehlender Standards und anerkannter Stellen in Europa leider noch nicht möglich. Für Consumer-Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichnung, für die die neuen Klassenkennzeichnungen gelten, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022.
Weitere Informationen darüber, wie Drohnen ohne CE-Klassenkennzeichen weiterhin in der Kategorie „Open Limited“ geflogen werden können, finden Sie in den EASA-FAQ: https://www.easa.europa.eu/faq/116508.
Wir sind in die Diskussion über die neuen EASA-Vorgaben eingebunden und passen unsere Planung an die neuen Anforderungen und Standards an, sobald diese feststehen werden. Eine zeitliche Angabe hierzu können wir nicht machen, da es von den Behörden abhängig ist.
Sobald die Vorgaben und Prozesse zum Erlangen der CE-Klassenkennzeichnung final bestätigt sind, werden wir unsere Kunden darüber informieren, ob und welche Produkte in die rückwirkende Kennzeichnung der CE-Klasse aufgenommen werden.“ – Quelle: DJI
Ist eine rückwirkend Klassifizierung für die Mavic 3 möglich?
Diese Frage lässt sich leider (noch) nicht eindeutig beantworten, da hier einige Komponenten zusammenkommen.
Rein technisch hat DJI bei der Mavic 3 und der M3 Cine gut vorgesorgt. Der wohl wichtigste Faktor ist hierbei das Gewicht. Die Mavic 3 wiegt 895 g, die Mavic 3 Cine soll 899 g wiegen.
Damit kommen beide neuen Modelle unter die kritische 900-g-Grenze, die die EASA definiert hat. Auch andere Aspekte, wie Geo Awareness, RemoteID und ein Design ohne scharfe Kanten dürfte die Drohne wohl erfüllen. Die maximale Geschwindigkeit sollte sich im Fall der Fälle auch durch ein Software-Update auf die maximal vorgeschriebenen 19 m/s (68,4 km/h) im Sinne einer Zertifizierung beschränken lassen.
Die andere Seite der Medaille ist die Bürokratie. Da es nach wie vor an passenden Vorhaben für die Dorhnenhersteller zu fehlen scheint, bleibt die rein rechtliche Möglichkeit einer nachträglichen Zertifizierung offen. Wenn wir einen Tipp abgeben müssten: Die EASA könnte eine solche nachträgliche Zertifizierung für eine beschränkte Zeit zulassen (ist aber nur ein Bauchgefühl). Dann würde auch die Mavic 3 profitieren.
Welche Drohnenklasse wäre für die Mavic 3 möglich?
Die Drohneklasse um die es Piloten (und wohl auch DJI) gehen dürfte klar ist die Klasse C1. Diese sollte technisch erfüllbar sein (siehe oben).
Damit wäre dann ein Betrieb in der Kategorie OPEN A1 rechtlich möglich. Aktuell fällt die Drohne jedoch in OPEN A2 (mit EU-Fernpilotenzeugnis) oder aber in die Kategorie OPEN A3.
Alle weiteren Details zum Betrieb der Drohne im Kontext der EU-Drohnenregeln haben wir euch separat hier zusammengefasst.
Globe-Flight.de
Amazon.de
Sollten sich zu dem Thema neue Entwicklung ergeben, werden wir diesen Artikel aktualisieren.
Schlusswort
Wir hoffen, ihr habt durch diesen kurzen Artikel einen Überblick bekommen, wie es um die Mavic 3 und die EU-Drohnenklasse steht.
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In Kürze
Nein, aktuell nicht.
Ganz sicher ist das noch nicht. Wenn die Behörden es möglich machen, sieht es aber potenziell gut für die Mavic 3 aus.
Wenn alles gut geht, dürfte die C1 Klasse möglich sein.
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