Für Käufer der neuen DJI Avata 2 Drohne stellt sich innerhalb der Europäischen Union natürlich erneut die Frage nach den Auflagen, unter denen die neue FPV-Drohne betrieben werden darf. Wir geben euch einen schnellen Überblick.
Mit der DJI Avata 2 geht die dritte Generation von DJIs FPV-Familie an den Start – erneut überarbeitet und sogar etwas leichter als die DJI Avata 1.
Im Gegensatz zur DJI Mini 4 Pro (Testbericht), welche unter 250g wiegt, liegt die Avata 2 mit ihren 377 g über der C0-Grenze. Das ist am Ende aber nicht weiter schlimm.
Wir haben euch zusammengestellt, welche Regeln ihr als Pilot der DJI Avata 2 einzuhalten habt, wenn ihr in einem EU-Mitgliedsstaat damit fliegen wollen.
Tipp: Hier findet ihr unseren ausführlichen Testbericht der DJI Avata 2!
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Inhalt
Welche Drohnenklasse (Cx-Klasse) hat die DJI Avata 2?
Die DJI Avata 2 wird mit einer C1-Zertifizierung nach den neuen Drohnenklassen (C0 bis C4) ausgeliefert, wie sie die EU seit dem 01. Januar 2024 verpflichtend vorsieht.
Alle Infos zu diesem Thema haben wir in einem separaten Artikel für euch zusammengefasst.
DJI Avata 2: Welche Betriebskategorie ist erlaubt (OPEN A1 – A3)?
Mit ihrer C1-Klassifizierung kann die DJI Avata 2 in der OPEN 1 Kategorie betrieben werden. Damit ist die neue Generation deutlich flexibler einsetzbar als die DJI Avata 1, welche als Bestandsdrohne mittlerweile auf die OPEN A3 Kategorie beschränkt ist.
Die DJI Avata 2 und die EU-Drohnenführerscheine
Um die DJI Avata 2 betreiben zu dürfen, ist der EU-Kenntnisnachweis (A1/A3-Lizenz) zwingend erforderlich. Alle Informationen zu den beiden EU-Drohnenführerscheinen findet ihr hier.
Braucht die Avata 2 eine Drohnenversicherung?
Ja, in Deutschland ist für den Betrieb sämtlicher Drohnen eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Auch die Avata 2 ist hier natürlich keine Ausnahme.
Das Gewicht spielt dabei keine Rolle. Weitere Informationen zu Drohnenversicherungen findet ihr in unserem Artikel zum Thema.
Braucht die DJI Avata 2 eine eID / Registierung?
Die eID ist unabhängig von der Drohne und wird auf den Drohnenbetreiber ausgestellt. Die DJI Avata fällt auf Basis ihrer C1-Klassifizierung direkt in das Raster, welches eine Registrierung des Betreibers / Halters vorschreibt. Laut LBA hat diese Kennzeichnung mit der eID bei Drohnen von außen zu erfolgen.
Ist Remote ID für die DJI Avata 2 verpflichtend?
Ja, alle Cx-zertifizierten Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 müssen mit einer aktiven Fernidentifizierung im Hoheitsgebiet der EU betrieben werden.
Die DJI Avata 2 ist auch in diesem Punkt keine Ausnahme. Ihr müsst daher eure eID auch in der DJI Fly App hinterlegen.
Neugierig, welche Informationen DJI Drohnen im Flug zur Identifizierung abstrahlen? Dann werft mal einen Blick in unseren RID-Artikel für DJI Drohnen.
Was passiert mit der Drohne ab 2024 (nach der EU-Übergangsfrist)?
Die DJI Avata 2 kam nach dem Ende der Übergangsfrist auf den Markt und trägt damit verpflichtend eine Cx-Zertifizierung (C1). Das Ende der Übergangsfrist hat damit keine Auswirkung auf die DJI Avata 2.
Darf die DJI Avata 2 alleine geflogen werden?
Da es sich bei der Avata 2 um eine FPV-Drohne handelt, die mithilfe einer Videobrille geflogen wird, ist der Betrieb alleine durch den Piloten, welcher die Brille trägt, nicht gestattet.
Es wird zwingend eine zweite Person benötigt, die die Aufgabe des sogenannten „Spotters“ (Luftraumbeobachters) übernimmt und die Drohne stets im Blick behält, um den Piloten vor drohenden Gefahren, wie z.B. anderen Luftverkehrsteilnehmern oder sich nähernden unbeteiligten Personen, zu warnen.
Diese Vorgabe ändert sich für die Avata 2 auch durch die vorhandene C1-Zertifizierung nicht.
Schlusswort
Wir hoffen, euch hat dieser Artikel einen kurzen Überblick über die EU-Drohnenregeln in Bezug auf die neue DJI Avata 2 FPV-Drohne gegeben und euch damit weitergeholfen.
Sollte dies der Fall sein, freuen wir uns darüber, wenn du den Artikel teilst. Bei Fragen oder Anregungen hinterlasse gerne jederzeit einen Kommentar. Auch freuen wir uns darüber, wenn du für den Kauf einer neuen Drohne einen unserer Partnerlinks verwendest (mit * gekennzeichnet), so erhalten wir eine kleine Provision.
Du bist von dem Inhalt begeistert und möchtest Drone-Zone.de unterstützen? Dann freuen wir uns natürlich riesig über eine kleine Zuwendung. Bei der nächsten Recherche und beim Erstellen des nächsten Artikels gibt es dann einen Becher Kaffee mehr für uns! :)
via Paypal
Werde auch gleich ein Abonnent auf Facebook und verpasse zukünftig keine News und Artikel mehr!
Häufig gestellte Fragen
Ja, die Betreiber-eID muss auch auf der Avata 2 zwingend angebracht werden.
Der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) ist für den Betrieb der Avata 2 verpflichtend!
Ja, die C1-Zertifizierung macht dieses möglich.