Drohne mit Biohazard Symbol

COVID-19: Französischer Richter weißt Klage gegen Polizei-Drohnen ab

Publiziert von Nils Waldmann

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Der Ausbruch von COVID-19 rund um die Welt hat an vielen Orten zum Einsatz von Drohnen durch Behörden geführt, um die temporär erlassenen Regelungen zur Eindämmung des Virus zu kontrollieren und durchzusetzen. Ein französischer Richter hat nun eine Klage gegen den Einsatz von Polizei-Drohnen in Paris abgewiesen.

Drohnen sind durch den Ausbruch des Corona Virus an vielen Orten auf der Welt in den Fokus gerückt. Sei es zur Desinfektion ganzer Dörfer und Straßenzüge, zur Überwachung von öffentlichen Plätzen oder sogar als fliegendes Megaphone, um Menschen an die Abstandsregeln zu erinnern.

In Frankreich haben nun zwei Menschenrechtsorganisationen gegen die Überwachung mit Drohnen durch die Polizei geklagt.

Richter weißt Klage ab

Die beiden Organisationen The French League of Human Rights (La Ligue des droits de l’Homme) und Quadrature du Net haben eine Klage gegen den Einsatz von Drohnen zur Überwachung der Beschränkungen in Paris eingereicht.

Drohne mit Biohazard Symbol

Nach Ansicht der Kläger verletzten die Drohnen, welche die Umsetzung der Social Distancing Maßnahmen einfacher kontrollieren sollen, die Privatsphäre der Bürger.

Ein Richter hat die Klage nun in erster Instanz abgewiesen, die beiden Organisationen haben aber bereits Einspruch angekündigt.

Gesetz erlaubt Drohnen-Einsatz

Das französische Gesetz ist dabei sehr klar in Bezug auf den Einsatz von Videoüberwachung formuliert und erlaubt solche Maßnahmen nur unter strengen Bedingungen, um die Privatsphäre der Bürger zu schützen.

Der Gesetzestext bezieht sich dabei jedoch nicht auf die Videoüberwachung aus der Luft, welche durch Drohnen ohne Frage gegeben ist. Auf dieser Basis hat rein rechtlich also erst einmal keine Verletzung der Privatsphäre stattgefunden.

Die Behörden geben zu dem an, dass mit den Drohnen keine personalisierten Informationen gesammelt würden, sondern lediglich die Anstandsregeln durchgesetzt werden sollen.

In Frankreich sind gut 400 Drohnen im Polizeidienst im Einsatz. Zwar gibt es weitreichende Flugbeschränkungen im Luftraum über Paris, diese gelten jedoch nicht für Behörden mit Sicherheitsaufgaben. Zumindest dann nicht, wenn es darum geht, die öffentliche Sicherheit aufrecht zu erhalten und die Flugmission aus Risikoaspekten vertretbar ist.

Proteste auch in anderen Ländern

In Frankreich regt sich dabei nicht der erste Widerstand gegen den Einsatz von Drohnen im Rahmen der Corona-Pandemie. Auch in den USA kam es beispielsweise bereits im Zusammenhang mit dem Testbetrieb der „Pandemic Drone“ zu Bürgerprotesten, die die Stadtverwaltung dazu zwang, die Drohnenidee nicht weiter zu verfolgen.

In diesem Fall ging es aber um weit mehr als nur die Kontrolle der Social Distancing Regelungen mithilfe von Videobildern, wie in Frankreich.

Die Pandemic Drone sollte in einem zweiten Schritt auch Niesen und Husten erkennen und sogar Herzfrequenz und Temperatur von Personen aus der Luft feststellen können, um potenziell an COVID-19 erkrankte Personen zu identifizieren.

Die Technologie an sich ist dabei niemals gut oder böse. Wie bei vielen Werkzeugen kommt es auf den Anwender an. Selbstverständlich lassen sich die Drohnen aktuell auch anonym einsetzen. Die Daten die viele der Flugmissionen aufzeichnen, könnten aber genau so genutzt werden, um einzelne Personen zu identifizieren uns das auch nachträglich.

Und genau diese Möglichkeit der nachträglichen Entanonymisierung ist es wohl, bei denen viele Bürger den Regierungen nicht vertrauen.

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Quelle: Dronelife

Update 18. Mai 2020: Richter entscheidet gegen aktuelle Nutzung von Polizei-Drohnen

Die Kläger sind in die nächste Instanz gezogen und fanden vor dem Verwaltungsgericht (Conseil d’État) Gehör. Hier urteilten die Richter nun entgegengesetzt.

Demnach handelt sich bei dem Einsatz von Drohnen durch die Polizei zur Überwachung der Social Distancing Maßnahmen nach Meinung der Richtet um eine „Frage der Verarbeitung personenbezogener Daten“.

Somit Fallen die Einsätze unter den Data Processing, Data Files and Individual Liberties von 1978, der die Privatsphäre und Freiheit des Individuums und deren Einschränkungen durch die automatische Verarbeitung von Daten regelt.

In aktueller Form verstoßen die Einsätze der Polizei dem Urteil zur Folge nun also gegen dieses grundlegende Recht. Damit die Polizei ihre Missionen fortsetzen kann, müssen die Drohnen nun zunächst mit einer Technik ausgestattet werden, die die Identifizierung einzelner Personen auf den Aufzeichnungen unmöglich macht.

Quelle: Conseil d’État

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

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