Japan führt Nullpromillegrenze für Drohnenpiloten ein

In Japan ist ein neues Gesetz verabschiedet worden, dass das Fliegen einer Drohne unter Alkoholeinfluss ab sofort verbietet. Zuvor gab es dazu keine gesetzliche Regelung. Das Gesetz ist eine Reaktion auf eine Serie von Zwischenfällen, die aufgrund von unverantwortlichem Verhalten von alkoholisierten Personen in Zusammenhang mit Drohnen registriert wurden.

Wie auch das Führen eines Autos unter Einfluss von Alkohol, sieht das japanische Verkehrsministerium das Steuern einer Drohne durch einen alkoholisierten Piloten als extrem gefährlich an. Das Gesetzt wurde durch das Repräsentantenhaus bereits bestätigt und ist somit wirksam.

Verantwortliche Piloten würden natürlich niemals mit ihrer Drohne* starten, nachdem sie Alkohol konsumiert haben. Genau so wenig, wie ein verantwortlicher Verkehrsteilnehmer alkoholisiert in sein Fahrzeug steigt.

Geld- und Freiheitsstrafen möglich

Wer gegen die neue Vorschrift verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Als entwickeltes Land mit einem vergleichsweise hohen Preisniveau sind die Strafen somit auch für die allermeisten Touristen alles andere als geringfügig.

Alkoholverbot für Drohnenpiloten
Verantwortungsvolle Drohnenpiloten würden niemals alkoholisiert eine Drohne steuern. Wieso nicht einfach ein „Alkoholfreies“ als Alternative? ;)

Wer beim Fliegen seiner Drohne unter Einfluss von Alkohol erwischt wird („Drunk Droning“), kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden. Ob dieses maximale Strafmaß ausgereizt wird, dürfte natürlich auch von den Konsequenzen (z.B. einem schweren Unfall mit Verletzten oder Toten) des unverantwortlichen Verhaltens abhängen.

Wiegt die geflogene Drohne mehr als 200 Gramm, so können außerdem Geldstrafen von bis zu 300.000 Yen verhängt werden. Das entspricht circa 2.460 Euro.

Hohe Strafen nichts Neues

Die japanische Regierung reagiert spätestens seit dem Abladen von radioaktiven Sand auf dem Regierungsgebäude des japanischen Premierministers via Drohne als Protest gegen den Umgang der japanischen Regierung mit den Vorfällen im AKW Fukushima äußert empfindlich.

So benötigt man in Japan zwar keinen besonderen Drohnenführerschein, um eine Drohne zu fliegen. Dafür gilt es aber eine Reihe an Vorschriften zu beachten, deren Verletzung auch Touristen Strafen von bis zu 500.000 Yen (circa 4.100 Euro) einbrocken kann.

In der Stadt Kyoto, die für ihre Tempel bekannt ist und in der die olympischen Spiele im Jahr 2020 ausgetragen werden, wurde der Aufstieg für Drohnen zum Beispiel pauschal verboten.

Auf der anderen Seite arbeitet Japan mit Hochdruck daran, ein UTM-System zu etablieren. Dieses soll Drohnen in das bestehende ATM-System (Air Traffic Management) integrieren. BLOVS-Flüge über dicht besiedelten Gebieten sollen so bis 2022 möglich sein und den Weg für kommerzielle Anwendungen, wie Drohnenlieferungen, frei machen.

In Deutschland ist das Fliegen einer Drohne unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen im Übrigen durch das Luftfahrtverkehrsgesetz schon immer verboten (§ 4a Abs. 1 Satz 1 LuftVG).

Quelle: DroneLife

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Nils Waldmann

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