In Irland werden Verstöße mit Drohnen gegen das geltende Luftfahrtgesetz strikt verfolgt. Ein weiterer Drohnenpilot sieht sich jetzt mit neuen Vorwürfen konfrontiert, die erstmals ein Jury-Gerichtsverfahren zur Folge haben könnten.
Bereits im letzten Jahr machte ein irisches Gericht einem Drohnenpiloten den Prozess, der bei einer Demonstration Aufnahmen aus der Luft erstellte, ohne die notwendigen Genehmigungen für den zeitweisen sehr dichten Überflug der Menschenmasse zu besitzen.
Jetzt steht ein weiterer Mann vor Gericht, dem vorgeworfen wird, den Betrieb des Dublin Airport mit seiner Drohne gestört zu haben.
Vorwurf: DJI Mini 2 in Kernzone des Dublin Airport geflogen
Die Anklage basiert dabei auf einem Flug, der bereits am 2. Juli 2022 stattgefunden hat. Ein 41 Jahre alter Mann muss sich nun dafür verantworten, seine Drohe im kritischen Sicherheitsbereich des Flughafens Dublin geflogen zu haben.
Damit löste er einen entsprechenden Alarm der Einsatzkräfte auf und sorgte dadurch für Verzögerungen im Ablauf der Prozesse am Boden und des Flugbetriebes.
Bisher lautete die Anklage in diesem Fall „illegaler Flug einer Drohne in einen „kritischen Bereich“ des Flughafens Dublin„. Jetzt zog die Staatsanwaltschaft diese Begründung zurück und verschärfte die Vorwürfe auf den „Straftatbestand des vorsätzlichen Eingriffs in den Betrieb einer Flugsicherungseinrichtung„.
Jury-Gericht könnte erstmals in einem Drohnenverstoß urteilen
Für den Drohnenpiloten bedeutet das konkret, dass, sollte der Mann sich nicht vor dem aktuellen Bezirksgericht der Anklage schuldig bekennen, ein Geschworenenprozess gegen ihn geführt werden könnten.
Die Jury hätte dann einen größeren Handlungsspielraum, was das zu verhängende Strafmaß betrifft.
Mit der neuen Anklage verändern sich auch die Einschränkungen, die der Mann derzeit in seinem Alltag hinnehmen muss. Eine Erleichterung erließ der Richter, in dem eine Auflage gestrichen wurde, die dem Angeklagten bisher verboten hat, sich dem Flughafen mehr als 2 Kilometer zu nähern. Das Problem: Die Wohnung des angeklagten Drohnenpiloten liegt etwa zwei Kilometer vom Flughafen entfernt. Damit fielen wichtige Bereiche des alltäglichen Lebens in die Zone.
Dafür darf der Mann sich nun nicht mehr ohne gültiges Ticket am Flughafen aufhalten. Und da auch sein Reisepass eingezogen wurde, sind die Reisemöglichkeiten derzeit wohl ohnehin beschränkt.
Des Weiteren darf der 41-Jährige sich keinen neuen Pass beantragen, muss eine Änderung des Wohnortes sofort anzeigen, telefonisch erreichbar sein und darf das Land nicht ohne gerichtliche Zustimmung verlassen.
Der Prozess wird im Juli 2023 fortgesetzt. Dann wird sich zeigen, wie sich Anklage und Verteidigung in diesem Fall mit Präsenzcharakter einigen.
Quelle: Irish Mirror