Singapure Marina Bay Sands und Super Trees

Singapur: Rekordstrafe für Drohnenpilot verhängt

Publiziert von Nils Waldmann

am

Tags:

Singapur ist weltweit für seine durchaus strengen Gesetze bekannt. Dass das auch im Luftrecht gilt, hat nun ein Drohnenpilot erfahren, der die Regelungen offenbar nicht so genau genommen hat. Das Ergebnis: Eine Rekordstrafe im deutlich fünfstelligen Bereich, die nun von einem Gericht verhangen wurde.

Nicht nur in der EU sind einige Vorgänge und Vorschriften mit den harmonisierten EU-Drohnenregelungen strenger geworden. Auch viele Länder in Asien haben über die letzten Jahre eine Reform ihrer UAV-Gesetze durchgeführt (oder überhaupt welche eingeführt).

Dass die Strafverfolgung im Stadtstaat Singapur diese Regelungen ganz und gar nicht auf die leichte Schulter nimmt, wenn man gegen sie verstößt, hat nun ein Mann erfahren, der sich dafür vor Gericht verantworten musste.

Behinderung des Militärs in Singapur

Die Tat für die der 43-Jährige nun verurteilt wurde, ereignete sich bereits im September 2020. Der Mann war mit seiner Drohne in einem Park (Taman Jurong Park) unterwegs und betrieb seine Drohne in einer Höhe von bis zu 134 m

Das Problem: Er flog dabei nicht nur zu hoch, sondern befand sich mit seinem UAV mitten im Korridor der Start- und Landebahn der Tengah Air Base, welche von der Republic of Singapore Air Force (RSAF) betrieben wird. Damit aber nicht genug, befanden sich auch noch zwei Militärmaschinen auf dem Weg in die Basis, mit insgesamt vier Menschen an Bord.

Die Landebahn wurde nach der Erkennung der Drohne sofort temporär gesperrt und die zwei bemannten Flugzeuge wurden umgeleitet. Zu keiner Zeit bestand aber offenbar eine direkte Kollisionsgefahr, weil die Drohne frühzeitig entdeckt wurde.

Die Identifizierung erfolgte dabei offenbar im Regelbetrieb durch den Aeroscope Remote ID Scanner, der standardmäßig in der Air Force Basis in Betrieb ist. Dieses Gerät ist in der Lage Daten, wie die Position, Höhe, Richtung und Geschwindigkeit von DJI Drohnen auszulesen. Außerdem können damit die Seriennummer und weitere Identifizierungsmerkmale erfasst werden.

Knapp 35.000 Euro Strafe für gefährliche Drohnenflüge

Der Verurteilte flog dabei mit einer DJI Mavic 2 Zoom, die er im Januar 2020 offenbar auch vorschriftsmäßig bei der Civil Aviation Authority of Singapore registrierte.

Die Strafe von 51.000 SGD (knapp 35.000 Euro) zu welcher der Mann nun Mitte April 2022 verurteilt wurde, ist bisher einmalig in ihrem Maß für ein Gericht in Singapur.

Neben der Gefährdung des Luftraums rund um die Militärbasis musste der Mann sich offenbar noch weitere Verstöße vorwerfen lassen. Dazu zählte unter anderem die Flughöhe, welche in mehreren Fällen die maximal erlaubten 60 m überschritt. Wer seine Drohne höher aufsteigen lassen will, braucht unter anderem das so genannte Class 2 Activity Permit, welches der Verurteilte zu keinem Zeitpunkt besaß.

Ohne Frage dürfte das Urteil eine abschreckende Wirkung auf andere Drohnenpiloten haben und noch einmal klarstellen, dass die Behörden in Singapur auch in dieser Sache keinen Toleranz zeigen.

Übrigens: Sollte der verurteilte Drohnenpilot den Betrag nicht aufbringen können, drohen alternativ sogar 100 Tage Haft, wie The Straits Times berichtet.

Quelle: The Straits Times

Bleibt in Kontakt!

Wenn ihr über die neuesten Drohnen-News, Drohnen-Leaks, Drohnen-Gerüchte, Drohnen-Guides und Drohnen-Testberichte auf dem Laufenden bleiben möchtet, dann folgt uns gerne auf unseren Social-Media-Kanälen!

Außerdem freuen wir uns natürlich über eure Nachrichten oder Fragen in den Kommentaren!


Hinweis: Mit Sternchen (*) markierte Links sind Affiliate-Links / Partnerlinks. Mit einem Kauf über diesen Link erhalten wir als Seitenbetreiber eine Verkaufsprovision. So kannst du Drone-Zone.de ganz einfach unterstützen. Bitte beachtet, dass es sich bei Drone-Zone um eine reine Website zur Information und keinen Online-Shop handelt. Ihr könnt über unsere Seite keine Kaufverträge über die dargestellten Artikel abschließen und auch keine persönliche Beratung hierzu in Anspruch nehmen. Mehr Informationen dazu findest du hier.

Avatar-Foto

Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

Schon gesehen?

Tori Floating Gate Luftbild

Drohnen-Gesetze und Regeln in Japan (inkl. Koordinaten)

Wer in den Urlaub in das ferne Japan aufbricht, hat ohne Frage eine tolle und interessante Reise vor sich. Was liegt da näher, als seine Drohne einzupacken, um ein paar ... jetzt lesen!

Walhalla Gebäude Gericht Tempel

Neue FAA-Regeln für Drohnenpiloten in den USA

Die Federal Aviation Administration (FAA) hat neue Regeln für Drohnenpiloten herausgegeben, die den Flug in kontrolliertem Luftraum für private Modellflieger zunächst unmöglich machen. Als Reaktion auf den von President Trump ... jetzt lesen!

Drohnenaufnahme aus Vogelperspektive

Kommentar: Deutschland – Das „Anti-Drohnen-Land“?

Wer die in den Medien geführt Debatte um Drohnen verfolgt, bekommt den Eindruck, als würden wir Deutschen die Drohnen-Technologie besonders kritisch betrachten. In diesem Kommentar wollen wir der scheinbaren Drohnen-Antipathie ... jetzt lesen!

DJI Logo an Hausfassade

Niederlande: Aktivisten hängen Protestbanner vor DJI-Niederlassung auf

In den Niederlanden hat eine sozialistische Jugendgruppe mit einer Protestaktion gegen die Involvierung der Zweigniederlassung von DJI in die Bereitstellung von Drohnen an Russland demonstriert. Seit der russischen Invasion in ... jetzt lesen!

2 Gedanken zu „Singapur: Rekordstrafe für Drohnenpilot verhängt“

  1. Avatar-Foto

    Ist die reine mitnahme ein Problem? wir haben nur 4 Tage in singapur

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hallo Mike,

      wäre mir neu, dass es für das Mitnehmen ein Verbot gibt. Singapur ist da eigentlich sehr liberal. Wenn du fliegen willst, musst du dich eben an die dortigen Regeln halten. Infos findet du bei der CAAS: https://www.caas.gov.sg/who-we-are/contact-us/faq#foua-2a-2

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten

Schreibe einen Kommentar