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EM 2024: Hier gelten Flugverbote für Drohnen (Überblick)

Publiziert von Nils Waldmann

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Die Fußball-Europameisterschaft 2024 ist seit Mitte Juni im vollen Gange. Für Drohnenpiloten im Austragungsland Deutschland bedeutet das: Ihr müsst möglicherweise an eurem Flugort mit Einschränkungen rechnen. Diese temporären Drohnenregelungen rund um EM 2024 solltet ihr unbedingt kennen.

Vom 14. Juni 2024 bis zum 14. Juli 2024 wird die EM 2024 im Herrenfußball ausgetragen. Deutschland ist in diesem Jahr Gastgeber und so kommt es auch im deutschen Luftraum zu einigen Einschränkungen für Drohnenpiloten.

Damit ihr auch im EM-Fieber weiterhin sicher und legal mit eurer Drohne unterwegs seid, haben wir euch die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Ein genauer Blick ist unbedingt zu empfehlen, da die Sperrgebiete teilweise große Teile der EM-Städte abdecken.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Auf welcher Basis werden Drohnenflüge während der EM 2024 verboten?

Die Flugbeschränkungen sollen den Luftraum über und rund um den Austragungsorten der UEFA EURO 2024 Fußballspiele frei von unbemannten Luftfahrzeugen halten.

Dazu wurden sogenannte Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet, die kurz auch als ER-Ds (Europa Deutschland Restricted Area) bezeichnet werden.

Diese Einflugbeschränkungen für bestimmte Areale können vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr nach § 17 Absatz 1 LuftVO eingerichtet werden, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren.

Nicht zu verwechseln sind ED-Rs mit den klassischen „geografischen Gebieten„, wir ihr sie als Drohnenpiloten im Rahmen der EU-Drohnenregelungen kennt. Diese haben in der Regel einen dauerhaften Bestand.

Wo gelten die Flugverbote für Drohnen in Deutschland?

Die Verbote für Drohnenflüge sind rund um die Spielstätten / Stadien organisiert, in denen Spiele der Fußball-EM ausgetragen werden.

Dipul nennt hier zentrale Koordinaten, welche den Mittelpunkt darstellen, um welchen die kreisförmigen Verbotszonen (ED-Rs) gelten. Betroffen sind die folgenden Städte: Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart.

Es wird dazu zwischen verschiedenen ED-R-Klassen unterschieden: ED-R „EM 1“, ED-R „EM 2“ & ED-R „EM 3“. In allen drei Gebieten gilt ein Flugverbot für Flugmodelle und UAVs / Drohnen. Die Zonen unterscheiden sich in ihrem Radius, rund um das entsprechende Stadion.

Generell gilt für alle Drohnenflüge: In einem Radius von 2 NM (3.704 m) rund um die EM-Stadien sind Drohnenflüge zu definierten Zeiten verboten!

Wann ist das Fliegen von Drohnen während der EM 2024 verboten?

Die Verbotszone der Kategorie ED-R „EM 1“ wird grundsätzlich an allen Spieltagen im Bereich der Austragungsorte im Zeitraum von 3 Stunden vor geplantem Spielbeginn bis 4 Stunden nach Spielbeginn aktiviert und gültig.

ED-R „EM 2“ und ED-R „EM 3“ können zusätzlich aktiviert werden. Dieses wird 48 Stunden vorher per NOTAM angekündigt.

Für Drohnenpiloten, die im Rahmen der OFFENE-Kategorie unterwegs sind (maximale Flughöhe 120 AGL) bringen die Stufen „EM 2“ und „EM 3“ jedoch keine weiteren Einschränkungen als „EM 1“ mit sich. Auch hier gilt also ein Sperrradius von 3.704 m.

Wie werden die ED-Rs kommuniziert?

Alle Verbotszonen für Drohnenflüge werden während der EM 2024 auf dem Map Tool der Digitalen Platform Unbemannte Luftfahrt (Dipul) auf einer Karte dargestellt.

Zusätzlich zu den oben verlinkten Tools werden für die einzelnen Aktivierungen der Flugverbotszonen außerdem NOTAMs ausgegeben, welche über die gängigen Kanäle zur Verfügung gestellt werden.

Schlusswort

Wir hoffen, euch hat der Artikel einen kurzen Überblick über die Flugverbote zur EM 2024 gegeben und ihr wisst jetzt, wie ihr euch zielgerichtet informieren könnt, ob euer Flug problemlos stattfinden darf.

Sollte dies der Fall sein, freuen wir uns darüber, wenn du den Artikel teilst. Bei Fragen oder Anregungen hinterlasse gerne jederzeit einen Kommentar. Auch freuen wir uns darüber, wenn du für den Kauf einer neuen Drohne einen unserer Partnerlinks verwendest (mit * gekennzeichnet), so erhalten wir eine kleine Provision.

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Quelle: Dipul (ED-R), Dipul, Bundes Ministerium der Justiz

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils. Ich bin Modellbauer seit frühen Kindertagen. Meinen ersten Multicopter habe ich bereits im Jahr 2012 gebastelt und bin FPV-Pilot der ersten Stunde. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Bereich Drohnen & UAVs berichte und teste ich auf Drone-Zone.de die neuesten Drohnen, Kameratechnologie sowie interessantes Drohnenzubehör.

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