Mit dem Beginn des neuen Jahres 2024 gibt es spannende Neuigkeiten für alle DJI-Piloten: Der Drohnenhersteller hat angekündigt, dass die hauseigenen Karten des FlySafe-Dienstes ab sofort auf die offiziell durch die EU-Mitgliedsstaaten bestimmten geografischen Gebiete umgestellt werden.
Wer eine Drohne von DJI sein Eigen nennt, ist schon seit 2013 an die Tatsache gewöhnt, dass das Unternehmen mit eigenem Kartenmaterial (die FlySafe-Datenbank) seine Drohnen standardmäßig mit Geo-Fencing ausliefert. So wird verhindert, dass Drohnen in Gebieten, die von DJI als No Fly Zone (NFZ) definiert sind, einfliegen können oder in diesen abheben. Zu den Anfangszeiten der Drohnen-Branche ein wichtiger Sicherheitsmechanismus.
Zusammen mit dem Ausrollen von GEO 1.0 (Geospatial Environment Online) in 2013 und dem Upgrade auf Geo Fencing 2.0 im Frühjahr 2019 schaffte das Unternehmen damit ein System, was Piloten aktiv von gefährlichen Flügen abhielt. Jetzt gibt es Veränderungen an dem bisherigen Vorgehen, die auf die EU-Drohnenregelungen zurückzuführen sind.
EU fordert Integration eines Geo-Sensibilisierungssystem
Wie DJI jetzt in einer Ankündigung bekannt gibt, werden ab sofort weitere Vorgaben der EASA (EU) bzw. der CAA (UK) auf Basis des EU-Regelungsrahmens umgesetzt.
Grundlage dafür ist das von der EU geforderte Geo-Sensibilisierungssystem (auch Geo-Awareness genannt), welches den Piloten aktiv vor drohenden Luftraumverletzungen warnen sollen. Das können DJI Drohnen zwar seit Jahren, jetzt verlangt der Gesetzgeber jedoch, dass diese Warnung auf Basis der offiziellen geografischen Gebiete des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates erfolgen muss.
Konkret bedeutet das, dass in Zukunft nicht mehr DJI das Kartenmaterial definiert, sondern die Integration der offiziellen geografischen Gebiete der EU-Staaten (sowie UK) ermöglicht wird.
Geografische Gebiete müssen dabei von jedem EU-Mitgliedsstaat in einem vereinheitlichten digitalen Format (ED-269) zur Verfügung gestellt werden (EU 2019/947 Artikel 15 (3)). In Deutschland bietet das Map Tool von DIPUL eine entsprechende Übersicht über diese Gebiete.
DJI wird beginnen, diese Informationen zunächst für die folgenden zehn Länder einzuspielen: Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Deutschland, Irland, Frankreich, Litauen, Schweiz und das Vereinigte Königreich. Die bisherigen Informationen und Zonen der FlySafe-Datenbank werden dadurch abgelöst.
Die Grundlage für diese Änderungen finden sich im Übrigen in der EU 2019/945, welche die Anforderungen für die Cx-Drohnenklassen definiert. Hier wird die entsprechende Kompatibilität mit einem Geo-Sensibilisierungssystem für die Klassen C1, C2 und C3 eingefordert.
Mehr Eigenverantwortung für Drohnenpiloten
Mit dieser Neuerung geht unserem Verständnis nach eine weitere Änderung einher, die alle Drohnenpiloten praktisch stärker in die Verantwortung nimmt. Mit der Umstellung auf die offiziellen geografischen Gebiete der EU / UK, dürften das bekannte Geo-Fencing und die DJI No-Fly-Zones zukünftig wohl entfallen.
Auch hier ist der Grund erneut beim Regelwerk der EU zu suchen: Diese fordert lediglich, dass das Geo-Sensibilisierungssystem den Piloten entsprechend warnt. Ein aktiver Eingriff des Systems, wie ein Startverbot oder ein automatisches Bremsen, ist nicht vorgesehen. DJI folgt mit den Änderungen des GEO-Systems den Vorgaben entsprechend.
Praktisch würde dies bedeuten: Piloten könnten die Warnung theoretisch übergehen und trotzdem in einem solchen Gebiet fliegen.
Konkret drückt DJI diesen Punkt in seinem Statement nicht aus und spricht lediglich von der „Aktualisierung weiterer Details“ seines GEO-Systems. Ob und wann der vollständige Wegfall der NFZ / des Geo-Fencings kommt, bleibt damit vorerst abzuwarten.
Ausrollen in Wellen geplant
Noch liefern lange nicht alle EU-Mitgliedsstaaten ihre definierten geografischen Gebieten in digitaler Form, sodass DJI die Neuerungen Land für Land ausrollen wird.
Sind entsprechende Daten vorhanden, werden diese über das bisherige Update-System stets auf dem neusten Stand gehalten. Die Pflicht, die vorhandene Software zu den geografischen Gebieten stets auf dem aktuellen Stand zu halten, obliegt im Übrigen dem Drohnenbetreiber (EU 2019/947 Anhang Teil A UAS.OPEN.050 (5)).
Deutschland ist in der ersten Welle des Rollouts dabei, sodass alle Piloten hierzulande sich zeitnah auf die Neuerungen einstellen müssen. Basis für die Verwendung des neuen Geo-Awareness-Systems ist die aktuellste Version der jeweiligen Drohnen App (DJI Fly App, DJI Pilot 2).
Quelle: DJI, EU 2019/945, EU 2019/947, EASA