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Drohne verletzte NYPD Officer am Kopf

Publiziert von Nils Waldmann

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In Brooklyn, New York ist es zu einem Unfall mit einer Drohne gekommen. Das Fluggerät verletzte einen NYPD Officer am Kopf, der die Beerdigung des Rabbi Yisroel Avrohom Portugal begleitetet.

Wie es genau zu dem Unfall kam ist noch nicht bekannt. Der Polizist des New York Police Department war in jedem Fall im Dienst unterwegs und überwacht die Trauerfeier eines bekannten Rabbis.

Drohne fällt vom Himmel

Die Drohne fiel dem NYPD Officer dabei auf den Kopf. Was genau zum Absturz des Multikopters geführt hat, ist bislang unbekannt.

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NYPD Police Cars in New York City. Der Unfall ereignete sich im Bezirk Brooklyn.

Gegenüber NBC New York äußerte sich der Leiter des New York Police Departments: „Da war eine Drohne, die aus dem Himmel kam und den Officer am Kopf getroffen hat. Es sieht so aus, als wäre der Drohne der Sprit ausgegangen.“

Die Drohne wird nun untersucht. Gegen den Piloten kann ggf. Anklage wegen Körperverletzung eines Officers erhoben werden. Noch ist dies aber nicht geschehen.

Pilot war Anfänger

Einem Bericht des Nachrichtenportals Daily News NY zu Folge war der Pilot der Drohne Anfänger und soll das Gerät erst für eine Woche besessen haben.

Demnach scheiterte der Unfallverursacher bei dem Versuch, seine Drohne auf einem nahegelegenen Dach zu landen. Stattdessen traf das Fluggerät dem NYPD Office in seinem Dienst am Kopf.

Der 36-Jährige Pilot wurde vorübergehend festgenommen.

Allgemeines Flugverbote in New York City

In allen fünf Stadtbereichen von New York City ist das Fliegen von Drohnen verboten. Dieses Verbot geht auf ein Jahrzehnte altes Gesetz zurück, was in Bezug auf Drohnenflug von vielen Experten angezweifelt wird.

Wer seine Drohne in und um New York City legal fliegen möchte, der muss auf einen von fünf Stadtparks ausweichen und seinem Hobby dort nachgehen.

In dem Gebiet in dem die Trauerfeier stattgefunden hat und sich der Unfall ereignete hätte der Pilot nach aktuellen Informationen nicht aufsteigen dürfen.

BMVI Drohnenverordnung 2017 Infografik Image Source BMVIBildquelle: BMVI | ©
Die deutsche Drohnenverordnung verbietet das Fliegen über Menschenansammlungen.

Nach deutschen Regelungen wäre aber bereits das Fliegen über der großen Menschenmenge ein K.O.-Kriterium gewesen, unabhängig von anderen begrenzenden Faktoren.

Quelle: Daily News, NBC New York, DroneDJ

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Nils Waldmann

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