USA: Mavic 3 vom Himmel geballert – über eigenem Haus

In den USA musst ein Drohnenpilot nun mit ansehen, wie seine Drohne von Unbekannten vom Himmel geschossen wurde, während sich diese über seinem Grundstück befand. Das Ganze ging zum Glück lediglich mit Sachschaden aus, denn es waren viele Personen am Boden anwesend.

Leider sind Eingriffe in den Luftverkehr mit Waffengewalt gegenüber UAVs weltweit keine Seltenheit mehr. Von den Fällen, die wir mitbekommen, führen die Vereinigten Staaten von Amerika diese Liste derzeit jedoch an, was natürlich unteranderem an der großen Verbreitung von Schusswaffen im Privatbesitz liegen dürfte.

Weitere prominente Fälle passierten in Florida, wo sogar eine Polizeidrohne angegriffen wurde oder in den Niederlanden, wo die Attacke direkt dem Pilot selbst und nicht Drohne galt. Aber auch in Deutschland musste sich bereits ein Mann für einen Luftgewehrangriff verantworten und wurde sogar freigesprochen.

Mavic 3 verliert ihr Augenlicht

Der Vorfall ereignete sich vor knapp zwei Wochen am 1. Juli 2022 in Burke County, einem Verwaltungsbezirk im US-Bundesstaat North Carolina südlich der Stadt Morganton.

Der Pilot wollte mit seiner Drohne den Sonnenuntergang über seinem Grundstück aufnehmen und ließ seine DJI Mavic 3 (zu unserem Testbericht) in die Luft aufsteigen, um die Aufnahmen entsprechend durchführen zu können.

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Während des Fluges waren auf einmal vier laute Schüsse zu hören, wenige Augenblicke später begann die Drohne dann unkontrolliert zu Boden zu stürzen. Nach dem Aufschlag offenbarte sich dann schnell, was passiert war: Die Mavic 3 wurde von einer Ladung Schrotkugeln getroffen und trug dabei schweren Schaden an der Kamera, dem Gimbal und dem vorderen Teil des Gehäuses davon. Der Schaden an dem Fluggerät wird von der Polizei mit ungefähr 3000 US-$ angegeben.

Glücklicherweise keine Verletzten

Da der Drohnenflug offenbar ein kleines Highlight für die Familie war, die sich mit mehr als zwölf Personen an diesem Sonntag auf dem Grundstück getroffen hatten, ist bereits von großem Glück zu sprechen, dass es durch das abstürzende UAV keine Personenschäden gegeben hat.

Noch fraglicher ist natürlich, wer mehrere Ladung Schrotmunition in die Richtung von Menschen abfeuert (auch wenn diese gen Himmel gerichtet waren). Die Ermittlung der lokalen Polizeibehörden haben auch noch Befragungen der Nachbarn bisher nicht zur Überführung des Schützen geführt.

Da es sich bei dem Besitzer der Mavic 3 um einen nach Part 107 zertifizierten Drohnenpiloten handelt, war dieser zu keinem Zeitpunkt höher als 120 Fuß unterwegs (knapp 37 m) – das soll sich aus Flightlogs ergeben, die WSOC-TV vorliegen.

Mittlerweile wurde der Fall an die Luftsicherheitsbehörde FAA übergeben, die den Fall erneut mit den Worten kommentierte, dass es sich bei dieser Art von Eingriffen in den Luftverkehr – egal ob bemannt oder unbemannt – um eine Straftat nach dem Bundesgesetz handelt.

Globe-Flight.de

Quelle: WSOC-TV

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Nils Waldmann

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