DJI Mini 3 Pro in der Hand

EASA spoilert C0-Label für DJI Mini 3, Mini 3 Pro und Mini 2 SE

Publiziert von Nils Waldmann

am

Seit der nachträglichen Zertifizierung der ursprünglichen Mavic 3 Serie ist der Ball für Drohnen mit Cx-Label im Consumer-Segment ins Rollen gekommen. Jetzt gibt es Neuigkeiten für Besitzer einer DJI Mini 3 Pro, DJI Mini 3 oder DJI Mini 2 SE Drohne.

Wer heute eine Drohne kaufen will, sollte unbedingt auf die Zertifizierung nach einer der EU-Drohnenklassen achten, um sich in der Zukunft alle Möglichkeiten und einen flexiblen Einsatz des UAVs offenzuhalten.

Besonders im Fokus waren dabei zuletzt vor allem die Drohnen der C1- und teilweise C2-Kategorie. Bekannte Modelle von DJI sind hier die DJI Mavic 3 (Cine) V2.0 oder die DJI Air 3 mit C1-Label oder die DJI Mavic 3 Pro, welche als C2-Drohne zertifiziert ist. Jetzt fällt der Blick auf die Drohnen mit Sub-250-Gramm-Bereich.

Überblick: Sub-250g-Drohnen und die C0-Klasse

Klar ist: Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Drohnenhersteller nur noch Drohnen in der EU auf den Markt bringen, die offiziell nach einer der EU-Drohnenklassen zertifiziert sind. Das heißt, im Rest des Jahres 2023 solltet ihr zwar dringend auf eine bereits vorhandene Zertifizierung achten, sie ist aber für Hersteller noch keine Pflicht.

DJI Mini 3 Pro im Flug - True Vertical Shooting Front
Bisher hat die Mini 3 Pro noch kein C0-Label.

Wie wir schon an vielen Stellen erläutert haben, ist das Segment von Drohnen bis 250 g MTOM hierbei ein Sonderfall. Denn Bestandsdrohnen bis 250 g werden nach dem Ablaufen der Übergangsfrist (01.01.2024) nicht automatisch schlechter gestellt, als ihr zertifiziertes Pendant. Das geht aus Artikel 20 der EU-Durchsetzungsverordnung (EU 2019/947) hervor, auf welcher die EU-Drohnenregeln maßgeblich basieren.

Trotzdem müssen die Drohnenhersteller auch diese besonders kleinen und leichten Drohnen ab 2024 entsprechend zertifizieren lassen. Hierfür wurde die C0-Klasse geschaffen. Bisher war aber offen, ob dies auch für bestehende Modelle passieren wird.

DJI Mini 3 Pro, Mini 3 und Mini 2 scheinen C0-Zertifizierung zu erhalten

Einen kleinen Spoiler hat jetzt die EASA auf ihrer Website veröffentlicht. In einer Tabelle werden einige Beispiele für bereits zertifizierte Drohnen gelistet. Dabei nennt die Europäische Agentur für Flugsicherheit drei Sub-250-g-Modelle von DJI bereits als C0 zertifiziert.

Konkret handelt es sich um die DJI Mini 3 Pro (Testbericht), die DJI Mini 3 (Testbericht) und die DJI Mini 2 SE. Alle diese Modelle werden bisher ohne offizielles Cx-Label vertrieben.

Damit bereitet sich DJI also auch im Mini-Segment auf die zusätzlich in Kraft tretenden Vorgaben in der EU vor. Wir haben für euch bei DJI nachgefragt und folgende Aussage erhalten: „Die Kennzeichnungen treten erst am 1. Januar 2024 in Kraft.  DJI arbeitet derzeit mit der Industrie und den benannten Stellen zusammen, um die neue europäische Drohnenverordnung einzuhalten.  Wir werden unsere Kunden auf dem Laufenden halten, sobald wir neue Informationen haben.“

Kurz gesagt: Es passiert etwas. Mehr Infos gibt’s, wenn es so weit ist.

Rezertifizierung auch für aktuelle Drohnen?

Völlig offen ist aus unserer Sicht, ob die aktuell auf dem Markt befindlichen Modelle – ähnlich wie die Mavic 3 V2.0 – eine Rezertifizierung bekommen werden oder ob DJI diese Drohnen einfach als Bestandsdrohnen beibehält und hier ggf. ab einem gewissen Punkt neue Modellvarianten ausliefert.

Der Blick in die Tabelle der EASA könnte einen Hinweis auf letzteres Vorgehen geben – das ist derzeit aber nur eine Vermutung.

Beispiel: Die aktuelle DJI Mini 3 Pro trägt die Modellbezeichnung MT3M3VD. In der Tabelle wird eine Drohne mit der Modellnummer MT3M3VDB. Bei der Mini 3 Pro verhält es sich ähnlich. Nur bei der DJI Mini 2 SE konnten wir die aktuell bekannte Modellnummer direkt zuordnen.

Hier bleibt es also abzuwarten, was genau DJI vorhat. Mit den Gerüchten zur DJI Mini 4 Pro, würden uns neue Modelle der Mini 3 Pro aber tatsächlich ein wenig wundern.

Hartes Höhenlimit für C0-Varianten erwartet

Was wir bereits heute voraussehen können: Alle C0-Drohnen werden gegenüber ihren nicht-zertifizierten Pendanten eine harte Einschränkung auf maximal 120 m erhalten.

Das sehen die EU-Regelungen für Drohnen mit C0-Label so vor (EU 2019/945 Anhang Teil 1). Dabei ist der Unterschied zu allen anderen Drohnenklassen, dass sich das Höhenlimit auf den Startpunkt der Drohne bezieht. Das heißt, es gilt dann nicht mehr der Punkt auf der Erdoberfläche, der direkt unter dem UAV liegt. Stattdessen wird immer der Startpunkt als Referenz verwendet.

Konkret wird sich das sehr wahrscheinlich so auswirken, dass sich bei C0-Drohnen die Flughöhe insgesamt nicht mehr höher als 120 m einstellen lassen wird.

Wie genau dies bestehende Modelle der DJI Mini 3, Mini 3 Pro und Mini 2 SE betreffen wird, bleibt aber weiterhin offen.

Quelle: EASA

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

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9 Gedanken zu „EASA spoilert C0-Label für DJI Mini 3, Mini 3 Pro und Mini 2 SE“

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    Das ist doch ein Witz, dass man die mini 3 pro höhenmässig auf 120m absolut beschränkt. Da kann man Fliegen in Canyons oder hügelige Gelände, auf Burgen rauf oä komplett knicken. Was ist denn das für ein Hirnschiß?!!! 😡😡😡

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      Hallo P.G.,

      ich würde hier erst einmal abwarten. Es ist ja noch völlig offen, ob eine Rezertifizierung stattfindet. Derzeit tendiere ich eher zu nein, ist aber nur meine persönliche Einschätzung.

      Dass die Regeln für C0-Drohnen so sind, steht ja schon seit 2019 fest. Aber ich halte diese Höheneinschränkung durch den anderen Referenzpunkt gegenüber C1 auch für eher weniger sinnvoll.

      Viele Grüße,
      Nils

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    Drohnen unter 250 Gramm fallen doch, so wie ich die Gesetze verstehe, dauerhaft unter die Regelung für Bestandsdrohnen. Und da gilt wie für die C1-Geräte 120m OGL und nicht die Höhe ab Startpunkt.

    Niemand muss seine Mini 3 Pro o.ä. „nachzertifizieren“ mit den damit verbunden Nachteilen. Die Klasse „C0“ fordert im Übrigen auch, dass Remote ID freigeschaltet wird, und das möchte manch einer vielleicht lieber nicht….

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      Hi Uli,

      ja, ein Zwang wäre wirklich nicht sinnvoll. Und wenn DJI da drumherum kommt, werden sie das freiwillig auch nicht machen. Niemand hat wohl Lust, seinen Kunden „etwas wegzunehmen“.

      Mit Remote ID für C0 liegst du aber nicht ganz richtig. Das wird erst ab C1 gefordert. (Irgendeinen „Vorteil“ muss die C0 ja dann doch haben… :)).

      Viele Grüße,
      Nils

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        Dass Remote-ID für C0 nicht gefordert ist, wusste ich nicht. Für mich wäre das sowieso kein Problem, weil´s meine Mavic 3 Classic auch hat.

        Das Gesetz sichert für „Bestandsdrohnen“ unter 250g aber doch einen Betrieb in A1 dauerhaft zu? Damit wäre eine Nachzertifizierung – auch wenn die möglich ist – weder verpflichtend,noch für den Betreiber sinnvoll.

        Aber die künftigen „Minis“ werden definitiv ein Label bekommen, verbunden mit dem schwerwiegenden Nachteil der absoluten Höhenbegrenzung. Ob der Gesetzgeber die an C1 mit 120m „OGL“ angleicht? Ich persönlich glaube das nicht…

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          Hi Uli,

          Ja ist richtig. Artikel 20 der EU 2019/947 deckt genau das für Bestandsdrohnen unter 250 g ab. Deswegen glaube ich persönlich auch nicht an eine zwanghafte Rezertifizierung bereits im Markt befindlicher Modelle.

          Was genau passiert, müssen wir wohl abwarten. :)

          Für die zukünftigen C0-Drohnen sind die Vorgaben, wie du schreibst, gesetzt. Ob sich daran was ändert, würde ich bezweifeln. Man hat die Regeln ohnehin schon immer wieder geschoben, sodass hier wohl eher „jetzt machen wir’s endlich“ einsetzt, bevor man die Regelungen erneut anpasst. Wäre aber natürlich völlig richtig, diese C0-Einschränkung noch mal zu überdenken. Denn dass Sub-250g-Bestandsdrohnen (die sich lediglich in Zukunft auf dem Papier von C0-Drohnen unterscheiden) hier weniger restriktiv gehandhabt werden, zeigt ja schon, dass das Ganze kaum auf einem risikobasierten Ansatz fußen kann. Würde es das tun, müssten auch die Bestandsdrohnen gleichermaßen auf 120 m über Startpunkt beschränkt sein.

          Viele Grüße,
          Nils

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            Grundsätzlich habe ich wenig Vertrauen in Gesetzeswerke der EU. Sie sind handwerklich meist schlecht gemacht, lückenhaft, unnötig kompliziert und nicht zukunftssicher. Wir haben ein irres Hickhack von Regeln und Vorschriften, die immer wieder durch Neue ergänzt, erweitert und korrigiert werden.

            Wer heute Drohnen fliegen möchte, sollte Jura studiert und sich auf Luftrecht spezialisiert haben.

            Dass die Regelung für Bestandsdrohnen auch wirklich Bestand haben, möchte ich anzweifeln.

  3. Avatar-Foto

    Hi Nils und danke für deine ausführliche Beschreibung. 🙏
    Die Infos finden sich ja inzwischen etwas häufiger, doch auf meine Frage, die sich mir stellt, habe ich bislang noch keine Antworten gefunden.

    Ich fliege mit der Mini 3 Pro, habe aktuelle den „kleinen“ Führerschein, wobei ich den A2 ebenfalls noch vorhabe zu machen. Da ich vor allem rund um Immobilien, Gewerbe und bei gezielten Personenaufnahmen fliege, bin ich quasi darauf angewiesen auch in Open A1 fliegen zu dürfen.
    Nun habe ich meine Mini 3 Pro aus diversen Sicherheitsgründen orange foliert. Sie wiegt nun von Haus aus 252g. Meist fliege ich sie noch mit Landinggear und seltener mit Rotorenschutz. Damit kommt sie natürlich „deutlich“ über die 249g-Grenze.

    Doch egal, wo ich etwas lese, stehen alle Beschreibungen immer nur zum Drohnenmodell selbst, aber nicht, was passiert oder welcher Umgang sinnvoll ist, wenn eine Drohne leicht erweitert wurde!? Da es meines Wissens nach ja um das Abfluggewicht geht, gäbe es in diesem Fall drei Optionen:
    1. Die Drohne fällt aufgrund von Gewicht in die Open A3 (für mich gleicht das fast dem Verschrotten).
    2. Ich reiße die Folierung ab, verzichte zukünftig immer auf die mir sehr wichtigen Sicherheitsaspekte und fliege im Standard Open A1, ohne Nachklassifizierung.
    3. Ich lasse die Drohne (mit oder ohne Folierung??) nachzertifizieren (C0) und rutsche dann mit (ich vermute neu angebrachter) Folierung theoretisch ja in die C1, womit ich dann aber – ebenfalls zumindest theoretisch – trotzdem in der Open A1 fliegen dürfen müsste.

    Hast du dazu irgendeinen wertvollen Gedanken, eine Idee? Was sagst du zu meinem Gedankenspiel in 3.? Oder weißt du sogar etwas Genaueres?
    Hast du eine Idee, wo ich mich sinnvoll hinwenden kann, um zu erfahren, welche Wege ich tatsächlich gehen kann?

    Danke für deine Zeit!
    LG Patrick

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      Hallo Patrick,

      danke für deinen Kommentar. Ich hoffe, ich habe alles richtig verstanden und versuche mich mal (wie immer alles ohne Gewähr). ;)

      Zu 1: Das würde ich auch so sehen: Da es bei Bestandsdrohnen auf das Abfluggewicht ankommt und die Grenze für A1 seit dem 1.1.24 bei 250 g liegt, würde deine modifizierte Mini 3 Pro in meinen Augen nur noch in OPEN A3 betrieben werden dürfen. (Ob diese Regelung bei solch minimalen Modifikationen sinnvoll ist, lasse ich mal unkommentiert.)

      Zu 2: Das wäre der sicherlich der einfachste Weg, weil die Mini 3 Pro so als Bestandsdrohne unter 250 g durchgeht.

      Zu 3: Nur der Hersteller kann eine Drohne nach einer bestimmten Cx-Klasse zertifizieren. Dabei ist die MTOM nur eines von vielen Kriterien. Wenn du die Mini 3 Pro hypothetisch als C0 zertifizieren lassen könntest / würdest und diese dann „schwerere“ machst, verliert die Drohne in der Folge ihren C0-Status und dürfte dann wohl a) entweder gar nicht mehr in der OPEN Kategorie geflogen werden oder b) fällt in die OPEN A3 (da bin ich mir unsicher, weil es diese Konstellation meines Wissens nach in der Praxis bisher so bisher nicht gegeben). Ich tippe aber auf a), was ausschließlichen Betrieb in der SPECIFIC bedeuten würde (also völlig unbrauchbar für dich). In C1 rutschst du dann auf keinen Fall automatisch, weil der Hersteller die Drohne auch für C1 zertifiziert haben müsste.

      Unterm Strich würde ich die Mini 3 Pro deshalb, glaube ich einfach ohne Modifizierung unter den Regelungen für Bestandsdrohnen verwenden.

      Ich hoffe, das hilft dir ein wenig weiter.

      Viele Grüße,
      Nils

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