Mit der Mavic 3 dürfte DJI einer der im Vorfeld am meisten beleuchteten Produktlaunches bisher gelingen. Doch eine Frage treibt viele potenzielle Käufer in der EU um: Wird DJIs neuste Drohne ein C1-Label tragen und somit einer EU-Drohnenklasse mit vielen Freiheiten angehören?
Die EU-Drohnenregeln sind bereits seit Mitte 2019 verabschiedet und ein großer Teil davon seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Trotzdem bringen die darin enthaltenen Übergangregelungen Herausforderungen und Probleme. Und zwar für Piloten und Drohnenhersteller gleichermaßen.
Viele Konsumenten wollen am liebsten nur noch Drohnen kaufen, die bereits eines der neuen C-Label tragen und die Drohne somit klar einer der neuen Drohnenklasse zuweisen. Den Herstellern fehlen auf der anderen Seite konkrete Beispiele und Verfahren des Gesetzgebers, wie genau die Drohnen zu zertifizieren sind.
Tipp: Unseren ausführlichen Testbericht der DJI Mavic 3 findet ihr direkt hier. Wer sich für den Testbericht der Mavic 3 Cine interessiert, liest direkt hier.
Das Gewicht bleibt entschiedener Faktor
Update: Im August 2022 hat die Mavic 3 / Mavic 3 Cine die C1-Zertifizierung erhalten und kann seitem vom Nutzer in eine C1-Drohne umgewandelt werden.
Alle genauen Details zu den Drohnenklassen findet ihr in unserer Übersicht zum Thema. Knapp zusammengefasst: Die EU teilt Drohnen anhand verschiedener Merkmale in fünf verschiedene Klassen von C0 bis C4 ein. Je nach zugewiesener Klasse, ist dann der Betrieb in den verschiedenen Untergruppen der OFFENEN-Kategorie (OPEN A1 bis OPEN A3) gebunden.
Maximale Freiheiten genießen in diesem Kontext Drohnen der Klasse C0 und C1, die in OPEN A1 geflogen werden dürfen. Für Bestandsdrohnen ergibt sich damit ein Problem: Nach aktuellem Stand sollen solche Modelle ohne C-Klassifizierung ab 01.01.2023 nur noch in OPEN A1 oder OPEN A3 betrieben werden können. Das wird dann vor allem abhängig vom Gewicht als Hauptmerkmal sein.
Wer sich also eine neue Drohne kauft, achtet schon heute häufig sehr genau auf das vom Hersteller angegebene Abfluggewicht, um auf die Tatsache vorbereitet zu sein, dass auch eine neue Drohne ohne C-Label ab 2023 zu den „Bestandsdrohnen“ zählen wird.
Das Problem dabei ist: Derzeit verfügt noch kein einzige Modell über ein offizielles C-Label. Auf Nachfrage bei DJI haben wir anlässlich der Vorstellung der DJI Air 2S im April 2021 die Aussage folgende erhalten: „Eine CE-Klassenkennzeichnung von Drohnen (C0-C4) ist nach aktuellem Stand aufgrund fehlender Standards und anerkannter Stellen in Europa leider noch nicht möglich. […] Wir sind in die Diskussion über die neuen EASA-Vorgaben eingebunden und passen unsere Planung an die neuen Anforderungen und Standards an, sobald diese feststehen werden. Eine zeitliche Angabe hierzu können wir nicht machen, da es von den Behörden abhängig ist. Sobald die Vorgaben und Prozesse zum Erlangen der CE-Klassenkennzeichnung final bestätigt sind, werden wir unsere Kunden darüber informieren, ob und welche Produkte in die rückwirkende Kennzeichnung der CE-Klasse aufgenommen werden.„
Auch die Hersteller sind also aktuell aufgrund fehlender konkreter Prozesse noch gar nicht in der Lage, ihre Drohnen entsprechend zu zertifizieren, selbst wenn die technischen Merkmale in vielen Fällen bereits erfüllt würden. Für Verbraucher und Hersteller eine unbefriedigende Situation.
Wer also maximale Flexibilität haben will, der schielt auf das C0- oder C1-Label. Nur so lässt sich ohne das größerer EU-Fernpilotenzeugnis auch in OPEN A1 fliegen. Für Bestandsdrohnen gilt das nur für ein Gewicht bis 500g. Mit offiziellem C1-Label wären jedoch bis zu 900 g erlaubt. Und genau das ist der Knackpunkt.
Leaker macht Hoffnung auf Mavic 3 in C1-Kategorie
Gerade im Falle der anstehenden Mavic 3 steht erneut die Frage im Raum, ob die Drohne offiziell der C1-Klasse angehören wird. Aufbauend auf das obige Statement von DJI, sehen wir dieser Möglichkeit aber eher mit geringer Hoffnung entgegen.
Das vor wenigen Tagen aufgetauchte (vermeintliche) Gewicht der Mavic 3 wurde bereits viel diskutiert. In einer vorab veröffentlichten Tabelle mit technischen Daten steht hier„<920 g“. Das lässt viel Spielraum für Interpretation.
Für EU-Kunden ist aber vor allem eins wichtig: Erfüllt die Mavic 3 zumindest technisch bereits alle Punkte, die für eine C1-Klassifizierung notwendig sind? Sollte das nämlich der Fall sein, ist es nicht ausschlossen, dass EASA und Hersteller sich auch auf eine rückwirkende Zertifizierung einigen können. Drohnen die also allen Vorgaben entsprechen, könnten theoretisch somit nachträglich eine Klassifizierung erhalten – sofern uns die Bürokratie nicht in den Weg kommt.
Neue auf Twitter veröffentlichte Infos machen nun ein wenig Hoffnung, dass DJI eine Mavic 3 unter 900 g bauen könnte. Der Account Jasper Ellens – 27 Leaks, der auch viele der vorhergehenden Mavic 3 Leaks zu verantworten hat, hat offenbar noch einmal bei seiner Quelle nachgehakt.
Demnach soll das Gewicht der Mavic 3 zwischen 900 und 920 Gramm liegen. Die Differenzen lassen sich offenbar durch mögliche Variationen im Herstellungsprozesse erklären. Theoretisch soll sich die Drohne aber mit unter 900 Gramm herstellen lassen.
Das wäre eine tolle Sache für alle Kunden in der EU und natürlich Besucher von EU-Ländern, die ihre Drohne hier verwenden wollen.
Ein C1-Label zum Launch der Drohne in 2021 ist aber nach wie vor sehr unrealistisch. Es geht hier also viel mehr um die Möglichkeit einer „Rezertifizierung“ in 2022. Damit wird zum möglichen Launch im November wohl nur eine Betrieb in OPEN A2 (mit EU-Fernpilotenzeugnis) oder in OPEN A3 (mit EU-Kenntnisnachweise) möglich sein.