C0-Label auf der Unterseite der DJI Mini 4 Pro

Update!

Anleitung: Höhenlimit der DJI Mini 4 Pro entfernen (C0 entfernen)

Publiziert von Nils Waldmann

am

In dieser Anleitung beschreiben wir, wir ihr das Höhenlimit der DJI Mini 4 Pro dauerhaft entfernen bzw. deaktivieren könnt. Danach soll sich die Höhe wieder auf 500 m einstellen lassen. Das Ganze kostet jedoch die C0-Zertifizierung.

Wer sich eine DJI Mini 4 Pro (zum Testbericht) zulegt, bekommt eine super Drohne, die bereits mit der neuen C0-Zertifizierung ausgestattet ist. Der einzige Nachteil: Die C0-Klasse sieht ein strengeres Höhenlimit von 120 m über dem Startpunkt und nicht über Grund vor.

Wer sich daran nicht stört, brauch gar nicht weiterzulesen. Für euch ist das Folgende uninteressant.

Wer jedoch wieder Zugriff auf bis zu 500 m Flughöhe haben möchte, um beispielsweise flexibler in bergigem Gelände zu fliegen, für den bietet DJI jetzt Abhilfe an. Wir zeigen euch, wie es geht und was die Konsequenzen sind.

Wichtig: Bevor ihr loslegt!

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Bevor es losgeht, müsst ihr genau verstehen, was ihr im Begriff seid zu tun. Im Grunde handelt es sich bei dem unten beschriebenen Vorgehen de facto um eine „Dezertifizierung“ eurer DJI Mini 4 Pro Drohne.

Das UAV ist danach keine offizielle Cx-zertifizierte Drohne mehr.

Dieser Prozess lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Eure Drohne kann danach nie mehr erneut eine C0-Drohne (oder C1-Drohne) werden.

Überlegt daher gut, ob die 120-m-Grenze über dem Startpunkt diesen Schritt wert sind. Denkt auch einen möglichen Verkauf der Drohne in der Zukunft und einen potenziell damit einhergehenden Wertverlust.

DJI schreibt auf seiner Website und im Risikohinweis während es Prozesses außerdem, dass Drohnen, die diesen Prozess nach dem 1. Januar 2024 durchlaufen haben, nicht mehr in der OPEN-Kategorie betrieben werden dürfen.

Wird der Prozess vor dem 31.12.2023 durchgeführt, sollen die Drohnen weiterhin als Bestandsdrohne in der OPEN A1 fliegen dürfen.

Es kommt also darauf an, wann die Dezertifizierung durchgeführt wird!

Da es zu dem Thema viele Nachfragen darf, hier unsere Interpretation der Optionen in einer Grafik dargestellt:

Grafik stellt die verschiedenen Optionen dar.
Optionen im Überblick.

Höhenbeschränkung der DJI Mini 4 Pro aufheben

Um die Beschränkung der Flughöhe der DJI Mini 4 Pro auf 120 m über dem Startpunkt dauerhaft aufzuheben, bietet DJI einen speziellen Prozess an. Diesen beschreiben wir im Folgenden.

Auch nach dem Durchlaufen des Prozesses gilt in der OPEN-Kategorie natürlich weiterhin ohne Ausnahmen die Höhengrenze von 120 m über Grund.

WICHTIG: Wer sich für diesen Weg entscheidet, verliert dauerhaft und unwiederbringlich die C0-Zertifizierung seiner Drohne – für immer!

Benötigte Zeit: 5 Minuten

Folgende Schritte sind zu erledigen, um die Höhenbeschränkung zu deaktivieren.

  1. DJI Fly App auf v1.12.3 aktualisieren

    Die neuste Version (mindestens v1.12.3) der DJI Fly App installieren und die DJI Mini 4 Pro auf die neuste Firmware aktualisieren.

  2. Einstellungen öffnen und Aufhebung der Beschränkung anfordern

    Unter der Einstellung für die maximale Flughöhe Einstellungen -> Sicherheit -> Max. Flughöhe findet sich ein neuer Button „Größeres Höhenlimit anfordern“ (engl: Request Higher Altitude Limit)

  3. QR-Code scannen

    Es öffnet sich ein QR-Code, der mit dem Smartphone gescannt werden muss.

  4. Formular ausfüllen

    Es öffnet sich ein Formular, welches ausgefüllt werden muss, um die Entfernung des C0-Limits zu beantragen. Ggf. ist hier zunächst ein Login in euren DJI-Account notwendig.

  5. C0-Aufkleber entfernen und Fotonachweis erstellen

    Der C0-Sticker auf der Unterseite der DJI Mini 4 Pro (kurz vor dem Akkuschacht) muss entfernt werden. Von der Drohne ohne C0-Label muss nun ein Foto angefertigt werden, auf dem auch der kleine Sticker mit der Seriennummer zu erkennen ist. Dafür müsst ihr den Akku entfernen und fokussiert am besten auf den Aufkleber mit der Seriennummer.C0-Label auf der Unterseite der DJI Mini 4 Pro

  6. Formular absenden und Risikohinweis bestätigen

    Im letzten Schritt muss das Formular abgeschickt werden. Damit das klappt, verlangt DJI die Bestätigung eines Risikohinweises.

    Diesen unbedingt gut durchlesen!

  7. Fertig: Höhe wieder bis 500 m einstellen

    Auf der DJI RC-N2 sollte sich die Höhe sofort wieder bis 500 m einstellen lasse. Mit der DJI RC 2 Fernsteuerung müsst ihr nach dem Absenden noch einmal erneut auf den „Anfordern“-Button unter dem Schieberegler klicken. Danach sollten auch hier wieder die 500 m verfügbar sein.

Das war’s auch schon. Eure Drohne ist jetzt offiziell keine C0-Drohne mehr. Mit allen daraus folgenden positiven wie auch negativen Konsequenzen.

Ab 2024 soll es wohl auch eine neue Möglichkeit geben, eine C1-Zertifizierung für C0-zertifizierte DJI Mini 4 Pro zu bekommen. Wie und wann dies möglich sein wird, ist aber noch offen.

Schlusswort

Wir hoffen, euch hat diese Anleitung beim Entfernen des Höhenlimits / der C0-Zertifizierung eurer DJI Mini 4 Pro geholfen.

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Quelle: DJI

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

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28 Gedanken zu „Anleitung: Höhenlimit der DJI Mini 4 Pro entfernen (C0 entfernen)“

  1. Avatar-Foto

    Danke für den Bericht!
    Ich frage mich jetzt nur was genau der Nachteil ist ohne C0.
    Das man einen kleinen Dronenführerschein braucht und eine Registrierungsnummer auf der Drone haben muss?
    Aber sonst bleibt alles bei A1 wenn die „Dezertifizierung“ noch in 2023 gemacht wird oder?

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hi Sebastian,

      das hast du, denke ich, soweit richtig interpretiert – ich interpretiere den Text hier aber auch nur. Die eID (Registrierung) wird aber aufgrund der Kamera der Mini 4 Pro aber ja ohnehin fällig.

      Letztendlich ist DJI mit der Mini 4 Pro in Bezug auf die C0-Zertifizierung zeitlich „in Vorleistung“ gegangen, weil diese ja erst ab dem 1.1.24 gesetzlich vom Hersteller gefordert wird. Der Prozess ist jetzt dann sozusagen die Möglichkeit, diese C0-Zertifikat noch zu entfernen, solange wir im Jahr 2023 sind. Damit dürfte die Drohne dann wohl defacto zu einer „Bestandsdrohne“ werden.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
      • Avatar-Foto

        Alles klar Danke! Ich hab das jetzt gemacht war in 2min erledigt. In den Bergen ein bisschen mehr Spielraum zu haben ist mir wichtiger.
        Gruß

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      • Avatar-Foto

        Hallo
        Und genau so ist es.
        Habe heute das bei DJI erledigt, zwei Fotos von Drone(mit Aufkleber und ohne ),Bestätigung direkt bekommen .10 min.später konnte ich bis 500m einstellen.
        Besitze auch den Mavic 2 Pro und A2 Drohnen Flugschein.

        Antworten
  2. Avatar-Foto

    Da die Mini 4 Pro als zertifizierte Drohne auf den Markt gekommen ist, wird sie im Gegesatz zur Mini 3 und 2 nach dem Entfernen des C0 Zertifikat eben keine Drohne für die open category, sondern fällt als nicht Bestandsdrohne ohne Zertifikat in die specific category, was in Punkt 3 bei der Risc Erklärung ganz deutlich geschrieben steht.
    Betrieb in A1 ist dann ab 01.01.24 legal nicht mehr möglich, bis DJI sie in C1 neu zertifiziert.

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hallo Openwater,
      du beziehst dich in deinem Kommentar auf die Entfernung des C0-Zertifikats nach dem 1.1.24, korrekt? Dann hätten wir ein gleiches Verständnis. Der Punkt 2 der Risikoerklärung steht ja ebenso geschrieben, dass bei Drohnen, vor dem 31.12.2023 „entzertifiziert“ werden, weiterhin ein Betrieb in OPEN A1 möglich sein soll – auch nach dem 1.1.24. („2. For the removal of the CO label before December 31, 2023, the aircraft can continue to fly in the A1 environment
      starting from January 1, 2024.“ – DJI).

      Insgesamt eine nicht für den Endnutzer auf den ersten Blick nicht wirklich transparente Gesamtsituation, was ich sehr schade finde.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
  3. Avatar-Foto

    Kann es sein, dass DJI das Ganze nochmal überarbeitet hat? Weil nun steht in deren Blog:
    „They will only be able to fly in the Specific Category after receiving permission from the National Aviation Authority in their country of operation.“

    Somit doch nicht A1 nach dem 01.01.2024, oder?

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hi Daniel,

      der von dir angesprochene Satz unter der Überschrift „Mini 4 Pro users who wish to fly higher than 120 meters from take-off point beyond 31 December 2023“ steht da tatsächlich schon länger so. Dieser ist aber tatsächlich unscharf formuliert, weil hier der Zeitpunkt der Entfernung nicht einbezogen zu sein scheint.

      Wir haben die Grafik oben auf Basis des Textes des „Risks Reminders“ erstellt, den jeder Pilot vor der Entfernung bestätigen muss. Da steht es ja dann differenzierter drin.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
  4. Avatar-Foto

    Ich habe nun nochmal bei DJI nach Details nachgefragt und folgende Antwort bekommen (kann bei Bedarf auch gerne weitergeleitet werden):

    Starting from January 1, 2024, if you choose not to apply for the removal of the 120 m height restriction and wish to retain the C0 label, you will be presented with the following scenarios:

    1. For customers who have removed the C0 label in 2023, there is no chance to have the C0/C1 label anymore, and there will be no 120m altitude limitation afterward (still can fly up to 500m). No mandatory requirement for such a scenario after 2024.

    2. For customers who do not remove the C0 label in 2023, there will be chances to keep the C0 label with the 120m altitude restriction, and chances to apply for the C1 label after 2024 (while the procedure is still yet to be confirmed).

    3. For those customers who purchase in 2024, there will be a non-removable mandatory category identification label.

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hallo Daniel,

      vielen Dank für diese Informationen. Ist damit die Entfernung des C0-Labels ab dem 1.1.24 (für eine vorher in 2023 gekaufte Drohne) also dann doch ausgeschlossen?

      Daraus ergibt sich auch, dass eine zukünftige Zertifizierung als C1-Drohne dann also ausschließlich für Drohnen bereitstehen soll, bei denen die C1-Zertifizierung NICHT entfernt worden ist.

      Oder missinterpretiere ich die Infos (weil ich deine genaue Nachfrage nicht kenne)?

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
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        Hallo Nils,

        ich verstehe das exakt genauso. Aber ich kann dir auch gerne die Mail weiterleiten (meine Frage ist auch im Verlauf).

        Aber so wie du es interpretierst wäre auch mein Verständnis.

        Antworten
        • Avatar-Foto

          Hallo Daniel,

          danke dir für deine Antwort, alles klar! Ja, leite mir die Infos sehr gerne weiter (Adresse findest du im Impressum).

          Danke dir! :)

          Viele Grüße,
          Nils

          Antworten
        • Avatar-Foto

          Habe nun nochmal die Sache mit dem Kauf 2023 und C0 Entfernung 2024 angefragt.

          Die anderen Mails habe ich dir an die „Info“ Adresse weitergeleitet und würde das dann auch mit der Antwort machen.

          Antworten
          • Avatar-Foto

            Ich danke dir! :)

            Viele Grüße,
            Nils

          • Avatar-Foto

            Hallo Daniel,

            hast du zwischenzeitlich schon Neuigkeiten dazu?

            Gruß, Stefan

          • Avatar-Foto

            Hallo Stefan,

            leider kann ich nicht auf dein Kommentar antworten, aber ich hoffe du schaust hier nochmal rein. Nils hat alle mir bekannten Infos oben eingearbeitet.

            Die C1 Zertifizierung wird es nur für Drohnen geben, die weiterhin die C0 behalten. C0 entfernen verhindert meiner Interpretation zum jetzigen Zeitpunkt nach jegliche Möglichkeiten wieder eine Zertifizierung zu erhalten.

            VG Daniel

  5. Avatar-Foto

    Welche Daten muss man bei den Schritt 4 im Formular angeben? Wollen die da irgendwelche persönlichen Daten neben dem Foto der Drohne mit der Seriennummer?

    Antworten
  6. Avatar-Foto

    Hallo

    Ich bin mir nicht sicher was nun richtig ist, wo ich nun fliegen darf und ob ich einen Fehler gemacht habe…

    Ich habe eine DJI Mini 4 pro mitte Dezember gekauft und auch aktiviert.

    Die Anfrage für die Höheaufhebung habe ich jedoch erst nach meinem Urlaub getätigt am 19.Januar 2024.
    (Info: komischerweise musste ich nie ein Label entfernen, war von anfang an nichts drauf. Ich habe zwei Bilder meiner Drohne ohne Label gesendet und es wurde akzeptiert).

    Grüsse aus der Schweiz,
    Patrik A.

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hallo Patrick,

      ich habe den Fall selbst so bisher nicht gehabt. Ich weiß leider auch nicht, ob DJI in der Schweiz andere Versionen verkauft, die kein C0-Label haben? Eigentlich war mein Verständnis bisher, dass sich die Schweiz zu einem überwiegenden Teil an die EU-Regularien angelehnt hatte. Ob das auch die Zertifizierung betrifft, weiß ich jedoch nicht.

      Ich würde einmal direkt bei DJI nachfragen (Online Ticket), in welchem Status deine Drohne jetzt ist (Bestandsdrohne, irgendwas anderes…).

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
  7. Avatar-Foto

    Hat schon jemand Erfahrung damit wie man eine im Januar 2024 gekaufte Mini 4 (mit C0) auf C1 umzertifiziert um dann über 120 m fliegen zu können (über Grund)? Ich habe jetzt mal den Antrag bei DJI eingereicht aber bisher konnte mir noch niemand mit Sicherheit sagen, ob dann die Begrenzung tatsächlich aufgehoben wird. Falls das nicht sicher der Fall wäre, würde ich die Drohne nämlich zurückgeben, da sie mit dem 120m Limit ab Startpunkt in den Bergen praktisch kaum nutzbar ist…

    Viele Grüße,
    Franz

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hallo Franz,

      noch sind mir keine Details zum Ablauf der C1-Zertifizierung der Mini 4 Pro bekannt.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
  8. Avatar-Foto

    Hallo, kann man die Mini 4 Pro jetzt noch den C0 Aufkleber entfernen und die bei DJI registrieren das sie keine C= Drohne mehr ist um die 500m wieder frei zuschalten?

    MfG
    Lehmi

    Antworten
  9. Avatar-Foto

    Ich fürchte die Sichtweise, die Drohe in 2023 zu dezertifizieren und dann in 2024 weiter in der offenen Kategorie als Bestanddrohne in A1 betreiben zu können könnte nicht stimmen:

    https://viewpoints.dji.com/blog/dji-mini-series-altitude-limit-eu

    Mini 4 Pro users who wish to fly higher than 120 meters from
    take-off point beyond 31 December 2023

    Mini 4 Pro users who bought their drone before 1 January 2024 with a C0 label and who wish to fly higher than 120 meters from take-off point beyond 31 December 2023 can follow our Step by Step Guide below. But first, an overview of the procedure:

    They remove the C0 label from the Mini 4 Pro.
    They apply at a special DJI portal to have the technical altitude limitation extended to 500 meters by uploading photo proof of the drone’s serial number and the drone without the label and will receive an update.
    They will only be able to fly in the Specific Category after receiving permission from the National Aviation Authority in their country of operation.

    Antworten
  10. Avatar-Foto

    Hallo,

    Ich habe noch im Dezember 2023 anhand dieser Anleitung die C0 Zertifizierung an meiner mini 4 pro problemlos entfernt. Die maximal Höhe kann ich jetzt auf 500 m einstellen. Ich frage mich, ob künftige Updates der Firmware vom Controller RC 2 oder der Drohne diese Höhenbegrenzung wieder aufheben und auf 120 m zurücksetzen.
    Gibt es dazu Erfahrungen oder Kenntnisse?

    VG
    Chr

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hallo Chris,
      nein, das sollte nicht passieren. Genau deswegen bist du ja den Prozess durchlaufen. Im Gegenteil: Das Ganze (C0-Entfernung) dürfte offiziell nicht mehr rückgängig machbar sein, soweit mir bekannt.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten
      • Avatar-Foto

        Top, Danke für das schnelle Feedback!

        Antworten
  11. Avatar-Foto

    Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht.
    Ich hatte im Dezember eine Mini 4 Pro gekauft und direkt den Prozess angestoßen. Die Drohne ist wegen einem Software-Fehler ohne mein Verschulden abgestürzt und jetzt weg.
    Heißt, ich habe jetzt für immer einfach „Pech gehabt“ ohne, dass ich etwas dafür kann?

    Antworten
    • Avatar-Foto

      Hallo Simon,

      das klingt ja sehr ärgerlich. :( Ich muss aber kurz zum Verständnis fragen: Was genau meinst du, hat deine Situation mit der C0-Entfernung zu tun? Das habe ich, glaube ich, nicht richtig verstanden.

      Um bei Schäden bzw. vor allem bei einem Fly Away abgesichert zu sein, braucht man den Care Refresh Schutzplan. Ohne die Drohne nach einem Unfall in der Hand zu haben (auf welcher die Logdaten der „Blackbox“ gespeichert sind) hat man sonst schwierige bis keine Chancen. Mit dem Flyaway-Schutz wäre ein Teil dieser Daten auf dem fest verbundenen Controller abrufbar. Ohne den zusätzlichen Service ist mir keine Option bekannt – leider.

      Ich hoffe, das hilft dir wenigstens etwas bei der Einordnung weiter.

      Viele Grüße,
      Nils

      Antworten

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