Eine neue Untersuchung gibt erstmals konkreten Einblick in illegale Flugaktivitäten durch Drohnen rund um einen Flughafen in den USA. Die Forscher benutzt dazu DJIs Aerosole Remote ID Empfänger.
Seit knapp einem Jahr ist das so genannte LAANC System in den USA auch für Freizeitpiloten verfügbar und verpflichtend. LAANC steht für Low Altitude Authorization and Notification Capability und stellt einen Dienst bereit, mit dem auch Genehmigungen für private Drohnenflüge in nahe Echtzeit in kontrolliertem Luftraum angefragt werden können.
Das System verwendet dazu Apps, die es dem Piloten ermöglicht in nur wenigen Minuten eine Freigabe oder Ablehnung seines geplanten Fluges zu erhalten. Trotz der Pflicht bzw. des ansonsten strikten Flugverbotes in kontrolliertem Luftraum um Flughäfen, stellt die neue Studie viele Verstöße fest.
Illegale Flüge: Drohnenpiloten kommen Flughafen zu nahe
Forscher der Embry-Riddle Aeronautical University haben nun ein Paper veröffentlicht, in dem sie die Flugaktivitäten von Drohnen rund um den Daytona Beach International Airport in Florida untersucht haben.
Dabei ist hervorzuheben, dass lediglich Flüge mit DJI Drohnen erfasst wurden, da das verwendete Remote ID System nur Drohnen des chinesischen Herstellers erfassen kann. Je nach Datenquelle hat DJI in den Vereinigten Staaten aber einen Marktanteil zwischen 74 und 76 %, sodass die gesammelten Daten trotzdem eine vernünftige Tendenz abgeben sollten.
Das eingesetzte DJI Aeroscope System ist ein Broadcast Remote ID Empfänger, der den unverschlüsselten Datenlink zwischen Drohne und Fernsteuerung erkennt und auslesen kann. Daraus konnten die Forscher dann das Drohnenmodell, den Status, den Flugpfad, den Startpunkt und die Höhe sowie Geschwindigkeit ermitteln.
Die Aufzeichnungen fanden für 30 Tage zwischen August und September 2019 statt und erfolgten 24 Stunden am Tag. Insgesamt zeichnete das System 271 Flüge auf.
Die Wissenschaftler verglichen dies mit den via LAANC getätigten Anfragen zum legalen Aufstieg und stellten fest, das im selben Zeitraum nur 94 LAANC-Freigaben für das Gebiet vorlagen. Von diesen 94 Genehmigungen konnten jedoch nur 19 Flüge (7 %) den aufgezeichneten Flügen zugeordnet werden, was eine deutliche Anzahl von illegalen Flügen erahnen lässt.
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Viele Drohnen deutlich zu hoch unterwegs
Viele der Flüge fanden dabei nicht nur in gesperrtem oder kontrolliertem Luftraum statt, auch hielten sich den Daten zur Folge erschreckend viele Piloten nicht an die bundesweit gültige maximale Flughöhe von 500 Feet (152,4 m) AGL.
Insgesamt 34,3 % aller Flüge verstießen dabei gegen die lokal gültige Höhenbegrenzung. Zur Auswertung verwendeten die Wissenschaftler im Übrigen eine Karte, die die Höhenunterschiede des Geländes berücksichtigt.
Von 41 Flügen mit Höhenüberschreitung über 500 Fuß – diese waren also in jedem Fall illegal – flogen knapp 32 der Piloten zwischen 500 und 1000 Fuß hoch. Weitere sechs Drohnen waren in über 1000 Fuß Höhe (ca. 305 m) unterwegs. Drei Flüge mit über 1500 Fuß AGL wurden ebenfalls aufgezeichnet. Der Höchstwert lag bei über 1600 Fuß (487 m), was bereits deutliche Gefahr für den bemannten Flugverkehr bedeutet.
Insgesamt gibt die Untersuchung also interessante Einblicke, wie wenig das vorgeschriebene LAANC-System in dieser Region angenommen wird.
Gesetzgeber und Exekutive müssen nun eigentlich handeln. Denn zum einen scheint hier die Durchsetzung der Luftraumsicherheit fraglich, zum anderen sind die Drohnenpiloten offensichtlich nicht gut genug aufgeklärt worden.
Quelle: Wallace, Robbins, et al.