Gegenstände mit der Drohne abwerfen: Erlaubt oder verboten?

Publiziert von Nils Waldmann

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Wer eine Drohne sein Eigen nennt, ist sicherlich schon einmal auf die Idee gekommen, einen Gegenstand in die Luft zu heben und diese abzuwerfen. Doch ist das Abwerfen von Gegenständen erlaubt? Und falls ja, unter welchen Bedingungen? Wir geben euch einen Überblick.

Auch moderne Drohnen aus dem Consumer-Segment haben in der Regel bereits so kräftige Antriebe, dass das Anheben kleinerer Gegenstände rein physikalisch weniger ein Problem darstellt. Aber was sagt der Gesetzgeber dazu? Und ist es ein Unterschied, ob ein Gegenstand von einer Drohne abgeworfen oder heruntergelassen wird?

Auf diese Fragen möchten wir in diesem kurzen Artikel eingeben, um euch einen Überblick zu verschaffen. Grundsätzlich gilt auch hier: Ihr als Pilot seit am Ende natürlich vollständig alleine für euer Handeln verantwortlich.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Darf man Gegenstände von einer Drohne abwerfen?

Gehen wir zunächst vom „Normalfall“ aus, der für die meisten Drohnenpiloten gelten dürfte: Ihr möchtet einen Gegenstand von eurer Drohne abwerfen und fliegt die Drohne unter den Auflagen der OPEN Category.

Hier sind die Regeln bereits auf EU-Ebene ganz klar: Das Abwerfen von Gegenständen ist verboten. Das geht aus Artikel 4f der zuständigen EU-Verordnung (EU) 947/2019 hervor.

Nicht nur der Abwurf von Material wird in der OFFENEN Kategorie grundsätzlich ausgeschlossen, auch der reine Transport (also das Mitführen von Punkt A nach B) von gefährlichen Gütern ist ebenfalls verboten. Als gefährliche Stoffe gelten alle „von einem unbemannten Luftfahrzeug als Nutzlast mitgeführte Gegenstände oder Stoffe, die bei einem Zwischenfall oder einem Unfall eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, Sachen oder die Umwelt darstellen, […]“.

In Deutschland wird das Abwerfen von Gegenständen von Luftfahrzeugen (nicht nur von Drohnen) noch einmal explizit in §13 der LuftVO geregelt.

Hier heißt es in Absatz (1) Satz 1: „Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten.“ Außerdem werden einige Ausnahmen für das Abwerfen von Ballast in speziellen Situationen beschrieben.

Absatz (2) beschreibt die mögliche Ausnahme von dem Verbot: „Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.“

Abwerfen und Ablassen: Beides verboten?

Wichtig ist hier die im ersten Absatz des §13 LuftVO gewählte Formulierung zu beachten: Nicht nur das Abwerfen von Gegenständen ist grundsätzlich nicht erlaubt, auch das Ablassen (also z.B. das Herunterlassen an einem Seil) von Objekten ist erst einmal nicht erlaubt.

Für beides wird also eine Sondergenehmigung benötigt. Diese wird in Deutschland über die zuständigen Landesluftfahrtbehörden beantragt.

Abwurf von Objekten mit der Drohne: Ein Fall für die SPECIFIC Category

Bis hierhin haben wir also gemeinsam verstanden, dass der Abwurf von Objekten mit einer Drohne in der OPEN Betriebskategorie grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Wer trotzdem einen Anwendungsfall hat, den er mit der Drohne umsetzen möchte, kann das Vorhaben in der SPECIFIC Category durchaus umsetzen. Dafür ist dann jedoch eine entsprechende Risikobewertung (SORA) und eine daraus abgeleitete Betriebsgenehmigung notwendig.

Auf der Website der EASA wird der Abwurf von Gegenständen, die an Bord eines UAVs befestigt sind, für die SPECIFIC Category sogar explizit als Betriebsszenario genannt.

Die Befestigung und das Abwerfen von Drohnen kann technisch mit sogenannten Drone Release Systemen, auch Dropping Systemen, realisiert werden. Aber Vorsicht: Nur weil es solches Zubehör einfach im Internet zu kaufen gibt, ist die Verwendung trotzdem an die oben genannten Auflagen gebunden und in der OFFENEN Kategorie tabu!

Übrigens: Weitere Gründe, die OFFENE Kategorie zu verlassen, sind Flüge, die höher als 120 m AGL stattfinden sollen oder Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten (BVLOS). Auch dafür benötigt ihr dann selbstverständliche eine entsprechende Genehmigung.

Schlusswort

Wir hoffen, euch hat dieser Artikel einen guten Überblick über das Abwerfen und Ablassen von Gegenständen mit der Drohne gegeben.

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Gegenstände mit UAVs abwerfen (FAQ)

Darf ich Gegenstände mit der Drohne abwerfen?

Grundsätzlich nein. Es benötigt immer eine Sondergenehmigung.

Ist das Abwerfen oder das Ablassen von Objekten mit der Drohne dasselbe?

Ja, vor dem Gesetz sind beide Anwendungsfälle gleich.

Wie bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung, um Gegenstände mit der Drohen abzuwerfen?

Der Betrieb in der SPECIFIC Kategorie erlaubt dieses Szenario prinzipiell. Dafür muss eine entsprechende Betriebsgenehmigung mit vorgelagerter Risikoanalyse (SORA) durchgeführt und von der zuständigen Behörde ausgestellt worden sein.

Quellen: LuftVO, EASA, (EU) 2019/947

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

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