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FAA erlässt Durchsetzungsmaßnahmen für Drohnenpiloten

Publiziert von Nils Waldmann

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Die US-Amerikanische Behörde FAA (Federal Aviation Association) hat neue sogenannte Durchsetzungsmaßnahmen (englisch enforcement actions) für Drohnenpiloten erlassen. Die Durchsetzungsmaßnahmen erlauben Kontrollen von einzelnen Piloten und die gezieltere Überwachung von Bereichen mit Gefährdungshäufungen.

Erst vor Kurzem hat die FAA neue Auflagen erlassen, die das Anbringen der Drohneregistrierungsnummer nun auch in den USA an der Außenseite der Drohne fordern.

Neue Risikoanalyse führt zu Durchsetzungsmaßnehmen

Die neuen Maßnahmen erlauben es Officers der FAA Bereiche mit häufigen Verstößen gegen das geltende Luftrecht durch Drohnen periodisch zu überwachen. Außerdem werden die Luftrecht-Officer befähigt gezielt Drohnenpiloten ins Visier zunehmen, die gegen geltende Auflagen verstoßen.

Extreme Fliers Micro Drone 4.0 auf der Hand Image Source Extreme FliersBildquelle: Indiegogo / Extreme Fliers | ©
Die Größe der Drohne spielt für die neuen Durchsetzungsmaßnahmen keine Rolle. (Bild: Extreme Fliers Micro Drone 4.0)

Als Basis für die neuen Durchsetzungsmaßnahme wird eine neue Risikoanalyse herangezogen, die die von Drohnen (Unmanned Aerial Systems) ausgehende Gefahr – vor allem im Bereich kontrollierter Lufträume – neue bewertet und als erhöht einstuft.

Das Dokument zur Information des FAA-Personals mit der Nummer N 8900.504 beschreibt: „[…] The analysis indicates UAS do pose potential risks to air transport due to UAS sightings in communities bordering airport 2/28/19 N 8900.504 approach and departure paths. Additional potential risks were identified from noncompliant operations that would require local analysis to target, and noncompliant operators also pose potential risk to firefighting, law enforcement, and emergency response efforts. In consideration of these potential risks, specific conditions and targeting mechanisms were determined to be the best risk-based approach to expanding UAS surveillance opportunities as part of a broader UAS oversight strategy.“

Die Durchsetzungsmaßnahmen zielen also konkret auf nicht genehmigte Drohnenflüge ab, die von Drohnenpiloten durchgeführt werden, die sich nicht an geltendes Recht halten.

Vorortbesuche bei Hinweis auf Verstöße

Die FAA-Officers werden mit dem neuen Dokument dazu aufgefordert Verstößen unter anderem mit einem Vorortbesuch an der Stelle des ungesetzlichen Verhaltens auf dene Grund zu gehen. Das Dokument gibt hier zu auch eine Anzahl an Vergehen, die je nach Luftraumkategorie zu einem Vorortbesuch führen sollten:

„Conduct one UAS site visit, either Operations (1623), Maintenance (3631), or Avionics (5631), where 5 or more UAS investigations […]  occur within Class B, C, or D airspace, or 10 or more total investigations occur in any airspace.“

Chance zum Brücken bauen?

Die neuen Durchsetzungsmaßnehmen werden also unweigerlich dafür sorgen, dass Drohnenpiloten und FAA-Officer aufeinandertreffen werden. Die US-amerikanischen Kollegen von DroneDJ bewerten die neue Regelung aber auch als Chance.

In der Vergangenheit haben die FAA enforcement actions im bemannten Flug oft dafür gesorgt, dass Piloten auf Fehler aufmerksam gemacht worden sind, denen sie sich gar nicht bewusst waren.

Ähnlich könnten auch die neuen Durchsetzungsmaßnahmen für Drohnen wirken. Drohnenpiloten, die aus Unwissenheit gegen geltendes Luftfahrtsrecht und andere Bestimmungen verstoßen, werden von der FAA darauf aufmerksam gemacht und bekommen die Chance zur Besserung.

Wiederholungstäter, die vorsätzlich gegen die Auflagen der FAA verstoßen, haben dann zurecht mit entsprechend hohen Strafen zu rechnen.

Das regelkonforme Verhalten ist also einmal mehr wichtiger, wenn mit einer Drohen geflogen wird. Ganz egal, ob dies in den USA oder in Deutschland geschieht. Schaden für den Ruf des Hobbys und die Technik richten in der Regel die Personen an, die rücksichtslos und ohne Einhaltung jeglicher Gesetze den Unmut der Öffentlichkeit auf sich ziehen.

Quelle: Feder Aviation Administration

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils. Ich bin Modellbauer seit frühen Kindertagen. Meinen ersten Multicopter habe ich bereits im Jahr 2012 gebastelt und bin FPV-Pilot der ersten Stunde. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Bereich Drohnen & UAVs berichte und teste ich auf Drone-Zone.de die neuesten Drohnen, Kameratechnologie sowie interessantes Drohnenzubehör.

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