DJI Smart Controller in der Hand eines Piloten

Drohnen: Die 10 größten Missverständnisse & Irrtümer

Publiziert von Nils Waldmann

am

Wer mit der Anschaffung einer Drohne liebäugelt, hat einige Dinge zu beachten, um die neue Anschaffung sicher und regelkonform zu betreiben. Besonders kritisch sind dabei einige Missverständnisse und Irrtümer, die sich nach wie vor im Halbwissen der Allgemeinheit halten. Wir gehen auf die zehn wichtigsten Punkte ein.

Absolute Anfänger haben es beim Einstieg in das Thema Drohnenflug gar nicht so einfach. Die Technik will verstanden werden und auf der anderen Seite liegt ein scheinbar riesiger Berg an Regeln und Gesetzen, die es zu beachten gilt. Aber ganz so schlimm ist es gar nicht. Die wichtigsten Details für den schnellen und fundierten Start in das Drohnen-Hobby lest ihr kompakt hier nach.

Damit ihr in der Welt als Multiplikator für „richtiges“ Wissen rund um Drohnen unterwegs sein könnt, solltet ihr über die folgenden zehn Missverständnisse, Irrtümer und falschen Behauptungen informiert sein, um diese zu entlarven und richtigzustellen.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach besten Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

1. Nach dem Kauf der Drohne darf ich direkt starten

Falsch, sobald eure Drohne eine Kamera zum Anfertigen von Aufnahmen (Bild, Videos oder Ton) an Bord hat, muss eine Registrierung erfolgen. Dabei registriert sich der Betreiber (also ihr) und nicht die Drohne. An der Drohne muss dann eure eindeutige Identifikationsnummer, angebracht werden – die eID.

Außerdem muss vor dem ersten Flug für einen ausreichenden Versicherungsschutz gesorgt werden. Dieser ist in Deutschland für alle Fluggeräte vorgeschrieben. Weitere Infos zu diesem Thema findet ihr hier.

Auch Betreiber vom Mini-Drohnen müssen sich registrieren, wenn die Drohne eine Kamera besitzt.

Darüber hinaus ist für größere/schwerere Drohnen häufig auch ein Kompetenznachweis („A1/A3-Schein“) notwendig, damit ihr überhaupt legal fliegen könnt. Für einige Gebiete sind zusätzliche Genehmigungen vor einem Aufstieg einzuholen.

All diese Vorgaben leiten sich aus dem EU-Drohnengesetz ab und gelten somit für die EU-Mitgliedstaaten. In anderen Ländern können zusätzliche Auflagen diese EU-Regelungen verschärfen oder es gelten außerhalb der EU vollständig andere Gesetze für Drohnen. Als Pilot seid ihr immer in der Pflicht, euch entsprechend über diese zu informieren.

2. Ich kann mit meiner Drohne prinzipiell fliegen, wo ich will

Falsch. Es ist durch den geltenden Rechtsrahmen sehr genau geregelt, an welchen Stellen der Luftraum für Drohnen zur Verfügung steht. Auch hier kann es Einschränkungen geben, die wiederum länderspezifisch sein können.

Drohnen-Apps helfen euch dabei, passende Orte für euren geplanten Flug zu finden. Außerdem verhindern immer mehr Drohnen das Abheben in Gebieten, die bereits von der Drohnensoftware als NFZ (No Fly Zone) erkannt werden. Das ist beispielsweise häufig in der Nähe von Flughäfen oder militärischer Infrastruktur der Fall. Diese Einschränkungen durch die Drohne (Geo Fencing) selbst ersetzen aber keinesfalls die Recherche nach einem passenden Fluggebiet.

Naturschutzgebiete oder Gewerbeanlagen können beispielsweise ebenfalls ein Tabu für euren Flug bedeuten.

3. Für mich gelten lockere Regeln, weil ich „privat“ fliege

Falsch. Die EU-Drohnenregelungen unterscheiden nicht mehr zwischen privaten oder kommerziellen Einsätzen von UAVs. Die Bewertung eines Fluges wird rein auf Basis des Risikos definiert. Ob er die Drohne also zum Spaß oder für einen professionellen Auftrag verwendet, spielt also keine Rolle, wenn es um die zu beachtenden Auflagen geht.

4. Registriert werden muss eine Drohne nur, wenn sich kommerziell genutzt wird

Falsch. Alle Drohnenbetreiber (in der Regel ist das dieselbe Person, die später auch die Drohne fliegt) müssen sich in ihrem jeweiligen Herkunftsland innerhalb der EU bei der zuständigen Behörde registrieren. In Deutschland ist dies das Luftfahrt Bundesamt (LBA), in Österreich ist die Austro Control dafür zuständig.

Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250 g AUW, die KEINE Sensoren zur Aufzeichnung von Bild und Ton verwenden. Also im Grunde ein Spielzeug mit dem man „nur“ fliegen und nichts aufzeichnen kann.

5. Außerhalb eines Flughafengebietes gibt es keine maximale Höhe

Falsch. Die EU hat den Betrieb von Drohnen in verschiedenen Betriebskategorien eingeteilt. Die meisten Piloten sind im Normalfall in der offenen Kategorie (OPEN) unterwegs. Diese wiederum ist in drei Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt.

In der gesamten OPEN-Kategorie gilt jedoch eine harte Höhenbeschränkung von maximal 120 m AGL.

6. Für einen Testflug darf die Maximalhöhe auch einmal überschritten werden

Falsch. Die Maximalhöhe von 120 m gilt immer und ausnahmslos.

Einziger Sonderfall: Ihr habt eine besondere Freigabe, verlasst dann aber den Bereich der OPEN-Betriebskategorie.

7. Mit der Drohne darf ich einfach alles filmen, fotografieren und diese Aufnahmen veröffentlichen

Falsch. Auch bei der Anfertigung von Aufnahmen und vor allem der späteren Veröffentlichung solcher Bilder und Videos (z.B. in Social Media) müssen die üblichen Vorgaben zum Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, wie das „Recht am eigenen Bild“ gewahrt werden.

Konkret bedeutet das, dass in der Luft gleichwertige Regeln gelten wie am Boden: Wer jemanden filmen oder fotografieren will, muss vorher um Erlaubnis fragen. Vor einer Veröffentlichung entsprechender Aufnahmen gilt das natürlich insbesondere.

Wichtig ist: Die sogenannte Panoramafreiheit, die am Boden auch das Ablichten einer Menschenmasse ermöglicht, wenn sie sich im öffentlichen Raum befindet, gilt aus der Luft mitunter nicht so ohne Weiteres.

8. Moderne Drohnen sind so einfach gebaut, dass eine Auseinandersetzung mit der Technologie nicht notwendig ist

Falsch. Zwar lassen sich aktuelle Modelle sehr einfach auch von Anfängern fliegen, wirklich sicher beherrscht man eine Drohne aber nur noch mehreren Übungsstunden. Damit zielen wir vor allem auf Sondersituationen ab, z.B. die Störung von GPS oder des Kompasses.

Auch um Defekte oder Fehlerzustände schneller zu analysieren, sollte sich jeder Drohnenpilot ein Mindestmaß an Wissen über die verbaute Technik aneignen und sich klar sein, wie eine Drohne grundlegend funktioniert.

9. Zu Hause gelten die gleichen Regeln wie im Urlaub

Falsch. Innerhalb der EU sind die Regelungen seit 2021 harmonisiert. Trotzdem können die unterschiedlichen Länder der EU sogenannte geografische Gebiete ausweisen, in denen das Fliegen verboten oder nur eingeschränkt möglich ist. Über diese müsst ihr Bescheid wissen.

Außerhalb der EU müsst ihr die Regeln unbedingt vorab recherchieren. Es gibt sogar Ländern, in die dürft ihr Drohnen nicht einmal mitnehmen / einführen.

10. Für kleine Drohnen reicht auch meine normale Haftpflichtversicherung aus

Falsch. In der Regel werden Luftfahrzeuge (abseits von eventuellen Spielzeugen und Lenkdrachen) nicht von normalen Haftpflichtversicherungen abgedeckt. In Deutschland gilt aber einer Versicherungspflicht für alle Teilnehmer an der Luftfahrt. Dazu zählen ganz explizit auch Drohnen.

Die Pflichtversicherung soll geschädigte Parteien durch einen Unfall, der durch eure Drohne verursacht wird, entschädigen. Es handelt sich also um eine Drohnenhaftpflichtversicherung. Es geht also nicht darum, dass Schäden an eurer Drohne ersetzt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema Versicherung für Drohnen findet ihr hier.

11. Bonus: Bei Verstoß gegen die geltenden Drohnenregeln, drohen keine hohen Strafen

Falsch (oder es kommt stark auf euer Verhältnis zum Geld an). In Deutschland sind in der LuftVO Geldstrafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro vorgesehen. In Österreich hält das Luftfahrtgesetz Geldstrafen von bis zu 20.000 Euro bereit. Bei einer Verurteilung handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, sodass es kein Verzeichnis für Strafen bei bestimmten Vergehen mit der Drohne gibt.

Aus der Geldstrafe kann in Deutschland auch eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren werden, wenn die Tatbestände des StGB §315 „Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“ erfüllt sind. Deshalb gilt nicht nur zu Wohle eurer Mitmenschen: Die Regeln in der Luftfahrt sind nicht zum Spaß da und unbedingt ernst zunehmen.

Euch fallen noch weitere wichtige Irrtümer ein? Dann ab damit in die Kommentare und wir ergänzen den Artikel gerne!

Schlusswort

Wir hoffen, euch hat dieser kurze Artikel anhand von zehn wichtigen Punkten dargestellt, worauf es zu achten gilt und welchen Missverständnissen und Irrtümern ihr in Bezug auf Drohnen besser aus dem Weg geht, um keine Schwierigkeiten zu bekommen.

Sollte dies der Fall sein, freuen wir uns darüber, wenn du den Artikel teilst. Bei Fragen oder Anregungen hinterlasse gerne jederzeit einen Kommentar. Auch freuen wir uns darüber, wenn du für den Kauf einer neuen Drohne einen unserer Partnerlinks verwendest (mit * gekennzeichnet), so erhalten wir eine kleine Provision.

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils! Ich bin leidenschaftlicher Modellbauer, Hobby-Fotograf, Akku-Liebhaber und RC-Pilot. Ich berichte hier über die neusten Entwicklungen in der Drohnen-Branche und kümmere mich um detaillierte Anleitungen, Guides und Testberichte.

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1 Gedanke zu „Drohnen: Die 10 größten Missverständnisse & Irrtümer“

  1. Avatar-Foto

    Wir setzen unsere Drohnen beruflich und gesetzeskonform ein. Halten uns an alle Auflagen und betreiben sie nur sehr vorsichtig und umsichtig.
    Kürzlich hat uns eine Person mitgeteilt, selbst auch eine Drohne zu besitzen.
    Aber an Auflagen und Regeln halte er sich nicht.
    Die Höhe von 120 Meter wird nach Lust und Laune überschritten. Auch wird nicht auf Sicht geflogen.
    Wir haben auf das große Risiko und die Unverantwortlichkeit hingewiesen.
    Sei ihm ganz egal.
    Für uns nicht verständlich. Wir sind entsetzt.
    Auf den Hinweis angezeigt zu werden, kam die Antwort, wie man es beweisen wolle.

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