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Update!

Drohne geschenkt bekommen? Das ist zu beachten! (2024)

Publiziert von Nils Waldmann

am

Auch an diesem Heiligabend dürften erneut viele Drohnen als Geschenke überreicht und ausgepackt worden sein. Wir haben einige wichtige Informationen für Drohnen-Erstbesitzer zusammengestellt und zeigen euch, was ihr beachten müsst.

Prognosen hatten auch vor dem Weihnachtsfest 2024 erneut gezeigt, dass Drohnen zu einer beliebten Kategorie im Bereich Consumer Elecronics gehören dürften, wenn es um potenzielle Geschenke geht.

Im Gegensatz zum neuen Smartphone, einem Tablet, einer neuen Kamera oder einem RC-Auto gibt es beim Betrieb von Drohnen einige wichtige Dinge zu beachten, damit neue Drohnenpiloten nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder gar Mitmenschen oder andere Lebensweisen gefährden.

Wir geben einen kurzen Überblick, was es zu beachten gilt.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Unklarheiten sollte in jedem Fall direkt die EASA, die zuständige Luftfahrtaufsichtsbehörde oder ein Fachanwalt konsultiert werden. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Die Recherche erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. Die Verwendung der Informationen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr.

Der Kern: das neue EU-Drohnengesetz

Seit dem 1. Januar 2021 sind die neuen EU-Drohnenregeln wirksam. Dahinter verstecken sich neue Gesetze, die den Betrieb von Drohnen (oder genauer gesagt von unbemannten Luftfahrzeugen) in der gesamten EU einheitlich regeln.

EU-Drohnenregeln Teaser

Damit bilden die EU-Regelungen den Rahmen für sämtliche Drohnenflüge. Gerade Neulingen in der Drohnenszene können wir nur ans Herz legen, sich einige Zeit zu nehmen und sich mit den neuen Regeln auseinanderzusetzen. Auch wenn es in den Fingern juckt, die neue Drohne direkt steigen zu lassen: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

So ist zum Beispiel eine Registrierung als Drohnenhalter Pflicht und die meisten Drohnen fordern neue EU-Kenntnisnachweise von den Drohnenpiloten.

Ein guter Anfang für mehr Hintergrundwissen: Der EU-Kenntnisnachweis für Drohnenpiloten (auch A1/A3-Lizenz genannt).

Damit ihr nicht direkt die Flinte ins Korn schmeißt, haben wir bereits euch ausführliche Guides zu verschiedenen Aspekten des neuen EU-Drohnengesetzes zusammengefasst:

Hinweis für Eltern (Drohnenregeln für Kinder)

Die meisten Drohnen werden ausdrücklich nicht als Spielzeug verkauft. Das lässt sich am einfachsten auf dem „14+ Jahre“-Symbol auf der Verpackung erkennen.

Solltet ihr eurer Tochter oder eurem Sohn eine Freude mit einer Drohne gemacht haben, sind auch hier wichtige Dinge zu beachten. Die Registrierung als Drohnenbetreiber (zur Erlangung der eID) ist grundsätzlich erst ab 16 Jahren möglich. Sollte es sich also um ein Modell handeln, das eine Registrierung voraussetzt, muss dies durch eine Person mit einem Mindestalter von 16 Jahren passieren. Da Pilot und Betreiber nicht dieselbe Person sein müssen, kann die Drohne prinzipiell auf die Eltern registriert werden.

Das Fliegen der Drohne ist prinzipiell ebenfalls erst mit einem Mindestalter von 16 Jahren möglich. Ausnahmen definiert die EU für folgende Fälle (EU 2019/947 Artikel 9):

  • es handelt sich um eine Drohne der Klasse C0, die als Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG gilt.
  • es handelt sich um eine selbst hergestellte Drohne mit einem Gewicht unter 250 g.
  • der Betrieb findet unter Aufsicht eines Fernpiloten statt, der die nötige Kompetenz zur Steuerung der Drohne nachgewiesen hat. (Flug unter Aufsicht)

Versicherungspflicht beachten

Ungeachtet der seit 2021 veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Drohnen durch die EU bleibt eines doch gleich: Ihr benötigt in Deutschland für den Betrieb jeglicher Drohnen eine spezielle Versicherung.

Diese ist durch das Luftfahrtgesetz vorgeschrieben. Damit werden auch sämtliche Flugmodelle und Drohnen erfasst. Es handelt sich dabei um eine besondere Haftpflichtversicherung, die Ansprüche Dritter gegenüber Piloten von Drohnen bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen abdeckt.

Wichtig: Die private Haftpflichtversicherung, die die meisten von euch wohl besitzen dürften, decken dieses Feld in der Regel nicht ab. In jedem Fall ist eine explizite Nachfrage bei eurer bestehenden Versicherung zur Klärung eines möglichen Versicherungsschutzes und dessen Grenzen empfohlen. Dieser fordert ihr am besten schriftlich ein.

Bevor ihr also euren ersten Flug antretet: Schließt unbedingt eine entsprechende Versicherung ab! Bei einigen Anbietern geht das in wenigen Minuten online.

Hier findet ihr weitere Informationen zum Thema Drohnenversicherung.

Guten Flug!

Drohnenflug und Modellflug sind anspruchsvolle Hobbys. Wie auch bei anderen technischen Freizeitvertreiben benötigt es oft einiges an Vorbereitung, bevor man seinem Zeitvertreib nachgehen kann. Das gilt auch dann noch, wenn viele Drohnenmodelle augenscheinlich „fast von allein fliegen“.

Noch ein Tipp: Drohnen-Apps können bei der Vorbereitung von Flügen sehr praktisch sein (Wo kann ich fliegen? Wie sieht das Wetter aus? Wie steht es um den KP-Index?).

Wir wünschen allen neuen Drohnenbesitzern viel Spaß mit ihren Drohnen und allzeit guten Flug. Fliegt sicher und denkt an eure Umwelt und Mitmenschen. :)

Hinweis: Dieser Artikel erschienen bereits im Dezember 2021 und wurde zuletzt am 25.12.2024 aktualisiert.

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Nils Waldmann

Hi, ich bin Nils. Ich bin Modellbauer seit frühen Kindertagen. Meinen ersten Multicopter habe ich bereits im Jahr 2012 gebastelt und bin FPV-Pilot der ersten Stunde. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Bereich Drohnen & UAVs berichte und teste ich auf Drone-Zone.de die neuesten Drohnen, Kameratechnologie sowie interessantes Drohnenzubehör.

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