Eines der Grundprinzipien für Drohnenpiloten ist so einleuchtend, wie leicht verständlich: In der Nähe von Flughäfen sind Flüge in der Regel aus gutem Grund verboten und meist nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt. In den USA ist nun wieder ein Fall aufgetaucht, der die nötige Distanz zur Landebahn deutlich verletzte.
Die meisten Unfälle oder Vergehen mit Drohnen über die wir berichten, sind am Ende häufig auf Fehler oder falsches Verhalten des Drohnenpiloten zurückzuführen. In den meisten führt das Missachten bestehender Auflagen und Gesetze zu gefährlichen Situationen, deren Konsequenzen schnell unterschätzt werden.
Natürlich gibt es aber auch technischer Defekte, die auch bei genauem Pre-Flight-Check nicht vorhersehbar sind. Genau aus solchen Gründen sieht die EU-Drohnenverordnung beispielsweise Mindestabstände für bestimmte Betriebskategorien vor.
„Spielzeug“ neben der Landebahn erschreckt Flughafen
Im US-Bundesstaat Arkansas ist nun ein Fall bekannt geworden, der den örtlichen Flughafenbetreibern Sorgen bereitet. In der Nähe der kleinen Stadt Harrison liegt der Boone County Regional Airport, der unter anderem von der Airline Southern Airways Express genutzt wird. Es handelt sich also um ein kommerziell genutztes Flugfeld, das nicht ausschließlich von Sportfliegern angeflogen wird.
Bei einer Routinekontrolle ist der Bodencrew nun eine Drohne in die Hände gefallen, die nur 4,5 m (15 Feet) von der Landebahn entfernt in der Bepflanzung gefunden wurde. Wie das Nachrichtenportal KY3 berichtet, löste der Fund eine erneute Mahnung an Drohnenpiloten in der Region aus, sich über die geltenden Gesetze zu informieren.
Unklar ist, wer die Drohne geflogen hat und warum der Flug genau neben der Landebahn endete. Fakt ist jedoch, das UAV hätte weiträumig um den Flughafen herum dort niemals aufsteigen (und offenbar anschließend abstürzen) dürfen. Der gesamte Luftraum ist nämlich, wie häufig üblich, der Kategorie E zugeordnet und das bedeutet im Falle des Boone County Regional Airport ein vier Meilen großer Radius No-Fly-Zone um die Mittellinie der Landebahn.
FAA soll ermitteln, Pilot unbekannt
Wie es solchen Vorkommnissen vorgeschrieben ist, wurde der Fall an die zuständige US-Behörde FAA gemeldet, die nun die Ermittlungen aufnehmen wird. Da der Pilot unbekannt ist und die Drohne auch keine Registrierungsnummer trägt, dürfte das wohl schwierig werden, den Gefährder zu identifizieren.
Es handelt sich im Übrigen um eine wirklich kleine Drohne, mit einem Durchmesser von gerade einmal 15 cm. Wie die Kollegen von DroneXL berichten, soll es ein Modell der Marke Sky Rider gehandelt haben. Also wirklich eher ein „Spielzeug“ für deutlich weniger als 100 Euro.
Vor dem Gesetzt ist das in diesem Fall aber nebensächlich, denn der Pilot hat das geltende Recht verletzt. Die Strafen können sich auf bis zu 10.000 US-$ oder 5 Jahre Gefängnis belaufen.
Eine direkte Gefährdung ist offenbar nicht bekannt, da auch nicht feststeht, wann die Drohne neben der Landebahn zu Boden ging. Insgesamt erinnert die Situation an einen Zwischenfall vor einigen Jahren bei denen sich eine nicht mehr zu kontrollierende DJI Phantom 3 nach einem Fly Away automatisch neben der aktiven Landebahn des Flughafens in Las Vegas landete.
Auch im aktuellen Fall scheint ein Fly Away nicht ganz unwahrscheinlich, obgleich die meist sehr limitierte Reichweite durch den kleinen Flugakku darauf hindeutet, dass die Sicherheitszone rund um den Flughafen ohnehin durch den Piloten der Drohne verletzt wurde.
Quelle: KY3